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Kindesmutter fährt einfach in den Urlaub ohne Rücksprache

Thema: Kindesmutter fährt einfach in den Urlaub ohne Rücksprache

Hallo zusammen, ich bin Vater einer 2 jährigen Tochter. Die Mutter und ich haben das gem.Sorgerecht. Nun zu meinem Problem: Die Mutter hat mir letzten Donnerstag 27.06, erst nachdem sie den Urlaub gebucht hat,mitgeteilt das sie mit unserer Tochter in den Urlaub fährt , es schon 02.07 los geht und ich den Umgang verschieben MUSS. Ich habe aber in dieser Woche 2x Umgang mit unserer Tochter. Kann sie so einfach wegfahren und ich muss nur weil sie es so bestimmt hat, mein Umgang verschieben? Es ist auch nicht das erste mal das sie aus privaten Gründen mein Umgang verschieben tut (manchmal wird gar nicht nachgeholt). Bloss damals hatte sie noch das alleinige Sorgerecht. Gruss Patrick

von pati84 am 30.06.2013, 15:08



Antwort auf Beitrag von pati84

Und nun Urlaub verschieben??? Fass aufmachen??? Durchdrehen, Amok laufen??? Wie wäre es, generell das Verhältnis zwischen Mutter und Vater zu verbessern, das sowas eben NICHT passiert?

von Fru am 30.06.2013, 15:13



Antwort auf Beitrag von Fru

....höchstens eine freche und äußerst dumme Aussage. Mehr nicht.

von bobfahrer am 30.06.2013, 16:01



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Frech??? Du, das kann sogar sein... Dumm??? Na das seh ich anders....wenn die getrennten Eltern weniger schmutzige Wäsche waschen würden (und das ganze nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen würde), würden auch so Dinge wie der Umgang und der Umgang miteinander um einiges besser funktionieren, oder meinst Du nicht??? Warum muß man mit den Argumenten kommen: Ich habe ein Anrecht auf Zeit mit dem Kind und das Kind hat ein Anrecht auf Zeit mit mir (stimmt ja grundsätzlich, aber Urlaub ist doch nun mal was anderes, oder) und wenn es menschlich zwischen den Eltern besser funktionieren würde, wäre so ein Post gar nicht nötig (oder solche Streitereien) wenn der Vater meines Kindes in den Urlaub möchte, na bitte, schön fürs Kind, warum nicht??? Weil mir zwei Umgangstage fehlen?? Das finde ICH dumm....

von Fru am 30.06.2013, 17:19



Antwort auf Beitrag von Fru

Dabei bleibt es ja meist nicht. Als mein Mann vor Jahren Umgang mit seinen Töchtern hatte, da hatte die beste Freundin 3x im Jahr Geburtstag, Kind krank , etc. Da ist der plötzliche Urlaub nur noch der Tropfen der das Fass zum überlaufen bringt. Und wie er schrieb musste er wegen Umgang schon vor Gericht, die Mutter will die ausfallenden Termine nicht ersetzen voll ..... Von daher gehe ich mal davon aus , dass es bei weitem nicht nur um diesen Urlaub geht.

von Sternenschnuppe am 30.06.2013, 17:37



Antwort auf Beitrag von Fru

Er hat eine Frage gestellt, nicht mehr und nicht weniger. Ganz emotionslos! Und er hat vernünftige Antworten verdient. Es geht weder um dich noch um deine schlechten Erfahrungen.

von bobfahrer am 30.06.2013, 18:57



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

O.T.

von Sternenschnuppe am 30.06.2013, 19:35



Antwort auf Beitrag von Fru

Welch sinnloses Statement? Sie wissen also genau wie sehr sich der KV bemüht hat? Ich bin selbst in so einer Lage wie der KV und weiß aus Erfahrung zu gut, wie korrupt und hinterlistig manche Kindesmütter sein können!

von Schneemann am 26.02.2017, 00:07



Antwort auf Beitrag von pati84

Nein, eigentlich darf sie das nicht. Aber was willst Du machen ? Ich würde wegen des aktuellen Urlaubs nun keine Steine in den Weg legen. Aber mich um einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt bemühen um sowas zukünftig zu verhindern. Stichworte : Elterntraining, Erziehungsberatung, Mediation Ihr habt noch eine lange Zeit gemeinsamer Elternschaft vor Euch, behalte also einen kühlen Kopf und denke lösungsorientiert.

