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Kind wegen aufenthalt

Thema: Kind wegen aufenthalt

Hallo Ich habe ein echtes Problem. Also ich war mit einen Parkistaner kurz zusammen von dem ich jetzt Schwanger bin, und nun will er die Vaterschaft und das geteielte Sorgerecht. Ich weiß ein Kind braucht beide Eltern usw..aber das problem ist, das er kein Aufenthalt hat und das er mich nach dem ich Schluss gemacht habe, massiv Gestalkt hat was ich nicht angezwigt habe , habe mir nur immer alles aufgeschrieben. Er hat mich wegen unterschlagung angezeigt und nun so, ich will ihn kein Aufenthalt geben, er hatte auch gesagt er braucht ein baby um in Deutschland zu bleiben, worauf ich ja die beziehung beendet habe.Aber trotz Verhütung bin ich schwanger geworden und ich habe es ihn extra nicht gesagt, aber man kann es jetzt nicht mehr leugnen das ich es bin, er spricht kaum Deutsch renn zu seinen Anwalt und will das ich das Beurkunde. Was kann ich machen?? Es würde dem Kind nie gut tun weil er ja wie gesagt kaum Deutsch kann und mit meiner großen hat er grad mal in der Beziehung 5 Worte gewechselt. Er hat wärend wir zusammen waren auch schon eine Frau dafür bezahlt das er bei ihrem Baby die Vaterschaft Annerkennt was er aber dann nicht gemacht hat (laut seiner Aussage) reicht das um gegen ihn Vorzugehen. Es geht mir nicht um Rache oder so schließlich habe ich ja alles beendet mir geht es nur darum das es dem Kind echt nicht gut tun würde. Und ich traue ihm auch nicht weil wer weiß was er noch alles anstellt. Bitte ehrliche Antworten und keine Vorhaltungen die brauche ich echt nicht danke

von connyN79 am 28.06.2014, 17:35



Antwort auf Beitrag von connyN79

Ohje, das ist heikel. Enthalten kannst du ihm das Kind nicht, ist ja auch seines. Und er scheint ja auch nicht offiziell gegen kein Gesetz verstossen zu haben, d.h. er hatte niemals Probleme hier in D. Vielleicht setllt er sich ja auch als guter Vater heraus, wenn das Baby da ist? Gib ihm eine Chance. Und das er mit deiner großen wenig geredet hat scheint mir ja normal, da er kaum Deutsch spricht.

von yartina am 28.06.2014, 17:59



Antwort auf Beitrag von connyN79

Hallo, keiner der von dir geschilderten Vorfälle reicht aus, dem Vater das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern. Seinem eigenen Kind gegenüber verhält er sich ja evtl. auch anders, als einem fremden Kind. Du kannst jetzt nur noch versuchen, bestmöglich mit der Situation umzugehen. Suche eine Beratungsstelle, die darauf spezialisiert ist, Eltern aus verschieden Kulturkreisen zu beraten. Liebe Grüße, bcMama

von bleibcoolMama am 28.06.2014, 18:02



Antwort auf Beitrag von connyN79

Erstmal mußt Du ihm das SR nicht geben. Nach der Geburt hast Du erstmal das SR alleine. Er kann dann klagen, um das GSR zu bekommen, und Du wirst um eine Stellungnahme gebeten. Bereite Dich jetzt insofern darauf vor, als daß Du alles dokumentierst, was er tut. Wenn er auch nur die kleinste Gelegenheit für eine Anzeige bietet (er droht oder stalkt o.ä.) zeigst Du ihn an. Er hat Dich wegen Unterschlagung angezeigt? Wie ist das ausgegangen? Auch sowas zeugt ja nicht von einem tollen Vertrauensverhältnis, daher könnte das jetzt hilfreich sein. Ich würde mir an Deiner Stelle einen kompetenten Anwalt suchen und dafür notfalls auch meine letzten Talerchen zusammenkratzen. Viel Glück!

