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Kindergeld und Unterhaltsvorschuss?

Thema: Kindergeld und Unterhaltsvorschuss?

Hallo ihr Lieben Ich habe eben gelesen, dass die hälfte des Kindergeldes von dem Unterhaltsvorschuss abgezogen wird. Stimmt das? Ich bekomme, wenn das Kind da ist, 184€ Kindergeld und 133€ Unterhaltsvorschuss. Die hälfte des Kindergeldes wären dann 92€ und 33€ - 92€ wären 42€ Stimmt das, oder stimmt das nicht? Mache mir momentan eh viel Gedanken um meine finanzielle Zukunft

von CarinaLilly am 06.07.2013, 18:29



Antwort auf Beitrag von CarinaLilly

Du bekommst 184 KG und 133 UV - definitiv - wenn der Vater zahlt, wird das KG mitgerechnet

von taram am 06.07.2013, 18:54



Antwort auf Beitrag von CarinaLilly

der normale mindestunterhält wäre 225 davon wird die hälfte kindergeld abgezogen und somit bekommst du 133 euro mindestunterhalt... das ist bei uns auch so.. Liebe grüße Svenja

von crazysunshine am 06.07.2013, 18:57



Antwort auf Beitrag von CarinaLilly

Naja, wenn das Kind noch nicht da ist, dann besteht ja auch noch die Hoffnung dass der Vater sich als zahlungsfähig rausstellt. Oder was ist mit dem ?

von Sternenschnuppe am 06.07.2013, 18:58



Antwort auf Beitrag von CarinaLilly

Mit dem KV habe ich noch sehr sehr guten Kontakt. Die Trennung ist vielleicht sogar nur vorrübergehend. Die Schwangerschaft war nicht geplant und wir haben einfach etwas Angst und trennten uns. Er ist aber oft bei mir, er will viel in der SS mitbekommen und auch nach der Geburt will er viel für das Kind da sein, was ich Unterstütze. Und wenn unsere Angst erst mal weg ist, habe ich vielleicht Glück und wir finden wieder zusammen. Er ist leider etwas Jünger als ich (bin 20). Und er fängt jetzt eine Ausbildung an und darf, soweit ich weiß, gar nichts bezahlen. Er verdient auch viel zu Wenig. Vielen Dank für die Information. Hatte schon Angst dass ich starke Abzüge bekomme

von CarinaLilly am 06.07.2013, 19:44



Antwort auf Beitrag von CarinaLilly

Wie alt ist er denn ? Wohnt er noch bei seinen Eltern ? Wenn ja, dann hat er ja sein Kindergeld, Ausbildungsgehalt, keine Miete ? Noch ein Nebenjob und dann sollten ihm mehr als 133€ schon möglich sein. Ich meine das deshalb, weil er Schulden macht ( Vorschuss muss er zurückzahlen ) und Du die Monate verlierst. Rechnet das mal durch, aber wenn er auch "nur" 150€ selbst zahlen kann, hast Du kostbare Monate gespart, denn den Vorschuss gibt es nur 72 Monate lang. Sobald ihr wieder zusammen seid, was Euch ja zu wünschen wäre, fällt der eh weg.

von Sternenschnuppe am 06.07.2013, 19:54



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

und er hat als Kindsvater nunmal eine erhöhte Erwerbsobliegenheit ein Nebenjob ist doch zumutbar?

von Pamo am 06.07.2013, 19:57



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Alter sage ich ungern. Aber er ist erst 17 :( Wohnt bei den Eltern. Bekommt Kindergeld wovon er 100€ weg legen MUSS (seine Mutter verlangt das so), gehalt knappe 320€ zahlt keine Miete. Nebenjob muss er erst mal gucken. Er beginnt am 12.08. und schaut erst mal wie er das mit den Stunden schafft. Er arbeitet dann von 7 bis 16 Uhr und arbeitet körperlich sehr viel. Wir sprachen auch schon über einen Nebenjob. Aber er will das auf jedenfall erst mal gucken. Ich will ja auch nicht, dass er sich überarbeitet und noch Knochenprobleme bekommt Dass er Schulden macht ist ihm bewusst. Und auch mir. Gott sei Dank bekomme ich den Unterhaltsvorschuss erst im Dezember. So lange hat er Zeit zu gucken wie das alles läuft Auf der einen Seite hoffe ich auch, dass wir wieder zusammen kommen. Aber wenn wir jetzt schon etwas Zweifeln und Angst haben bin ich mir da sehr unsicher

von CarinaLilly am 06.07.2013, 20:01



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

das wollte ich auch grade schreiben... wenn du UV beantragst bekommst du definitiv 133 euro.. allerdings gibt es das halt nicht ewig und man sollte sich gut überlegen ob man diese zeit die man zur verfügung hat aufbrauchen will wenn es noch andere möglichkeiten gibt.. vor allem weil er schulden macht.. und unterhaltsschulden verjähren nicht.. die hat er sein leben lang...

