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Unterhalt neu aushandeln - wie würdet ihr es angehen?

Thema: Unterhalt neu aushandeln - wie würdet ihr es angehen?

Hallihallo. ich war der Meinung, hier gestern schon geschrieben zu haben, aber offenbar hat das nicht geklappt. Dies nur, falls das Posting jetzt doch doppelt sein sollte - sorry! Zu meiner Frage. Ich möchte euch um Rat bitten bzw. interessiere mich für Eure Meinung. Mein Ex zahlt 150 € Unterhalt für unser Kind (2). Den Betrag haben wir ausgemacht, er meinte, das kann er zahlen, ich hab es akzeptiert. Auch aus Schuldgefühl nach der Trennung (komplizierte Geschichte, beide haben gelitten, aber er nach seiner Meinung mehr als ich). Inzwischen ist ein Jahr vergangen, er hat eine neue Freundin und beruflich läuft es wohl bestens, so wie er es erzählt. Es geht ihm gut. Ich habe weniger das Gefühl, ihn so sehr "schonen" zu müssen. So langsam finde ich die Situation nicht mehr ganz fair - ich mache die ganze Arbeit, kümmere mich um alles, trage die Verantwortung allein. Er nimmt den Kleinen einen Nachmittag die Woche (nach seinem Wunsch). Ich arbeite fest 30 Stunden/Woche, mitunter auch mehr. Mein Job ist leider nicht so toll bezahlt, und wir leben in einer teuren Großstadt (als wir vor 20 Jahren herzogen, war sie noch nicht so teuer :) ). Ist es überhaupt unangemessen, wenn ich mehr Unterhalt möchte? Ich meine, ich weiß ja, was er vor unserer Trennung so verdient hat, und schlechter geht es ihm jetzt sicher nicht. Laut Düsseldorfer Tabelle müsste er, glaube ich, mehr als das doppelte zahlen. (Darauf bestehe ich gar nicht, aber 150 € kommt mir doch ziemlich wenig vor. Zumal wir so knapp dran sind und er offenbar nicht.) Wie würdet ihr so ein Gespräch angehen? Unser Verhältnis ist soweit ok, ich möchte das gern erhalten, logisch. Aber er war schon gleich nach der Trennung besorgt, ich wollte ihn finanziell ausnehmen und dergleichen (ich finde nicht, dass ich ihm zu solchen Sorgen je Anlass gegeben hätte). Wenn ich also jetzt damit komme, wird er sich vermutlich aufregen und sich nun doch bestätigt fühlen... Vielen herzlichen Dank für eure Einschätzungen! Grüße Schneehanne

von Schneehanne am 29.04.2019, 22:38



Antwort auf Beitrag von Schneehanne

Hallo, auch wenn ich deinen Wunsch nach Har,onie verstehe: bei Geld hört das einfach auf. Und es ist ja auch kein Angriff auf ihn. Es ist einfach das, was dt. Gerichte als notwendig erachten. Die 150 EUR für das erste jahr waren ganz OK bis sich alles gefunden hat, aber eigentlich hast Du auf Geld verzichtet das Eurem Kind zusteht. und eigentlich darfst Du das gar nicht. Er mag das persönlich nehmen wie er will: DU solltest das nicht tun und diese Dinge klar trennen lernen. Theoretisch enthälst Du Deinem Kind Geld vor, mit dem es evtl. mal besseres Spielzeug, gesündere Ernährung, später mal Instrumentenunterricht o. ä. haben könnte. Verstehst Du? Gwöhne Dich für die kommenden 18-20 Jahre daran, dass er öfter mal einschnappen wird wenn er nicht verstehen lernt welche Verantwortung er für Euer Kind mit trägt. Ob nun organisatorisch (Ferienzeiten abdecken o. ä.) oder finanziell. Er kann nicht sagen "mein Vereinsbeitrag ist 150 EUR, der Rest ist Dein Problem" denn es ist EUER KIND, nicht ein Clubbeitrag den er da leistet. Vorschlag: sag ihm, was in der Düsseldorfer Tabelle nach seinem Einkommen steht (vergiss noicht Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch auf den Monat umzulegen). DAS IST DER BETRAG. Ohne Verhandlung! Wenn er dem nicht zustimmt: Gib es an unabhängige Dritte ab, die es für Euch ausrechen. = Du gehst zum Jugendamt und bittest um Berechnung. Da sind Leute, die wissen wie das geht und weder Dir noch ihm einen "Gefallen" tun wollen, sondern einzig und alleine für das Kidn da sind. Dann kann er dort auch gleich einen Titel unterschrieben damit es nicht ständig rumgeeier gibt in der Zukunft. Fazit: Lieb sein hilft so gar nichts, und Euer Verhältnis hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun was er seinem Kind schuldig ist. LG D

von desireekk am 29.04.2019, 23:38



Antwort auf Beitrag von desireekk

Ganz so einfach ist es nun auch nicht mit Errechnen des Zahlbetrages. Der Vollständigkeit ist die Anmerkung geschuldet, dass sein Netto zunächst noch zu bereinigen ist, um auf einen Betrag zu kommen, der dem Kind zusteht. So kann der KV eine Altersvorsorge in Höhe von 4% des Jahresbrutto, evtl. gemeinsame Schulden, Unfallversicherung, 5%für berufsbedingte Aufwendungen (u. U. auch mehr, wenn er dies nachweisen kann) u. a. Insofern gibt es doch einen deutlichen Klärungsbedarf. Möchtest du dich nicht selbst kümmern müssen, ist, wie desireek schon schrieb, eine Beistandschaft sinnvoll.

von Gucci75 am 30.04.2019, 16:26



Antwort auf Beitrag von Schneehanne

Ich habe mal die Ausrede benutzt, ich brauche den genauen Unterhalt ausgerechnet für wohngeld und Kitagebühren. Daher möchte ich es offiziell übers Jugendamt berechnet haben, so dass es für beide Seiten kostenlos und richtig ist. Fair für alle. Wurde eingesehen. Dann bin ich hin, hab gesagt dass ich das möchte. Die schrieben ihn an, er gab alles ab und schwupp hatten beide Klarheit. Fertig. Da geht's ums Kind und nicht um andere Dinge.

von Patti1977 am 30.04.2019, 19:09



Antwort auf Beitrag von Schneehanne

Hallo, vielen Dank für Eure schnellen und ausführlichen Antworten. Ich habe auch schon gedacht, dass es am einfachsten ist, das vom JA berechnen zu lassen. Und ihr habt recht - es ist fürs Kind und kein Luxus für mich. Ich werde also erstmal das Gespräch suchen und so konkret argumentieren, wie es oben geraten wurde - und wie es ja auch den Tatsachen entspricht. Und wenn es nicht anders geht, werde ich das eben an Dritte übergeben. Eure Beiträge haben mir jedenfalls den Rücken gestärkt, da ruhig zu bleiben und den Unterhaltsanspruch als gerechtfertigt zu vertreten. Herzlichen Dank und alles Gute Schneehanne

von Schneehanne am 01.05.2019, 23:14