von Strudelteigteilchen am 28.06.2014, 18:10



Antwort auf Beitrag von connyN79

Das Argument scheidet aus. Alles was Du schilderst hat auch nix mit dem Kind zu tun. Wenn Du ohne staatliche Hilfe auskommst und kommen wirst, dann geb ihn nicht an. Das Sorgerecht hast Du vorerst eh allein. Irgendwas gutes muss er ja haben, sonst wäre das Kind nun nicht im Bauch. Und Dich hat das mit dem Deutsch ja auch nicht gestört. Das mit dem Aufenthalt auch nicht, also wirkt es schon schräg dass nun gegen ihn zu verwenden. Heiraten wäre für ihn einfacher und billiger um in Deutschland zu bleiben. Von daher : guck Deine Finanzen an und richte Dich darauf ein dass Du die nächsten Jahre mit ihm verbunden sein wirst. Das wusstest Du ab dem Moment indem Du Dich für das Kind entschieden hast Viele kochen nach einer Trennung hoch aber auch wieder runter.

von Sternenschnuppe am 28.06.2014, 18:28



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Zitat: "Heiraten wäre für ihn einfacher und billiger um in Deutschland zu bleiben." Nö. Es ist definitiv nicht einfacher, und billiger ist es auch nicht. Welcher Ausländer verdient schon so viel, daß er jemals Unterhalt zahlen müßte. Kinder zeugen (oder so tun, als hätte man ein Kind gezeugt - gibt es schon in einem solchen Ausmaß, daß die Ausländerbehörde es thematisiert) gilt in "einschlägigen Kreisen" als die sicherste Methode, einen Aufenthalt in D zu bekommen. Der Charme ist, daß man nicht so lange nett sein muß. Zum Heiraten mußt Du einer Frau solange Liebe vorgaukeln, bis sie "Ja" sagt - und dann noch weitere sieben Jahre, bis der Aufenthalt unabhängig ist vom Bestand der Ehe. Das ist eher was für Dauerläufer als für Sprinter. Und da deutsche Frauen eher ins Bett als vor den Altar zu bekommen sind, wählt man als ausländischer Mann gerne die Baby-Lösung.

von Strudelteigteilchen am 28.06.2014, 22:44



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

So lange ? Wieder was gelernt. Danke. Dann ist Baby wirkl

von Sternenschnuppe am 28.06.2014, 23:02



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

So lange ? Wieder was gelernt. Danke. Dann ist Baby wirklich einfacher. Aber wenn es ihm nur darum gehen sollte, dann macht das Post auch keinen Sinn. Dann wird er sich kaum bis selten kümmern. Sorry, ich bleibe dabei, fast alles was sie gegen ihn anführt wusste sie vor der Zeugung schon. Sprache etc.

von Sternenschnuppe am 28.06.2014, 23:04



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das Baby war ja scheinbar ein Unfall. Das heißt, sie hat ihn nicht auf Vater-Qualitäten gesichtet, bevor sie schwanger wurde. Ich kann die AP verstehen. Der Mann hat sie gestalkt und angezeigt. Auch (oder gerade), wenn er sich nicht kümmert: Bei jeder Prüfung des Aufenthaltstitels hat sie ihn wieder an der Backe und soll ihm Dinge bescheinigen, die er nie getan hat, sonst wird er ungemütlich. Dazwischen wird er sich zwar nicht kümmern, ihr aber vorschreiben, wie sie das Kind zu erziehen hat. Weißt Du, was das fatale an Deiner Einstellung ist: Irgendwann wird es besser werden, ein Kind abzutreiben, anstatt das Kind leben zu lassen und sich damit so einen Vater für die nächsten 18 Jahre ans Bein zu binden. Ich bin nicht gegen Abtreibung - aber daß der KV eine miese Socke ist und nur die Situation für sich ausnützen will ist als Grund verdammt dämlich. Ich rate ja nicht mal zu illegalen Mitteln. Aber durchaus dazu, alle legalen Mittel auszuschöpfen. ICH würde das tun.

von Strudelteigteilchen am 28.06.2014, 23:20



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Denke drüber nach. Und oben schrieb ich ja, wenn sie es sich leisten kann, dann muss sie ihn ja nicht angeben. Offenbar weiß er ja noch nicht einmal dass sie schwanger ist.

