Hallo ihr Lieben,
mein Sohn macht im nächsten Jahr seine erste Klassenfahrt. Noch ist Unterhalt nix geregelt. Aber eine Frage die ihr mir vielleicht beantworten könnt. Wenn ich bis dahin regelmäßig Unterhalt bekommen sollte...muß ich davon die Fahrt bezahlen oder muß der Kindsvater noch einen Extrateil bezahlen dafür?
LG Anja
von
LillyK
am 28.11.2011, 16:42
ich glaube man kann sich das teilen.
aber ich habe gar nicht gefragt, sondern selber für meine kinder bezahlt
von
LaLeMe
am 28.11.2011, 16:50
http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm
Lg sophieno
von
sophieno
am 28.11.2011, 19:17
man kann für solche Sonderausgaben den KV zur hälftigen Zahlung heran ziehen - ob er dabei mitmacht ist die andere Frage.
Unsere Klassenfahrt ist leider gestorben :o(((( - und ich hatte mich SO darauf gefreut, vier Tage im April von Mo - Fr. Hätte mich 160 Euro gekostet. Leider wollten dann am Ende nicht so viele Kinder mit (vor allem die Erstklässler) und dann hatten wir Eltern mit Geschwisterkindern in der Klasse, die sich das eben dann auch nicht leisten konnten.
Solltest Du ALG II beziehen, kannst Du auch versuchen übers Amt einen Zuschuss zu bekommen.
von
Holzkohle
am 28.11.2011, 21:20
Danke Euch erstmal.
Na ich bekomm ja kein ALG, aber Reichtümer bekommt man bei einem 30 Stunden- Job ja auch nicht. Und ich befürchte das ich wohl knapp über irgendeiner Grenze liege mit meinem Gehalt...bei meinem Glück. Aber ein wenig Zeit hab ich ja noch und erstmal geb ich dem Kindsvater eine Kopie vom neusten Elternbrief;-)
LG Anja
von
LillyK
am 29.11.2011, 19:22