Thema:
Kontoeröffnung fürs Kind
Hallo.
Ich überlege für meine Tochter ein neues SparKonto anzulegen. Da gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater besteht bräuchte ich dafür auch seine Unterschrift. Das ist mir klar. Wäre auch nicht das Problem denke ich. Aber wenn er seine Unterschrift gibt ist er doch dann auch Kontoberechtigt oder? Das möchte ich nämlich nicht.
Habt ihr da schon Erfahrung mit gemacht?
Danke!
von
bienchen222
am 15.10.2015, 18:21
Ja, wäre er. Ein Grund, warum meine Eltern Sparkonten für meine Kinder haben.
von
Helena83
am 15.10.2015, 18:37
Das dachte ich mir. Ich könnte das Konto auch auf mich eröffnen aber wenn ich dann mal in den nächsten 15 Jahren oder so Gelder beantrage und mein Vermögen offen legen müsste würde es ja immer angerechnet werden obwohl es ihr Geld ist. Deshalb würde ich es gerne auf sie machen. Aber ich will nicht dass der Vater da Zugriff drauf hätte. Das ist echt doof!
von
bienchen222
am 15.10.2015, 18:47
Könnten deine Eltern das nicht eröffnen , fürs Enkelkind. Oder deine Schwester, Bruder oder Patin vielleicht?
von
sterntaler82
am 15.10.2015, 18:51
Eröffne doch das Sparbuch aufs Kind und hinterlege ein Passwort... wer das nicht kennt, bekommt kein Geld, ganz einfach ;-)
von
KKM
am 15.10.2015, 19:28
Echt, kann man da ein Passwort hinterlegen? Wusste ich nicht. Aber muss der Vater das Passwort nicht auch automatisch kennen dürfen bei GSR?
von
Helena83
am 15.10.2015, 19:43
Zum einen gibt es die Möglichkeit, daß die Eltern nur GEMEINSAM an das Konto ran können. Vorteil: Er kann nicht ohne Dich ran. Nachteil: Du kannst auch nicht ohne ihn ran. Aber da das Kind ja an das Geld kommt, ist das kein Problem.
Zum anderen sind ja die Karte und alle Papiere bei Dir. Das mußt Du halt abschätzen, inwieweit der KV organisiert und fies genug ist, um den Aufwand zu betreiben, ohne Papiere an das Geld zu kommen.
Ich weiß jetzt gar nicht mehr, wie ich mich bei den Konten der Kindern letztendlich entschieden habe. Ich habe genau die gleichen Überlegungen angestellt und fand beide Optionen gut machbar. Die Kinder sind groß genug, um mit der Karte alleine über ihr Geld zu verfügen, so daß ich es nicht nötig fand, direkten Zugriff auf das Geld zu haben. Außerdem ist der KV zu blöd und zu weit weg, um ohne Papiere Zugang zu den Kinder-Konten zu erlangen.
von
Strudelteigteilchen
am 15.10.2015, 20:15
Also: Wer das Buch hat, darf verfügen! Ohne das Sparbuch gibt es kein Geld!
Passwort schützt nur bei Fremden und nicht bei sorgeberechtigten Personen, denn diese dürfen mit Ausweis das Passwort erfragen.
Jetzt kommt es auf deinen Ex an: Selbst ohne Buch könnte er jederzeit "das Buch als verloren melden" (muss er dann versichern, dass es wirklich weg ist und eine Falschaussage ist strafbar).
Ich würde das Geld über Oma/Opa anlegen und das Kind bekommt das Sparbuch und kann jederzeit dran (mit Kennwort und verfügungsberechtigt).
von
ungewohnt
am 16.10.2015, 10:31
Habe mich neulich erkundigt.Es gibt mehrere Möglichkeiten.
Beide unterschreiben-beide können Geld abheben.
Oder man kann festlegen,dass nur das Kind berechtigt ist,abzuheben.
Oder man legt fest,dass immer beide anwesend sein müssen bei der Bank,wenn das Kind Geld abheben möchte.
Ich finde dann am günstigsten,dass das Kind allein Zugriff hat.Du bist dann eben dabei,wenn es mal 20 Euro abhebt.
von
fsw
am 16.10.2015, 15:04
Ich danke euch für eure antworten!
Ich meinte nur eher eine GeldAnlage für längerfristig, kein
GiroKonto. Meine Tochter ist erst 1. Klasse und braucht das Geld die nächsten Jahre noch nicht bzw. müsste nicht selbst darüber verfügen können.
von
bienchen222
am 16.10.2015, 20:35