von Sternenschnuppe am 29.06.2014, 08:28



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das heißt, Du findest eine Lüge besser als die Wahrheit? "Ich kenne den Vater nicht!" ist eine Lüge - auch dann, wenn man keine staatlichen Mittel beansprucht - und das findest Du okay? "Ich kenne den Vater, möchte aber nicht, daß er mein Kind und mich als Aufenthaltsstatusbeschaffer benutzt!" ist die reine Wahrheit - aber das ist pösepösepöse? Seltsame Logik....

von Strudelteigteilchen am 29.06.2014, 09:13



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Wo ist das Problem ? Sie will nicht dass er Aufenthalt bekommt, also gibt sie ihn nicht an. Sie muss doch nicht lügen, kann dem Kind doch später sagen wer der Vater ist und auch ihrem Umfeld. Gibt sie ihn an muss sie damit rechnen dass er das für sich nutzt, und auch Interesse am Kind hat. Ob er das ausnutzt ist doch gar nicht klar, das muss man dann sehen. Und bei Desinteresse kann sie das genau so an die Behörde weitergeben. Gibt doch nur zwei Möglichkeiten, angeben oder nicht. Für irgendwas muss sie sich entscheiden. Von Lügen habe ich nie gesprochen. Alles was sie aufzählte hat rein nichts mit seinen potentiellen Fähigkeiten als Vater zu tun.

von Sternenschnuppe am 29.06.2014, 09:56



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Also wäre es in deinen Augen besser gewesen Abzutreiben als es zu behalten???@Sternenschnuppe und das gute war bei weiten nicht soviel wie jetzt an Negativen Aufgetreten ist, bin auch am überlegen weg zuziehen solange ich es noch kann

von connyN79 am 29.06.2014, 13:01



Antwort auf Beitrag von connyN79

Hallo ? Noch einmal : Der Typ weiss gar nicht dass es dieses Kind gibt, DU hast Dich dafür entschieden ( was ich gut finde ), aber es gibt doch nur zwei Möglichkeiten. Du willst dass er sich fern hält und willst mit ihm nix zu tun haben, dann zieh es alleine durch mit allem drum und dran. Du willst Kohle von ihm oder Staat, dann scheidet Option 1 aus und Du musst damit rechnen dass er seine Rechte einfordert. All das was Du aufgeführt hast hat nach wie vor nichts mit dem Kind zu tun und er wird das Recht auf Umgang bekommen wenn er dies möchte. Und in dieser Zeit kann ihm kein Mensch der Welt verbieten seine Muttersprache mit dem Kind zu sprechen.

von Sternenschnuppe am 29.06.2014, 14:48



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

"Welcher Ausländer verdient soviel Geld um Unterhalt zu bezahlen" Igitt, was für ne dumme und klischeehafte Antwort. Mein Mann verdient sehr wahrscheinlich mindestens das dreifache eines Inländers. Ich verdiene auch weitaus mehr als der deutsche Durchschnitt. Und das als Ausländer. Unverschämtheit, ne! Er zahlt natürlich dementsprechend UH an sein Kind aus erster Ehe (sie Deutsche, er damals keine Aufenthaltserlaubnis). Und es sind nur drei Jahre, die man verheiratet sein muss, um einen Aufenthaltsstatus zu bekommen. Das ist definitiv billiger und stressfreier als ein Kind lebenslänglich an der Backe zu haben.

von yeah noch ein baby am 29.06.2014, 16:47



Antwort auf Beitrag von yeah noch ein baby

Ich mag alt, zynisch und verbittert sein, aber ich habe Ahnung.

von Strudelteigteilchen am 29.06.2014, 18:16



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

7 Jahre? Ich lach mich tot!

von yeah noch ein baby am 29.06.2014, 20:00



Antwort auf Beitrag von yeah noch ein baby

... kannst du unmöglich wirklich eine Antwort antworten.

von Pamo am 30.06.2014, 13:04



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Jetzt bin ich auch verwirrt - ich finde im seit 2005 gültigen Aufenthaltsgesetz in § 31 Abs. 1 auch nur etwas von "mind. 3 Jahre", habe aber von der Rechtsmaterie so ausgesprochen gar keine Ahnung...