von Sternenschnuppe am 30.06.2013, 15:19



Antwort auf Beitrag von pati84

bitte um hilfreiche antworten. Es geht nicht um streitigkeiten sondern um das Kind, Es hat ein Recht auf Umgang und ich die Pflicht. Ich nehme die Rechte meiner Tochter und meine Pflichten sehr ernst, Hinzu kommt ja auch noch das sie den Umgang nicht im vollen Umfang nachholen möchte sondern vermindert.

von pati84 am 30.06.2013, 15:22



Antwort auf Beitrag von pati84

Hast du denn mal vor mit dem Kind zu verreisen? Wie machst du das, wenn du auf 2 Tage in der Woche bestehst?

von mf4 am 30.06.2013, 15:25



Antwort auf Beitrag von pati84

So hart es für manche "Kindesmütter" klingen mag: was Nachholung betrifft, haben diese gar nichts zu melden und gleich gar nichts zu verhindern! Das Recht auf Nachholen steht sowohl dem KV als auch der Tochter zu. Da können die Mütter ud und nieder springen.

von Schneemann am 26.02.2017, 00:11



Antwort auf Beitrag von pati84

Wenn du das Kind 2 mal in der Woche siehst ist es ja der Mutter NIE möglich länger als 2 oder 3 Tage zu verreisen. Wenn sie gesagt hat, dass der Umgang mal anders geregelt werden muss hast du doch Kenntnis vom Urlaub... sehe also kein Problem. Ich verschiebe auch mal aus pers. Gründen den Umgang, mein Ex ebenfalls denn sonst hätte er am Freitag nicht auf die Hochzeit seines Freundes gehen können, weil er Fr-So die Kinder nehmen MUSS. Ich teile übrigens meinem Ex nicht mit, wenn ich PLANE Urlaub zu machen (tut er auch nicht) sondern teile mit wann der Urlaub stattfindet... das hat deine Ex getan.

von mf4 am 30.06.2013, 15:23



Antwort auf Beitrag von pati84

@ sternschnuppe wir hatten schon termine beim JA, da wurde ihr es deutlich gesagt das meine Zeiten mit der kleinen vorrang haben. Ich werde den Urlaub nicht verbieten, aber ich möchte ihr auch mitteilen das es so nicht geht so kurfristig und ohne es mit mir abzusprechen. Ich denke das eigensinnige vorgehensweisen nicht zu besserung beitragen.

von pati84 am 30.06.2013, 15:27



Antwort auf Beitrag von pati84

@ pati ich darf gar nicht weg mit der kleinen. Das wird gleich verboten. Zudem habe ich gar nicht die möglicheit weg zufahren , da der Umgang in der vergangenheit von der Mutter so bestimmt wurde, das es eben nicht möglich ist.

von pati84 am 30.06.2013, 15:30



Antwort auf Beitrag von pati84

Das stimmt aber so nicht, denn du darfst mit deinem Kind auch verreisen und hast auch ein Recht es mal länger als nu 1 Tag zu haben.

von mf4 am 30.06.2013, 15:34



Antwort auf Beitrag von pati84

Moin, also Ferien sind doch was besonderes. Mein Ex bekommt die Kinder alle zwei Wochen und die Hälfte der Ferien. Damit die Ferien nicht auseinandergerissen werden, ist es jetzt im Sommer so, das ich die Kinder drei Wochen am Stück habe und der Ex auch. Da kann man dann auch in den Urlaub fahren. Vielleicht solltet ihr sowas anstreben. Das würde das Verhältnis entspannen, da man sich dann darauf einstellen kann. Man sieht zwar die Kinder dann drei Wochen nicht aber das ist ja eine Ausnahme. Und die Kinder kommen damit auch gut klar. LG Pinky

von Pinky2 am 30.06.2013, 15:36



Antwort auf Beitrag von Pinky2

Ihr solltet vielleicht GRUNDSÄTZLICH schauen, das Ihr miteinander klarkommt... Warum bestehst Du so arg auf Deine Zeiten, ist ja auch nicht wirklich im Sinne des Kindes?

