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Geschrieben von toastie am 14.04.2005, 12:41 Uhr

kv geht schwarz arbeiten zahlt aber net...

hallo liebe leute.

ich bin grad ein bissl durch den wind.
möchte für meinen sohn wieder das alleinige sorgerecht. auf der familienkasse sagte man mir das ich die einverständnis des vaters braucht.
warte schon zwei wochen,obwohl er es mir versichert hat das er es schickt.

muss dazu sagen der der werte herr net mehr in unsere stadt wohnt.
ich habe ne sms von ihm das er jetzt schwarza arbeiten geht und auch das er das von 6 bis 20 uhr macht.da müsste er ja nen batzen geld haben.
unser kind ist mittlerweile 3 jahre alt.er hat aber nie gezahlt.

kann man da irgendwas machen?
ich danke euch

 
8 Antworten:

Re: kv geht schwarz arbeiten zahlt aber net...

Antwort von max am 14.04.2005, 13:03 Uhr

ich würde mit dieser sms aufs JA gehen und die denen zeigen. Die sollen dem nachgehen, sind ja auch daran interessiert, dass er zahlt.

lg max

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Re: kv geht schwarz arbeiten zahlt aber net...

Antwort von Suka73 am 14.04.2005, 13:15 Uhr

Ich habe keinen Rat für Dich, außer den, der schon geschrieben wurde. Hauptsache ist nur, das JA erkennt die sms an und Du hast einen engagierten Sachbearbeiter. Mein (jetziger) Sachbearbeiter geht JEDEM meiner Hinweise nach...

Allerdings wars nicht immer so. Mein Ex arbeitet nebenher auch schwarz, ich weiß das, habe aber keinerlei Beweise darüber. Er ist "hauptberuflich" selbständig. Und nebenher macht er halt noch ein paar Sachen, die ordentlich Kohle bringen. Er zahlt den Mindestsatz - und beschwert sich noch drüber und findet es zuviel. Da fragt man sich dann schon, wie GErechtigkeit definiert ist...

LG und alles Gute
Sue

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Re: kv geht schwarz arbeiten zahlt aber net...

Antwort von sterntaler am 14.04.2005, 14:04 Uhr

die möglichkeit einen detektiv einzuschalten wäre auch noch eine varinante, ist allerdings evtl. kostenintensiv, allerdings sehr deutlich und(!) wird anerkannt!! ;o)

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Re: kv geht schwarz arbeiten zahlt aber net...

Antwort von RainerM am 14.04.2005, 14:04 Uhr

hi,
also Schwarzabeitseinkommen wird mit zur UNterhaltsberechnung einbezogen.

Das Problem ist nur der Nachweis und die SMS ist da nur bedingt tauglich.
Das könnte evtl. dazu führen, dass man in überwacht, besonders wenn er zusätzlich Arbeitslosengeld bezieht und wenn er erwischt wird, kriegt er verdammt viel Ärger.... aber geh nicht davon aus, dass du dadurch UNterhalt für das Kind bekommst, denn als Schwarzarbeiter würde er erhebliche Strafen und Steurnachzahlungen leisten müssen und wenn er auch noch ALG bezogen hat, gehts vor Gericht.

Ausserdem kann niemand zur Schwarzarbeit gezwungen werden.
Wird das also aufgedeckt, wird er sofort die Schwarzarbeit einstellen und dann siehst du trotzdem keinen Unterhalt.

Vielleicht wäre es besser, dass ihr eine Aussprache miteiander führt.

Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung könnte evtl auch erfolgen.... nur... was bringt das?