von Leena am 30.06.2014, 16:50



Antwort auf Beitrag von Pamo

"In dem Ton kannst du unmöglich wirklich eine Antwort antworten"? Was soll das bedeuten? Ergibt irgendwie keinen Sinn! Sehr lustig, dass es hier niemand als unangemessen empfindet, dass sie behauptet, dass es keine Ausländer gibt, die soviel verdienen, das sie UH zahlen könnten! Scheint ne völlig normale Aussage zu sein. Armes Deutschland. Echt.

von yeah noch ein baby am 30.06.2014, 17:42



Antwort auf Beitrag von yeah noch ein baby

Es ergibt Sinn... eben in dem Sinn, wenn Du in dem Ton hier "loslegst", wird die Freudigkeit, eine "normale" Antwort zu geben, potentiell eher gegen Null tendieren. Ein "Jetzt lassen Sie mich aber hier durch!" im vollbesetzten Bus wird vermutlich auch nicht die gleichen Reaktionen bei den Mitmenschen hervorrufen wie ein "Darf ich mal bitte.?", das noch von einem strahlenden Lächeln begleitet wird. :-) Ansonsten hat niemand behauptet, dass es keinen Ausländer gibt, der so viel verdient, dass er Unterhalt zahlen müsste und könnte. Es ging doch nicht darum, dass jemand, der nach §§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz hier arbeiten und Geld verdienen kann, wohl kaum zur Absicherung seines Aufenthaltsstatus unbedingt ein "deutsches Kind" in die Welt setzen muss, sondern eher darum, dass die meisten, die originär Interesse an einem Kind als Mittel zum Zweck zur Sicherung des Aufenthaltsrechts haben, eben nicht in der Situation sind, das sie besonders reichlich hier verdienen können...

von Leena am 30.06.2014, 18:22



Antwort auf Beitrag von Leena

Das ist doch quatsch. Mein Mann war in der selben Situation und verdient sehr sehr gut. Ihr vergesst wohl, dass UH nicht nur 3 Jahre zu zahlen ist. Je länger der Mann hier bleiben kann, desto mehr hat er die Chance genug Geld zu verdienen und somit uh zu bezahlen. Und klar, hat sie genau das behauptet. Steht doch schwarz auf weiß da! "In dem Ton kannst du unmöglich wirklich eine Antwort antworten"? In dem Ton kannst du unmöglich wirklich eine Antwort ERWARTEN hätte ich verstanden:)

von yeah noch ein baby am 30.06.2014, 18:35



Antwort auf Beitrag von yeah noch ein baby

Ich finde es nicht unangemessen - den Bezug hat Leena erklärt. Mein Vater ist übrigens Ausländer. Ich bin auch Ausländerin.

von Pamo am 01.07.2014, 08:35



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Sorry SST, aber die Aussage: "Nö. Es ist definitiv nicht einfacher, und billiger ist es auch nicht. Welcher Ausländer verdient schon so viel, daß er jemals Unterhalt zahlen müßte." Kann man schon falsch verstehen ... und ich lese hier sehr viel mit. Das klingt schon nach Pauschalurteil... :( VG Boots

Mitglied inaktiv - 01.07.2014, 14:24



Antwort auf diesen Beitrag

Wenigstens eine, die ehrlich ist. Moralgefühl wird hier scheinbar abgestellt, sobald es nur um Ausländer geht. Traurig sowas!

von yeah noch ein baby am 01.07.2014, 19:51



Antwort auf Beitrag von Pamo

Bestimmt einer von der für die deutschen "sympathischeren Sorte" Ich wette Ellbogen gegen Arsch, dass er kein Orientale ist!

von yeah noch ein baby am 01.07.2014, 19:53



Antwort auf Beitrag von connyN79

Hallo, also das geteilte Sorgerecht ist weiter nicht so schlimm war erst bei der Anwältin deswegen. Du musst nur schauen das du das Aufenthaltsbestimmungsrecht behältst. Bei Sorgerechtsentscheidungen wenn er sich bei wichtigen Dingen weigert, kannst du bei Gericht eine Ersatzunterschrifft bekommen ab 3-4 Ersatzunterschrifften wird das Sorgerecht dann wieder entzogen und auf dich zurückgeschrieben.