von crazysunshine am 06.07.2013, 20:02



Antwort auf Beitrag von CarinaLilly

Na, dann haben diese 100€ ja schon einen neuen Abnehmer ;-) Im Endeffekt ist er 3 Jahre jünger als Du, ist meiner auch, fällt bei 35 und 32 nur nicht mehr ins Gewicht :-) 17 und Papa werden ist natürlich schon krass, kommt aber auch drauf an wie reif er ist. Das Amt wird das dann aber schon ermitteln. Wenn seine Eltern Geld haben, dann können sie auch für den Unterhalt herangezogen werden. Wie stehen die denn zum Baby ?

von Sternenschnuppe am 06.07.2013, 20:04



Antwort auf Beitrag von crazysunshine

Altersunterschied finde ich auch nicht schlimm. Nur erwähnen tue ich es nicht gern weil er wirklich sehr Reif denkt Der Vater freut sich tierisch. Denn der KV ist der einzige leibliche Sohn. Die Mutter hat noch einen anderen Sohn von einem anderem Mann und eine Tochter von einem noch mals komplett anderem Mann Und sie ist auch der Meinung, ich hätte die Schwangerschaft absichtlich in die Wege geführt. Ich hätte was Manipuliert. Und würde ihr den Sohn weg nehmen. Dabei habe ich große Pläne gehabt. Eine Ausbildung habe ich schon abgeschlossen, aber ich wollte eine neue Beginnen und wir hatten sehr viele große Pläne gemeinsam gehabt. Die Eltern beziehen beide Harzt-4 (Gesundheitsbedingt) beide dürfen nicht mehr Arbeiten. Daher kann ich mich da auf Unterstützung nicht verlassen. Der Vater versucht uns viel finanzielles abzunehmen in dem er uns Kinderzimmermöbel bauen will.

von CarinaLilly am 06.07.2013, 20:12



Antwort auf Beitrag von CarinaLilly

Na, das ist doch super. Soll Müttern die 100€ freigeben, den Rest wird Dein Fast-wieder- Freund dann schon selbst aufbringen können. 2x Pizza ausfahren im Monat und er hat den normalen Unterhalt komplett. Mit Schulden dann ins Leben zu starten nach der Ausbildung ist nicht so schön.

von Sternenschnuppe am 06.07.2013, 20:15



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das Elterngeld steht bei minderjährigen Kindern den Eltern zu - als (steuerlich vereinfachter) Ausgleich für die Kosten, die sie für das Kind übernehmen, wie anteilige Miete, Heizung, Wasser, Essen usw. Insofern kann der KV nicht einfach bestimmen, daß er die 100,- Euro, die die Mutter bisher für ihn zurückgelegt hat davon, lieber nicht zurücklegen möchte. Außerdem ist das Problem, daß sein Einkommen zum Teil dem "Familieneinkommen" der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird. Die Frage ist also, ob die Eltern sich das überhaupt leisten können, ihm das trotzdem ohne Abzüge zum "Verballern" (für Kind und KM) übrig zu lassen.

von Strudelteigteilchen am 06.07.2013, 22:07



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Stimmt, daran habe ich nicht gedacht. Aber die Unterhaltspflicht ist ja da, und das kann er angeben soweit ich weiß.

von Sternenschnuppe am 06.07.2013, 22:11



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja, aber H4 steht da drüber. Sonst könnte ja jeder H4-Empfänger sagen: "Liebes Jobcenter, Ihr müßt mir unbedingt 133,- Euro mehr zahlen, damit ich meinen Unterhaltspflichten nachkommen kann!" Dafür ist eben der UHV da, so rein vom Sinn her.

