Geschrieben von madame mim am 05.11.2013, 17:20 Uhr |
Kindesunterhalt
Bin auf den pünktlichen Kindesunterhalt angewiesen, der Vater hatte auch bei der Scheidung einen Titel unterschrieben das er monatlich in voraus zu zahlen hat.Tut er aber nicht, der Unterhalt kommt wann es ihm gerade passt! Brauch ich da jetzt wieder einen Anwalt? Den ich mir dummerweise nicht leisten kann
Re: Kindesunterhalt
Antwort von Annika123 am 05.11.2013, 18:09 Uhr
Melde diesen fall beim Jugendamt, die werden ihn ermahnen, andernfalls muss er den Unterhalt ans Jugendamt zahlen und wenn's da nicht pünktlich drauf ist Buchen sie es bei ihm ab!! Dann bist du fein Raus und hast dein Geld pünktlich! Nimm am besten den Wisch mit den er unterschrieben hat.
Liebe Grüße ;))
Re: Kindesunterhalt
Antwort von Annika123 am 05.11.2013, 18:10 Uhr
Melde diesen fall beim Jugendamt, die werden ihn ermahnen, andernfalls muss er den Unterhalt ans Jugendamt zahlen und wenn's da nicht pünktlich drauf ist Buchen sie es bei ihm ab!! Dann bist du fein Raus und hast dein Geld pünktlich! Nimm am besten den Wisch mit den er unterschrieben hat.
Liebe Grüße ;))
Re: Kindesunterhalt
Antwort von madame mim am 05.11.2013, 18:42 Uhr
Beim J.A. sagen die ich muss min.4 Wochen warten und wenn er bis dahin nicht bezahlt hat kann ich nen geringen Vorschuss beantragen. Aber sooo spät zahlt er in der Regel ja nicht. Und das mit dem Vorschuss vom Amt is ne langwierige Sache hat man mir am Tel gesagt
Re: Kindesunterhalt
Antwort von Sternenschnuppe am 05.11.2013, 19:00 Uhr
Du musst Dich leider dementsprechend einrichten.
Immerhin zahlt er, das ist schon sehr viel wert.
Bis Du vollstrecken kannst ist es eh da, also lohnt der Aufwand nicht.
Plane so, dass Du die ersten 2 Wochen nicht drauf angewiesen bist.
Dann fällt auch der Ärger kleiner aus.
Zuzüglich ihn bitten einen Dauerauftrag einzurichten.
Re: Kindesunterhalt
Antwort von ungewohnt am 05.11.2013, 19:29 Uhr
Tja, meiner musste bis zum 3. Werktag bezahlen und dass er 14 Monate bezahlt hat, wie er wollte, hat niemanden interessiert und außer dieser Zeit hat er gar nicht gezahlt....(Vorschuss war schon ausgelaufen)
Ich hatte ein Gerichtsurteil mit Androhung der Haftstrafe, wenn das Geld nicht pünktlich am 3. Werktag da ist und trotzdem hat die Staatsanwaltschaft auch die Zahlungen am 23. oder 27. akzeptiert......
DU musst planen, ohne dieses Geld auszukommen, denn leider *grummel,ichschluckesrunter*
Re: Kindesunterhalt
Antwort von madame mim am 05.11.2013, 20:04 Uhr
Um die Einrichtung eines Dauerauftrags hab ich ihn schon x mal gebeten, das ist reine Schikane, er hatte mir schon bei der Scheidung gesagt das er mich am Boden sehen möchte! Habe ihm auch zwischenzeitlich verucht zu erklären das er seinen Sohn ja mit straft scheint ihn aber nicht sonderlich zu beeindrucken! Ich begreife nur nicht warum man ihn nen Titel unterschreiben lässt.....wozu........?
Re: Kindesunterhalt
Antwort von Sternenschnuppe am 05.11.2013, 20:48 Uhr
Weil man dann pfänden kann.
Aber bis sowas dann gepfändet ist, hast Du den Unterhalt schon.
Also, richte Dich neu ein, ändere Abbuchungen und Daueraufträge zum Beispiel und sei dann entspannter.
Je weniger Dich das stört, desto weniger Spass macht es ihm
Was Du machen kannst?
Antwort von Holzkohle am 06.11.2013, 13:51 Uhr
GAR NICHTS!!!!
Ich kämpfe an dieser Front seit 10 Jahren. Keinerlei Kontakt zum KV, Unterhalt zahlt er wie er lustig ist. Ausgemacht war mal zum 15ten eines Monats, daran hält er sich nie. Er ist immer mindestens einen Monat lang mit einer (in guten Zeiten) oder mit drei (in schlechten Zeiten) Unterhaltszahlungen im Rückstand, in Summe reden wir hier bei drei Unterhaltszahlungen von über 900 Euro! Die Beistandschaft über das JA läuft, wir haben es uns jetzt angewöhnt, jeeedesmal die ZV einzuleiten, sobald der Unterhalt nicht kommt, dann zahlt er. Aber auch nur dann. Aktuell lässt er den Unterhalt neu berechnen, was für ihn jetzt natürlich Anlass ist, die noch offenen Raten NICHT zu zahlen, obwohl das damit gar nichts zu tun hat. Auch verzieht er gern mal unbekannt oder meldet sich auf Briefe nicht, hat diese nicht bekommen oder sonstiges.
Die Sache mit dem Dauerauftrag würde VIELEN dieses Procedere erleichtern, tatsächlich darf der KV - warum auch immer, das ist mir schleierhaft - nicht dazu verpflichtet werden. EIN Sachbearbeiter, den ich mal hatte, hat tatsächlich mal gegen diese Vorschrift verstoßen und den KV dazu animiert, doch einen Dauerauftrag einzurichten - das hat er dann auch gemacht - für einen Monat, danach hat er den Dauerauftrag wieder gekündigt.
Das macht mich so bodenlos wütend, denn wenn ich eine Rechnung nicht zahlen kann, kommt eine Mahnung und/oder der Gerichtsvollzieher. Wenn der KV nicht zahlt, muss ich mir vom Ja anhören, dass man ja schon dran
ist, dass ich mich noch gedulden soll und dass ihnen die Hände gebunden sind. Wie gesagt - 10 Jahre... frag mich mal, wie es mir in manchen Monaten geht...
Wenn die Beistandschaft beim JA besteht, immer wieder ZV einleiten!
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