von Fru am 30.06.2013, 15:38



Antwort auf Beitrag von Pinky2

So läuft es hier auch... so wie der Vater Urlaub machen kann hat er die Kinder auch mal 1 Woche oder in den Sommerferien auch 2 Wochen. Da kann er mit ihnen verreisen, wenn er das plant wie ich das auch tu in meiner Zeit. Ich habe übrigens alleiniges SR aber wüsste nicht, was ich dagegen haben sollte.

von mf4 am 30.06.2013, 15:40



Antwort auf Beitrag von pati84

vielleicht hab ich mich ausgedrückt, ich bestehe nicht Arg auf die Zeiten, denn sonst hätte ich ja gesagt "pech gehabt liebe Mutter, aber ich habe umgang und ich diskutiere nicht mehr" es geht mir darum ihr klar zumachen das es so nicht geht und das sie einfach ohne vorher mit mir eine andere Lösung zu finden so entscheidet das ich MUSS. Ich habe in der Vergangenheit zu oft so was durchgehen lassen und heute hab ich das Problem das es jetzer immer von der Mutter so gehandhabt wird. Ich möchte ja auch nicht ständig zum Gericht aber was soll man da noch machen wenn JA , Beratungsstelle schon zu ihr sagt das sie den Umgang mit Papa vorang schenken muss.Und das sie bitte Umgange die mich als Vater betreffen , mit mir absprechen muss. Aber wenn sie macht und ich dann da stehe und so kurzfristig erfahre da ich unsere Tochter länger nicht sehe, ist ehr konflikt fördernd.

von pati84 am 30.06.2013, 15:51



Antwort auf Beitrag von pati84

Du hast Recht auf mehr Umgang im Urlaub also nimm ihn dir und verreise mit dem Kind. Das darf nicht nur sie sondern du auch.

von mf4 am 30.06.2013, 15:57



Antwort auf Beitrag von pati84

Hier ist es so das Umgang nicht nachgeholt wird wenn Urlaub ist . Theoretisch stehen jeden 3 Wochen in den Sommerferien zu. Wie so wann was sprechen wir ab. Dieses mal habe ich sie sogar am Papa WE früher zurück bekommen damit wir ehr los konnten .

von nociolla am 30.06.2013, 15:52



Antwort auf Beitrag von pati84

dass es die Möglihkeit hat überhaupt in den Urlaub zu fahren. Denn das ist nicht jedem Kind gegönnt.

von Helena83 am 30.06.2013, 16:03



Antwort auf Beitrag von pati84

Vermutlich, wenn JA und Beratungsstelle scheitern, musst Du einen Umgangsantrag vor Gericht stellen, um detaillierter zu werden. Auch was die Umgänge selbst angeht. Wie oft und wie lange siehst Du Dein Kind denn genau ? Mit oder ohne Übernachtung ? Optimal wäre natürlich gewesen sie hätte Dich vorher informiert, bevor sie bucht und Deinen Umgang eigenmächtig verhindert. Jetzt gilt es zu schauen wie man sowas für die Zukunft verhindern kann.

von Sternenschnuppe am 30.06.2013, 16:10



Antwort auf Beitrag von pati84

@Sternschnuppe ich sehe sie Di und Do 14-18 uhr und alle 2 wochen Sa von 10-18 uhr, also ohne Übernachtung. Umgangsregelung wurde vom Gericht abgelehnt da die Mutter und ich den Umgang außergerichtlich geregelt haben. Ich habe den Umgang auch nur mit diesen Zeiten zugestimmt,weil die Mutter eine Ausbildung gesucht hat und eine maßnahme vom Jobcenter vormittags gemacht hat. Vormittags ist die kleine dann bei der Tagesmutter. Vor der Maßnahme hatte ich mehr zeit.Hätten wir diese alte zeit beibelassen, hätte die Mutter die kleine fast garnicht gesehen. Ich hätte aber nicht drauf eingehen sollen. Bin seitens der Mutter veräppelt worden und trage jetzt die konsequenzen. Gott sei dank gilt unsere Vereinbarung nur bis 31.07.2013.