von Strudelteigteilchen am 06.07.2013, 22:16



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Wenn er denn noch zur Bedwrfsgemeinschaft gehört . Zumindest ab 18 ist ihm das Kindergeld (könnt man dnn abgeben für Kost und Logie ) dann das Ausbildungsgehalt ( sein Bedarf etwa ) und ein kleiner Nebenjob. Und da geht dann Unterhalt vor dem seiner Eltern. Vielleicht sagt ja Ralph noch was dazu :-)

von Sternenschnuppe am 06.07.2013, 22:42



Antwort auf Beitrag von CarinaLilly

zweifel und ängste sind aber normal; die kommen, zumindest phasenweise, nicht nur bei ungeplanten sondern auch bei geplanten schwangerschaften vor. das gehört einfach dazu, es ist ja eine große veränderung im leben.

von mama.frosch am 06.07.2013, 22:50



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Solange er zu Hause wohnt, gehört er zur Bedarfsgemeinschaft. Und da geht es ja auch nicht um den Unterhalt seiner Eltern, sondern um SEINEN Unterhalt, den die Eltern (bzw. das JC an seine Eltern als "Vorstand" der Bedarfsgemeinschaft) zahlen. Der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft verändert sich ja nicht, wenn das Baby da ist - es sei denn, das Baby wohnt dort. Tut es aber nicht, deswegen bleibt der Bedarf gleich. Der Bedarf ist dann zunächst mal aus den Einnahmen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu decken. Seine Einnahmen werden also zunächst mal der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Es gibt Freibeträge, aber er braucht ja auch was, um z.B. Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle und ein Essen in der Kantine zu zahlen. Ich finde es - H4 hin oder her - auch immer etwas befremdlich, wenn man bei Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, die zu Hause leben, das komplette Einkommen als "Quasi-Taschengeld" rechnet. Ich wäre als Jugendliche niemals auf diese Idee gekommen, obwohl meine Eltern wirklich gut verdient haben. Aber mein Anspruch auf freie Kost und Logis bei Muddi und Pappa läuft doch ganz natürlich peu á peu ab, je größer der Anteil ist, den ich selber tragen kann. Und an der Stelle ist das Jobcenter dann Muddi und Pappa vergleichbar - sie springen nur insoweit ein, wie man nicht für sich selber sorgen kann. Nochmal: Es geht nicht darum die Eltern zu unterhalten, sondern sich selber zu unterhalten. Und das steht nun mal vor dem Unterhalt an Kind(er) oder (Ex-)Lebenspartner. Ich weiß ja nicht, wie hoch die Mieten dort sind. Wenn er sich selber unterhalten kann, dann könnte es sinnvoll sein, zu Hause auszuziehen. Nur: Wenn er dann weiterhin H4 braucht, wird ihm das nicht genehmigt werden. Das macht also nur Sinn, wenn er mit Kindergeld und Ausbildungsvergütung und vielleicht einem kleinen Nebenjob sich selber versorgen kann. Die Frage ist, ob dann noch was übrig ist für Kind und KM.

von Strudelteigteilchen am 06.07.2013, 23:14



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ohje das ganze ist wirklich super verwirrend wie ich gerade feststellen muss. Also an die 100€ kommt er definitiv nicht ran. Denn lediglich seiner Mutter steht das Kindergeld zu und sie gibt ihm nur die restlichen 84€ wenn er 100 davon weg legt (für Autoführerschein). Wenn er nein sagt, sieht er von dem ganzen Geld nichts. Dann muss er eigentlich so ziemlich alles selber Zahlen. Die 84€ muss er, wenn er Pech hat, an seine Eltern zahlen um dort "Wohnen und Essen" zu können (da die Eltern nun keinen Zuschuss mehr für ihn bekommen weil er selbst verdient). Falls das nicht reicht muss er zu den 84€ noch mal Geld dazu zahlen. Jeglichen anderen Luxus muss er sich selber zahlen. Also Friseur, mal neue Klamotten (die er auch nötig hat), extra Wünsche beim Essen, Spielen, etc. Ausziehen wollte er, aber er müsste in der Nähe von der Arbeit wohnen bleiben. Da sonst noch mehr Fahrtkosten auf ihn zu kommen. Und bei uns kostet eine Ein-Zimmer Wohnung warm, 30qm um die 500€ Daher kann er sich das leider auch nicht leisten An sich findet er persönlich es nicht tragisch dass er gleich Schulden macht. Er meinte, wenn er noch weiter zur Schule ging und BaFög bekäme, müsste er das ja auch zurück zahlen

von CarinaLilly am 07.07.2013, 11:07