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Krankenversicherung nach Scheidung?

Thema: Krankenversicherung nach Scheidung?

Hallo Ihr Lieben, bitte um einen Rat, wenngleich ich auch meist nur stille Leserin bin:) Im nächsten halben Jahr steht die Scheidung uns bevor, bisher sind wir (ich und 2 Kinder) beim KV familienversichert. Ich bekomme den Unterhalt und Kindergeld, jedoch kein ALG oder sonstiges. Wie sieht es denn nach der Scheidung mit der Krankenversicherung aus? Muss er mir mehr Unterhalt zahlen damit ich mich versichern kann? Oder wie läuft es dann? Wollen die ARGE nicht besuchen, da wir uns auf eine Unterhalt einigen konnten, so daß ich nicht auf ALG angewiesen bin... wisst Ihr wie dsa nach der Scheidung dann ist? Liebe Grüße Tania mit Etienne und Yves

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 13:28



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hallo die kinder können weiterhin über den vater versichert bleibe. du kannst dich selber gesetzlich vers. ich kann dir aber nicht sagen was das genau kostet. ansonsten mußt du wohl zum amt wenn das zu teuer ist. gehst du arbeiten?

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 13:32



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Bei mir war es so, dass ich dann über das Amt versichert wurde. Bei einer Freundin war es etwas anders. Der Mann, sehr gut situiert tägt die Hälfte der Krankenkassenbeiträge für seine Exfrau. Gruss Moni

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 13:35



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Hallo, lieben Dank für Eure Antworten. Ich gehe nicht arbeiten, bin auf der Suche nach einem Halbtagsjob und das ist richtig schwer ...zumindest suche ich schon recht lange. Mein Noch-Mann ist gut verdienend, und er möchte es vermeiden daß ich zum Amt muss (die wollen dann ja auch seine finanzielle Offenbarung, und das möcht er verhindern)...von daher haben wir uns so bisher geeinigt..aber ist es nicht so daß er nach der Scheidung, solange ich keinen Job habe, für meine Krankenversicherung aufkommen muß? Liebe Grüße Tania

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 13:43



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Ich musste mich nach der Scheidung freiwillig gesetzl. Krankenversichern. Ich zahlte ca. 130 Euro monatl. für mich und meine zwei Töchter. lg tina

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 14:03



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Grundsätzlich ist Krankenversicherung (weitgehend) zusätzlich zum Unterhalt vom Unterhaltsveroflichteten zu leisten. das weiß "so" erst mal kaum jemand, weil es nicht zum tragen kommt, da die meisten pflichtversichert sind / waren und dann eben "übers Amt" versichert werden (kostenfrei) bzw. wg. Vollzeit-/Halbtagsjobs selbst versichert sind. Lass das also in der Unterhaltsvereinbarung festlegen, wer wie für welche KV aufzukommen hat und wie lange. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 15:37



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das amt interessiert nach der Scheidung nicht mehr was dein Ex verdient hat (glaub ich zumindest), ich mein ich weiß ja nicht wieviel Unterhalt er euch zahlt, aber ich denke für Miete, lebenshaltung usw. wirds wohl kaum reichen wenn dann noch die Krankenversicherung dazu kommt. Die Kinder können über ihn versichert bleiben, und für dich wären es so um dei 130 euro

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 16:30



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Hallo, im Moment bekomme ich von ihm 1200 Euro und mit Kindergeld sind es dann 1500 Euro zum Leben, damit komme ich im Moment dicke aus, aber noch bin ich bei ihm mitversichert. Habe im Internet auch gelesen daß er im Falle meiner Arbeitslosigkeit auch nach der Scheidung für die KV aufzukommen hat...aber so sicher bin ich mir da nicht. Hatte denn keiner solch einen Fall? LG Tania

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 20:03