auf seine Lohnsteuerkarte nehmen, obwohl ICH davon nichts weiss bzw. mitbekomm(en) (habe) ?? Muss ich da zustimmen oder so? Ich habe das alleinige Sorgerecht
Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:27
Forum Alleinerziehend, na und?
auf seine Lohnsteuerkarte nehmen, obwohl ICH davon nichts weiss bzw. mitbekomm(en) (habe) ?? Muss ich da zustimmen oder so? Ich habe das alleinige Sorgerecht
Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:27
Hmm, ich hab mal gegoogelt und das gefunden. Also so einfach geht das nicht. http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=93734&ccheck=1 Gibt aber noch viel mehr!
Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:39
Der Vater des Kindes hat Anspruch auf die Hälfte des Steuerfreibetrages. Der Vater von meinem Großen hat sich den auch mit mir geteilt und es war für mich selbstverständlich. Gruss Moni
Mitglied inaktiv - 10.11.2008, 14:45
Ja das macht er, is auch das Einzige was er regelmäßig machen (muss)
Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:49
Wenn er Unterhalt zahlt, steht ihm auch der halbe Freibetrag zu. Oder hat er den Ganzen? Gehst Du denn Arbeiten bzw. zahlst auch Lohnsteuer?
Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 22:02
ne ich bin erst ab nä. jahr in der ausbildung.
Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 22:07
Natürlich kann Dein Mann den halben Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen, wenn er Unterhalt bezahlt! Er muss dazu die sogenannte "Lebendbescheinigung" des Kindes beim Einwohnermeldeamt anfordern und kann sich dann den halben Freibetrag bei der Stadtverwaltung eintragen lassen. Und da muss er Dich auch nicht um Erlaubnis fragen. Er ist der Kindsvater und zahlt Unterhalt!
Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 22:17
Na, dann ist doch alles gut, dann steht ihm der Freibetrag auch zu und wenn Du auch irgendwann Lohnsteuer zahlst, bekommt jeder von Euch den halben Freibetrag!
Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 22:22