Alleinerziehend, na und?

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Kindesunterhalt die XXXXX.

Thema: Kindesunterhalt die XXXXX.

Guten Morgen, mein Großer hat mich jetzt mal angesprochen, wann er seinen Vater auf Unterhalt verklagen muss. Er wird im nächsten Sommer 18. Kann er bereits 1/2 jahr vorher Klage einreichen? Oder erst mit 18. Unterhalt steht ihm ja dann von beiden zu. Muss er mich gleichzeitig verklagen? Hat irgendjemand da Erfahrungen? Die Hoffnung stirbt zuletzt und wir hoffen, dass dann an den erwachsenen Sohn gezahlt wird und die "unverschämte" Ex dann nicht mehr drankommt :-) Liebe Grüße Ursel

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 07:24



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wohnt er bei dir, leistest du ja bereits unterhalt (wohnen, essen etc)

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 07:27



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er kann kurz vorher (ca einen Monat?) vom Jugendamt festlegen lassen, wieviel Unterhalt ihm noch zusteht wenn er 18 ist. Und erst bei Nichtzahlung kann dieser eingeklagt werden

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 07:28



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Ich dachte immer, er muss dann auf Unterhaltsfeststellung klagen? Das JA ist dann ja nicht mehr zuständig - ich meine die sind schon seit 10 Jahren nicht mehr zuständig, tun jedenfalls nichts für ihn :-( Er hat mit 18 Anspruch auf Barunterhalt von beiden Elternteilen, soviel weiß ich schon. Das Urteil bzgl. Kindesunterhalt gilt nur bis zum 18. Lj. also brauchen wir ein Neues. Und da die Gerichte nicht schnell sind - jede Anzeige wg. Unterhaltspflichtverletzung wurde erst nach 3 Jahren bearbeitet, wollten wir halt so früh wie möglich den Unterhalt feststellen lassen.

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 07:36



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Ein wenig Hintergrundinfo wären mal noch Sinnvoll... a. Zahlt der Erzeuger Unterhalt zur Zeit an Dich? b. Ist Dein Sohn in einer Ausbildung und wenn ja wieviel verdient er etwa netto? c. Wo wohnt Dein Sohnemann? d. Wenn er noch nicht in der Ausbildung sein sollte, was macht er dann?? Schule, Soziales Jahr??? e. Gab es UHV und wenn ja wie lange? LG R.

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 08:43



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Meine Söhne bekamen ab dem 18.Lebensjahr keinen UH mehr. Es wurde neu berechnet und da sie (in Ausbildung) eigenes Geld hatte mußte der KV nichts mehr zahlen. Wende dich am besten ans JA, da regelt man alles. lG mf4

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 08:54



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fühlte sich schon ab 8 nicht mehr zuständig und für Volljährige gleich mal gar nicht :-) Hintergrundinfos: Unterhalt vom KV gab es wg. drohender Haftstrafe (endlich ein Richter der hart durchgriff und sofort abgesägt wurde) für 1,5 Jahre vor ca. 10 Jahren. Sonst nichts. UVG wurde bis zum 6. LJ bezahlt. Das war es und seitdem finanziere ich alles allein. Mein Sohn ist in der 12 und wird anschließend studieren. Er wird zeitgleich auf Rückstandsausgleich klagen, da der geschuldete Unterhalt übertragen wird und dem Kind dann zusteht DAS werde ich nie verstehen. Er wohnt bei mir und wird dies auch bleiben. Nur wenn es nur dann Geld gibt, wird er ausziehen. ICH brauche sicher keinen Unterhalt zahlen, da ich zu wenig verdiene :-)

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 16:15