von pati84 am 30.06.2013, 16:29



Antwort auf Beitrag von pati84

Und was ist dann ? Was sagt denn Dein Rechtsbeistand dazu ? Bei einer guten Bindung zum Kind, welche da zu sein scheint würde ich alle 2 Wochen Freitag - Sonntag und einen festen Nachmittag jede Woche anstreben. Das geht auch mit 2 ! Schau dass Du einen anständigen Anwalt bekommst und das ihr das vorbereitet.

von Sternenschnuppe am 30.06.2013, 16:34



Antwort auf Beitrag von pati84

Strebe an, dass du das Kind jedes 2.WE komplett bei dir haben kannst Fr Abend bis So Abend und dann vielleicht nur 1 mal in der Woche, falls ihr das zu viel ist.

von mf4 am 30.06.2013, 16:45



Antwort auf Beitrag von pati84

@ Fru sei mir nicht böse und anscheinend bist du nicht in so einer Situation. Ich wünsche deinen Kids und dir, dass ihr in so eine Situation auch nicht geratet.Aber es hat mir den anschein, dass du einfach alles nur rechtfertigen tust, ob es falsch ist oder nicht. Es ist einfach anders wenn man der willkürlichkeit ausgesetzt ist und man um sein Umgang kämpfen muss.Ich wollte nur die rechtliche Situation wissen. Für alles andere ist es hier, bei über 90% an Frauen, die eher selten in so welche Situation sind , die falsche Seite. Nochmal wenn ich der Mutter steine in den Weg legen wollen würde, hätte ich den Urlaub verhindert in dem ich auf mein Umgang bestanden hätte. Es geht darum der Mutter mal die Rechtliche Hintergrund klar zumachen. Du müsstest es ja wissen , das man Kindern auch nicht alles durchgehen lassen kann, ansosnsten machen sie es immer wieder.

von pati84 am 30.06.2013, 17:46



Antwort auf Beitrag von pati84

bei über 90% an Frauen, die eher selten in so welche Situation sind Woher kommt denn diese Zahl? Ich denke bei 10% klappt alles toll und 90% haben ihre Probleme mit dem Ex.

von mf4 am 30.06.2013, 18:40



Antwort auf Beitrag von pati84

@mf4 genau über 90 prozent von alleinerziehenden sind Frauen. Deswegen befinden die sich weniger in solchen Situatioen.Gründe sind z.b. das sie sich mit dem Ex verstehen oder weil sie zu denen Gehören die Umgang boykottieren. Darum ist es hier nicht angebracht über andere Dinge zu diskutieren. Ich möchte nur rechtliche hintergründe.

von pati84 am 30.06.2013, 19:17



Antwort auf Beitrag von pati84

ah ja die Frauen verstehen sich mit den Exen oder boykottieren den Umgang Wenn du mal ein paar Jahre hier zurück liest dann wirst du ein Bild von der Realität bekommen, was die getrennten Mütter mitmachen.

von mf4 am 30.06.2013, 19:28



Antwort auf Beitrag von mf4

da 90% der aes mütter sind kennen mütter nicht die seite dass vater einfach umgang boykottiert und mit kind unerlaubt weg fährt. warum genau darfst du sie nciht über nacht/ferien haben? ich würde mich auch ärgern und ihr das sagen und auch mal meine kidner über nacht holen.

von Milia80 am 30.06.2013, 22:46



Antwort auf Beitrag von pati84

@milia80 weil die Mutter es immer verboten hat. Hat keine Gründe genannt. Sie hatte muss ich auch dazu sagen bis zum 13.06.2013 das alleiniges Sorgerecht und konnte machen was sie will. Das Kind hat schon überall übernachtet bei Oma (von Mutter) , bei der Schwester der Mutter, sogar bei bei jemanden den die Kleine garnicht kennt. Jetzt haben wir das gemeinsame Sorgerecht und sie macht trotzdem was sie will ich habe immer versucht die probleme über gespräche zu lösen. Hat aber nie funktioniert. Um nicht weiteren Streit zu verursachen habe ich immer alles hingenommen. Aber irgendwann ist auch meine Geduld ausgeschöpft. Mein Antrag auf gem. Sorgerecht war der Anfang um langsam gegenzusteuern. Nun möchte ich bezüglich Umgang auch gegensteuern. Ich versuche erneut es erstmal über Gespräche zu lösen.

