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Kinder auf der Steuerkarte

Thema: Kinder auf der Steuerkarte

Sagt mal stimmt es eigentlich, dass ich die Kinder auf der Steuerkarte nicht mit dem Ex teilen muss, wenn dieser keinen Unterhalt bezahlt? Ich hab irgendwo mal sowas gehört und auch wenn nur wenig dabei rauskommt, immerhin! Und dann gleich für den Fall, das es stimmt: Wo muss ich das beantragen und wie weise ich ggf. den nicht fliessenden Unterhalt nach? Danke euch misty

von Misty am 08.10.2011, 17:36



Antwort auf Beitrag von Misty

Ja, das stimmt. Bekommst Du noch Unterhaltsvorschuss ? Ansonsten Kontoauszüge einreichen. So hat eine Bekannte das gemacht. Es ist echt nicht viel. Man kann es wohl aber auch über die Lohnsteuerererklärung wiederbekommen.

Mitglied inaktiv - 08.10.2011, 18:09



Antwort auf Beitrag von Misty

Geht ganz einfach: Du gehst zum Finanzamt und füllst einen Antrag aus, in dem Du versicherst, dass der KV nicht mindestens 60% des Mindestunterhaltes monatlich zahlt. Dann kriegst Du die Änderung auf der Lohnsteuerkarte gleich gemacht. Für dieses Jahr solltest Du Dir das Geld über die Lohnsteuererklärung wieder holen. Aber das nächste Jahr kannst Du monatlich profitieren. Klar ist es nicht die Welt - aber Kleinvieh macht auch Mist.

von shinead am 08.10.2011, 19:38