von mausewu am 29.06.2014, 01:03



Antwort auf Beitrag von connyN79

VORHER sollte man sich Gedanken machen,mit wem man sich einlässt!!! Garantiert wusstest du schon eher,dass er einen Grund sucht,in D zu bleiben.Das ist nicht der erste Fall.Ihr lernt es einfach nicht,sorry!!!

von fsw am 29.06.2014, 12:35



Antwort auf Beitrag von connyN79

Hallo erstmal danke für die vielen Antworten. Ich werde mir Montag einen Anwalt suchen und mal schauen was er dazu sagt. Die Anzeige wegen Unterschlagung wurde Eingestellt das sagte aber schon der Polizist der mich verhört hat schon vorher gesehen den habe ich das mit den Stalking auch schon erzählt aber halt net angezeigt. Und das er mit den Kind kein Deutsch reden muss glaub ich wohl kaum was hat es denn gutes wenn das Kind Pakistanisch lernt????? Es sollte sich doch hier verständigen können oder Irre ich mich. und das er so extrem ist konnte ich ja net wissen zumal ich ihn ja kaum gesehen habe er kam ja nur abens und ging frühs und da hat er net viel geredet.

von connyN79 am 29.06.2014, 12:54



Antwort auf Beitrag von connyN79

Ein guter Grund, warum das Kind "Pakistanisch" lernen sollte, wäre wenn es per Geburt neben der deutschen auch die pakistanische Staatsangehörigkeit hätte. Und das ist bei einem pakistanischen Vater recht wahrscheinlich. Mal ganz abgesehen von allem anderen.

von Pamo am 29.06.2014, 19:14



Antwort auf Beitrag von connyN79

Also es gibt auch in intakten Familien wo ein Elterteil halt nur eine Sprache spricht und das Kind somit halt mit 2 Sprachen aufwächst - allerdings müßte er sich da regelmäßig bemühen oder später nachweisen, das er die Sprache des Kindes lernt. Und ist es wirklich so, das man automatisch Aufenthalt bekommt, wenn man ein Kind hier zeugt?Ich bezweifel ich das ein wenig bei unseren Gesetzen. Nimm Dir aufjedenfall einen Anwalt.Bereite Dich darauf vor Unterhaltsvorschuss zu beantragen, den ich denke nicht das er schnell zahlt. Wünsch Dir trotzdem ne schöne SS LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 29.06.2014, 14:13



Antwort auf Beitrag von connyN79

Du hattest also was mit einem Mann aus einem anderen Land, der ein kind braucht, um hier bleiben zu können. Hast verhütet weil du eben kein Kind mit ihm wolltest, die Verhütung hat versagt, nun bist du wider Erwarten doch schwanger geworden. Und nun hast du Angst, was dich und auch das Kind erwartet, wenn du ihn ordnungsgemäß als Vater angibst? Ich muß ehrlich sein - nachdem was da bei euch war, kann ich das gut verstehen - zumal er keinen Hehl daraus macht, ein kind nur dazu zu nutzen, um hier bleiben zu können. Man möge mich niederschreien, aber, was soll ein Kind mit einem solchen Erzeuger, der sein kind nur als Mittel zum Zweck benötigt und evtl. nochmal wieder benötigt werden könnte ( wer weiß was da noch kommt ) . Ich würde ihn nicht angeben als Vater und notfalls offiziell sagen, du wüßtest nicht wie er heißt. Ja, ich weiß, der arme Steuerzahler muß dann warscheinlich dran glauben - aber ich gehe davon aus, dass dieses Kind sicher keinen Unterhalt von seinem Vater bekommen wird und wenn er bleiben würde, müßte der Steuerzahler auch noch für diesen Mann zahlen, der sein Kind für sowas ausnutzen würde. In dem Fall zahle ich als Steuerzahler lieber für das Kind, als für beide. ( bitte nicht als ausländerfeindlich auffassen, ich habe nur etwas gegen diesen einen Mann, der sein Kind aus - und benutzen will - und auch wenn ich sonst Lügen verabscheue , so sehe ich in diesem Fall eine Lüge auch als Schutz für das Kind an )