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@alle die geantwortet haben

Antwort von toastie am 14.04.2005, 14:17 Uhr

hallo, danke erstmal an euch für die vielen antworten.

wenn er jetzt bei der schwarzarbeit erwischt wird ist mir schon klar das ich dadurch auch keinen unterhalt sehe. aber ich sehe nicht ein,wie er wie gott in frankreich lebt und wir müssen zusehen wie wir hier klarkommen. es ist genauso sein kind und wenn er geld verdient kann er auch was zum leben des kindes zusteuern.

ich möchte doch nur das ich meinem kind durch den eventuellen unterhalt mehr bieten kann.

ich werd nächste woche mal mit der sms zum jugendamt gehen.
vielen dank nochmal
nicole und jonas

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Re: @alle die geantwortet haben

Antwort von RainerM am 14.04.2005, 14:38 Uhr

Hi, das entzieht sich eminer Logik:

"
ich möchte doch nur das ich meinem kind durch den eventuellen unterhalt mehr bieten kann.

ich werd nächste woche mal mit der sms zum jugendamt gehen."

Wie soll das gehen?
Du, oder das Jugendamt, ihr könntet ihn anschreiben, bzw ansprechen und entsprechende Forderungen stellen.

Wenn er kooperiert, ist alles gut.

Kooperiert er nicht, wirst du auch weiter nichts vom KU sehen.
Er muss ja nur die Arbeit einstellen.

Oder er wird 8vom Jugendamt) ans Messer geliefert, - dann dürfte er leistungsunfähig sein.

Einzuiger Nutzeffekt ist er: Ich sitze in der Schiesse, dann soll er es auch.

Ob das hilft, musst du dir selber überlegen.

Mir stellt sich zuvor noch die Frage, warum er momentan nicht zahlt.

Wurde er als Leistungsunfähig eingestuft?
... weil er Arbeitslo9s ist?
Oder weil sein Einkommen zu gerin ist?

In Frage käme ja eine Verletzung der UNterhaltspflicht nach §170 StGB, die ihn massiv unter Druck setzen würde.


§ 170
Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Schwarzarbeit

Antwort von ursel66 am 14.04.2005, 20:08 Uhr

Hallo,
ich kann deinen Gedankengang nachvollziehen. Die gleiche Situation habe ich auch!! Ich weiß, dass mein Exmann schwarz arbeitet. Vor einigen Jahren habe ich dies angezeigt: Beim Hauptzollamt, Arbeitsamt wg. Arbeitslosengeld usw. Es ist NICHTS passiert! Ein einzelner nicht zahlender KV - lohnt sich nicht.....
Ein paar Monate später konnte ich nachweisen, dass er bei einer Firma wesentlich mehr verdient als angegeben und die Firma mit seiner Hilfe eine andere große Firma betrügt.
Diese Firma ist pleite und der Inhaber durfte die EV abgeben.
Aber: ICH HATTE NICHTS DAVON!!!
Allerdings hoffe ich heute noch, dass irgendwann ein Richter "Die Nase voll hat" und meinen Ex in die JVA steckt. Davon bekomme ich sicher auch kein Geld, aber mein Ex kann nicht schwarz arbeiten und in "Saus und Braus leben"....
Ist aber meine persönliche Meinung dazu. Meine Kinder und ich leben nicht schlecht ohne den Unterhalt meines Ex. Allerdings war er auch bei der Zeugung zugegen.....!!!
Liebe Grüße und versuche es über eine Unterhaltspflichtverletzungs-Klage!
Ursel

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Re: Schwarzarbeit

Antwort von trini79 am 14.04.2005, 22:34 Uhr

Hallo,

verstehe eure Argumente schon, aber bezüglich der Anzeige beim Hauptzollamt möchte ich noch kurz was sagen.

Für die Bekämpfung illegaler Schwarzarbeit und Leistungsmißbrauch ist seit 01.01.2004 der Zoll verantwortlich. die Zollfahnder müssen jeder Anzeige nachgehen.

Es besteht aber immer die Möglichkeit, daß die Schwarzarbeiter ihre illegale tätigkeit gut verschleiern. Es werden nicht immer alle Mittel voll ausgeschöpt, da eine Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.

Insofern denke ich, daß Rainers Argumentation der 1. weg ist und Du erst danach weitere Schritte einleiten solltest.

Hab ja keine Ahnung wie das Verhältnis von ihm zu eurem KInd ist! Wäre aber auch bedenkenswert bevor man mit ganz großen Kanonen schießt.

lg Kathrin

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