Geschrieben von fille am 09.01.2012, 17:21 Uhr |
korrekte Anwendung des Mietspiegels
Hallo,
bei mir gab es "schöne" Neujahrsüberraschung - eine Mieterhöhung.
Meine Vermieterin bezieht sich auf den Mietspiegel, ohne allerdings konkrete Zahlen anzuführen. Also nur "aufgrund des aktuellen Mietspiegels beträgt die neue Miete ab 1.2. XXX€" - dass das so nicht zum 1.2. möglich ist, weiß ich bereits.
Nun aber meine Frage, wie ein Mietspiegel richtig zu lesen bzw. anzuwenden ist.
Was heißt "unzureichende öffentliche Infrastruktur" - von welchen Werten geht man da aus?
Was heißt "barrrierearmes Bad" ?
Kann Laminat angerechnet werden, wenn die Vermieterin das Material bezahlt hat, ich ihn aber verlegt habe?
Wahrscheinlich ist es besser, wenn ich mal zum Mieterverein gehe, aber vielleicht habt ihr ähnliche ERfahrungen ja schon hinter euch?
fille
Re: korrekte Anwendung des Mietspiegels
Antwort von Holzkohle am 09.01.2012, 18:18 Uhr
unzureichende öffentliche Infrastruktur bedeutet so viel wie "kein Verkehrsmittel in Reichweite" oder dass keine öffentlichen Einrichtungen in Reichweite sind oder Lebensmittelmärkte, Geschäfte des täglichen Bedarfs. Sprich - wie aufm Acker.
Ein barrierearmes Bad hat im Eingang keine Schwelle, die Tür ist breit genug, dass ein Rollstuhl durchpasst, Haltegriffe an der Wand, es gibt glaube ich sogar tiefere Badewannen (so eine haben meine Eltern) Wobei ich es interessant finde, dass hier nur ein barrierearmes BAD abgefragt wird und nicht eine komplett barrierearme Wohnung (meine wäre eine - EG mit Fahrstuhl, Türrahmen breit genug für Rollstuhl, Griffe an der Wand im Bad, keine Schwellen)
Mit dem Laminat bin ich mir nicht ganz sicher, würde aber sagen ja, es ist ein wohnwerterhöhendes Merkmal, EGAL wers reingepackt hat... Es ist JETZT drin, es geht um den IST-Zustand der Wohnung.
Re: korrekte Anwendung des Mietspiegels - noch was
Antwort von Holzkohle am 09.01.2012, 18:18 Uhr
ich hatte es vor einigen Monaten auch im Aktüll geschrieben - meine Miete liegt WEIT über dem des Mietspiegels. Der ist ja nur eine "Richtlinie" - um wirklich was durchboxen zu können, müsstest Du dann wirklich zum MSB.
Re: korrekte Anwendung des Mietspiegels
Antwort von Keldana am 10.01.2012, 20:48 Uhr
Also wenn aus dem Brief nicht hervor geht, woher diese Zahlen stammen, dann ist die Mieterhöhung nichtig. Spörich Brief aufsetzen, dass Du der Erhöhung widersprichst, da sie nicht nachvollziahbar ist (also welcher Maßstab jetzt angelegt wurde) und mit Einschreiben abschicken.
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