von PatchworkByDoing am 29.06.2014, 20:25



Antwort auf Beitrag von connyN79

Ich weiß auch das net alle gleich sind aber er geht ja jetzt mit einen Anwalt vor wo er vermutet das ich Schwanger bin weil er mich mit dicken Bauch gesehen hat und nun fordert mich seine Anwältin auf die Vaterschaft zu beurkunden und das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Und wie es nach dem neuen gesetzt ist weiß ich ja halt nicht. Werde Montag den Anwalt anrufen und dann schauen. Wieso sollte das Kind die Parkistanische Staatsbürgerschaft erhalten??? Nur weil der Erzeueger einer ist????

von connyN79 am 29.06.2014, 23:17



Antwort auf Beitrag von connyN79

Warum sollte das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten ? Nur weil die Mutter Deutsche ist? Richtig, das Staatsangehörigkeitsrecht richtet sich (in vielen Staaten) nach der Abstammung.

von Julie am 30.06.2014, 00:59



Antwort auf Beitrag von connyN79

Wahrscheinlich würde es die pakistanische Staatsbürgerschaft ähnlich erhalten wie die deutsche: ein Elternteil hat sie und deswegen bekommt es sie automatisch. Ich würde an deiner Stelle ein ruhiges, unaufgeregtes Brieflein an den Anwalt schreiben (ohne Ausrufungszeichen und abschätzende Bemerkungen), dass der betreffende Herr nicht der Vater meines ungeborenen Kindes ist, bedauernde Grüße, gezeichnet "du".

von Pamo am 30.06.2014, 09:08



Antwort auf Beitrag von connyN79

zumindest soweit hättest du irgendwie informiert sein können, wenn du mit einem ins bett steigst, der offenbar nicht mal "Hallo, wie war dein Tag, wie gehst so immerdar?" sagen kann (weil du ja nicht gemekt hast, dass er kein dseutsch kann). echt, ich hab viel vertsändnis für dein Dilemma und würde wohl wie shinead vorgehen, unpopulär und unfair hin oder her, aber dieser part deiner erzählung stört dann doch irgendwie mein verständnis von gesundem menschenverstand...

von Leewja am 30.06.2014, 10:45



Antwort auf Beitrag von connyN79

Meine ehrliche Antwort: Lieber würde ich bezüglich des Vaters was von Vollrausch, 4 unbekannten Männern und einem Waldstück erzählen, als meinem Stalker ein Kind zu präsentieren. Jaja, unpopulär, ungerecht - ich weiß. Aber meinen Seelenfrieden hätte ich damit und ich würde keine Frau verurteilen, wenn sie es tut.

von shinead am 30.06.2014, 09:12



Antwort auf Beitrag von shinead

Kann aber ER dann nicht auf einen Vaterschaftstest bestehen?

von Morla72 am 30.06.2014, 10:06



Antwort auf Beitrag von Morla72

Ja kann er. Und wird er vermutlich auch. Und wenn sie vom Amt lebt, wird das Amt alles dran setzen, dass der Vater ermittelt wird (Unterhalt als vorrangige Leistung) und wenn dann raus kommt, dass das Waldstück, der Vollrausch und die 4 Männer erfunden waren, dann hat sie erst richtig Ärger am Hals. An deiner Stelle würde ich die Sache ruhig angehen. Klar ist das eine total besch.. Situation für dich. Ich kenne zwei Frauen, denen es ähnlich ging. Wenn er wirklich nur das Baby "braucht", könntest du doch Glück haben, dass er nach der Geburt nichts weiter mit euch zu tun haben will, und dass ihm die Vaterschaftsanerkennung genügt und er aufs Sorgerecht verzichtet (Vielleicht kennt er sich auch garnicht so mit dem Thema aus, sodass du es nicht groß thematisieren solltest. Sag einfach großzügig: Ja, natürlich können wir eine Vaterschaftsanerkennung machen, vielleicht reicht ihm das). Pass auf, dass wenn ihr doch gem.SR macht, dass du das Aufenthaltsbest.R. behältst. Vielleicht beruhigt er sich ja auch, wenn das Kind ertmal da ist und ihr könnt eine Regelung finden, dass er an den Wochenenden bei euch sein darf, zum Beispiel. Das erste Jahr zumindest würde ich ihm das Kind nicht mit geben. Vielleicht kann er ja doch eine gute Beziehung zu ihm aufbauen. Was auch passiert, er wird dir dein Kind nicht wegnehmen können. Und übrigens: Zweisprachig aufzuwachsen hat sehr viele Vorteile. Liebe Grüße