von pati84 am 30.06.2013, 23:42



Antwort auf Beitrag von pati84

Nun, nachdem das GSR ja noch recht frisch ist, würde ich schon einen "neutralen Dritten" eben das Jugendamt zu einem Gespräch dazubitten. Dort sollte einfach nochmal zusammen besprochen werden, wie die neue (rechtliche) Lage nun künftig gelebt werden kann und soll. Von beiden Seiten. Eben auch wie Ihr den Umgang gestaltet, wieviel voher Umgangstermin verschoben oder auch mal abgesagt werden können/müssen. Weitere Themen: Besuche beim Kinderarzt Unterrichtung über Kindergartenanmeldung bzw. gemeinsame Entscheidung Bankonten für das Kind, Reisepass für das Kind etc pp Gespräche scheinen nicht so wirklich zu fruchten, wenn Du sogar das GSR vor Gericht erzwingen musstets und sie Dir mit dem Urlaub gleich mal zeigen möchte, wo sie denkt dass es lang geht. Also: Nutze das Jugendamt, dafür sind die da. Lass die dort der Mutter sagen, wie die veränderte Sachlage aussieht, das kann helfen, dass sich Euer Verhältnis nicht noch mehr belastet. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 01.07.2013, 11:40



Antwort auf Beitrag von pati84

Ich würde ihr nochmal ausdrücklich sagen, das es bei gemeinsamem Sorgerecht eben nicht geht, das sie solche Dinge derartig kurzfristig und ohne jede Absprache plant/macht! Trotz alledem würde ich deiner Tochter jetzt erstmal einen wunderschönen Urlaub mit Mama wünschen und für die nächsten Ferien selbst einen mit dem Kind planen! Besprich das dann frühzeitig mit der KM und zeig ihr, das es eben auch anders geht! Natürlich haben Du und Deine Tochter ein Anrecht auf einen geregelten Umgang miteinander und die würde ich in einer Mediation bzw. notfalls Gerichtsverhandlung festsetzen lassen! Sie kann Dir einen Urlaub mit der Kleinen ebenso wenig verbieten, wie Du ihr! Versucht dringend auf die Elternebene zu kommen! Ich persönlich würde mir wünschen, das der Vater meiner Großen auch nur ansatzweise ein solches Interesse zeigen würde! Aber selbst wenn er morgen hier anrufen würde und mit der Großen in den Urlaub wollen würde (nach über 6 Monaten ohne Kontakt), dann würde ich dem nicht im Wege stehen, sondern meiner Tochter von Herzen einen schicken Urlaub wünschen! Wenn die Kleene erst 2 Jahre alt ist, dann wird sie soviel Urlaub auch noch nicht gehabt haben und Du schreibst ja selbst, das die Mutter zeitweise das Kind sehr wenig gesehen hat, also lass sie den Urlaub genießen, sie werden ja nicht direkt für 6 Monate verschwinden und das Kind sich von Dir entfremden! Und den Rest nach dem Urlaub klären, wie gesagt notfalls auch gerichtlich, damit sie sieht/begreift das sie sich abzusprechen hat! LG

von Ruhrgirl am 01.07.2013, 06:21



Antwort auf Beitrag von pati84

Das Jugendamt wird nicht freiwillig eingeschaltet, denn die haben sich in der Vergangenheit sehr sehr schlecht gearbeitet. Die haben nicht im Sinne des Kindes gearbeitet. Die Sachbearbeiterin ist Vaterfeindlich. Hatte Glück das ich eine Richterin hatte, die dass erkannt hat und die Stellungnahmen des JA als nicht richtig beurteilt hat. Ich werde ihr nochmal deutlich sagen das es so nicht mehr geht und eine Elternberatung vorschlagen, auch wenn die erste wegen durch eine "kein Bock Einstellung" abgebrochen wurde.

von pati84 am 02.07.2013, 10:26



Antwort auf Beitrag von pati84

das hört sich irgendwie nach Streit suchen an. Wenn man einigermaßen flexibel ist, dann kann man so einen Umgang doch vorverlegen und nachverlegen. Dabei verlierst du doch nichts. Ich würde allerdings auf die Nachholung bzw. das Vorziehen des Umgangs bestehen. Wenn Du das Kind hast, kann sie doch zum Beispiel die Sachen packen.

von LuciaMay am 20.08.2013, 11:58