von FrühlingshüpferWinterwürmchen am 30.06.2014, 10:49



Antwort auf Beitrag von FrühlingshüpferWinterwürmchen

...es wäre nicht der erste Vater, der nicht nur urplötzlich nach 1-2-3 Jahren auf einmal darauf beharrt, dass das Kind seines ist und bei ihm aufwachsen muss (gerade in orientalischen Ländern werden auch uneheliche/scheidungs- Kinder eher dem Vater zugesprochen, ist dort sehr viel üblicher, als sie bei der Mutter zu lassen)... er wäre auch nicht der erste Vater, der, nachdem er zuerst alles daran gesetzt hat, in Deutschland zu bleiben, urplötzlich aus welchen Gründen auch immer, meint, in sein Heimatland zurück kehren zu wollen und -selbstverständlich- davon ausgeht, dass er das Kind dann mitnimmt.. Von daher: Ich würde jetzt zwar nicht gerade was vom einsamen Waldweg und den 4 Männern erzählen....aber schon von einem hmmmm- "regen Partnerwechsel" meinerseits und dass -auch eigentlich von SS-Entwicklung und Zykluskalender her gar nicht als möglicher Vater in Betracht kommt....so würde ich es zumindest dem Jugendamt erklären....der Anwalt bekäm auch nur bereits erwähnten 2-zeiler. Und am besten auch von mir selbst geschrieben....dass ich meinerseits beim Anwalt war, würde ich ihm gar nicht auf die Nase binden. Kurz: ich würde in deinem Fall alles daran setzen, dass dieser Kerl nirgends in den Akten als Vater auftaucht, bzw. es zumindest so lange wie möglich hinnaus zögern....

von Limayaya am 30.06.2014, 11:06



Antwort auf Beitrag von connyN79

Hallo, Schwieriges Thema, denn eigentlich bin ich dafür, dass Kinder mit beiden Elternteilen aufwachsen sollen, zumindest mit dem Wissen, wer die Eltern sind, und auch der Möglichkeit, dass Kontakt besteht. In Deinem Fall sehe ich auch die Problematik, dass das Kind nur einem Zwecke dienen soll, nämlich der Beschaffung der Aufenthaltserlaubnis. Inwieweit da eine Vater-Kind-Beziehung bestehen kann, kann ich nicht sagen. Und ob das wirklich GUT ist fürs Kind, wage ich zu bezweifeln. Ich habe mich zum dem Thema echt viel belesen. Es ist wohl mittlerweile so, dass in bestimmten Kreisen Kinder als Aufenthaltserlaubnis auf zwei Beinen gelten. Viele bevorzugen es, Eltern zu werden, als zu heiraten. Ist "einfacher" und den Sprachnachweis braucht man auch nicht. Lies doch mal bei 1001 geschichte Ein gutes Forum zu ausländerrechtlichen Themen ist info4alien.de Das kann ich Dir echt empfehlen. Ich würde mich sowohl ans Jugendamt wenden, und denen meine Befürchtungen mitteilen, als auch an die zuständige Ausländerbehörde. Ihnen würd ich auch mitteilen, dass er die Vaterschaft eines fremden Kindes anerkennen wollte, nur um seinen Aufenthalt zu sichern, und dass er es darauf angelegt hat, ein Kind zu bekommen. Der Vater meiner Kinder ist auch Ausländer und aufgrund einer Familienzusammenführung in Deutschland. Eine Vaterschaftsanerkennung allein reicht nicht aus, dass er einen Aufenthaltstitel bekommt. Ausschlaggebend ist das Sorgerecht, das er haben und auch ausüben muss. Zumindest müssen es regelmässige Besuchskontakte sein. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 04.07.2014, 22:40