Alleinerziehend, na und?

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Liebe angry...

Thema: Liebe angry...

... das ist alles pille palle! Ob der Vater die Freunde bestimmt, Du Dein Kind mit erhöhter Temp. im KIGA abholst, die Betreuerinnen das nicht bemerkt haben... Das sind alles Anzeichen dafür, wie krank Dein Ex ist, helfen Dir aber nicht! Was Dir hilft, sind Sachen wie nicht zur Ergo bringen (schriftliche Bestätigung der Therapeutin und des Kinderarztes), Erzieherinen befragen (schriftlicher Bericht über Deinen Mittleren), Zeugen für alles, die das auch schriftlich bestätigen (Übergabe etc.), Scriftlicher Bericht über die anderen Kinder, ob sie unter der Trennung leiden und wenn Du das alles hast, beantragst Du das 50/50 Modell und ein Gutachten! Und dann geh' durch ALLE Instanzen und nicht "das hat ja eh keinen Sinn" oder "die Richterin hat gesagt, wenn wir weiter gehen, verliert einer von uns auch noch das andere Kind"... Wenn das wirklich ein Fehlurteil war, darf das kein Richter sagen. Das ist ein Grund für einen Befangenheitsantrag... BTW, was Dein Kleiner hat, interessiert mich schon, viell. als PN? Drücke die Daumen und wünsche Dir alles Gute! Raff Dich zusammen und wage mal etwas! Ein Jahr ist vorbei und es reicht jetzt! LG, C.

von carisma21 am 29.03.2011, 09:27



Antwort auf Beitrag von carisma21

danke PN folgt... aber vom lethargisch rumsitzen und alles hinnehmen bin ich weit entfernt. Es ist ein Balanceakt, denn fordert man "zuviel" für sein Kind (nein ich weiß, man kann für seine Kinder nie genug verlangen!), ist man die besorgte, irrationale Übermama und wird von den Ämtern als hysterisch abgestempelt. Geht man aber in Wartestellung und versucht, diplomatisch zu taktieren, sieht es aus als sei man phlegmatisch. Das sieht aber nur so aus...

von angry.me am 29.03.2011, 09:53



Antwort auf Beitrag von angry.me

So ist das ja auch nicht gemeint! Was ist daran schlimm, wenn eine Mutter darum kämpft, mit ihrem Kind zusammen zu leben?! Das wäre bzw. ist mir egal, was die Ämter und die Richterin von mir denken... Deswegen habe ich ja 50/50 vorgeschlagen und nicht das ganze ABR... LG

von carisma21 am 29.03.2011, 10:53



Antwort auf Beitrag von carisma21

Das ist leider nicht möglich, da die 50/50 Regelung a) eine wesentlich engere Kooperation zwischen den Eltern erfordert als sie in dieser pathologischen Zusammenstellung möglich ist und b) wohnen wir dazu viel zu weit auseinander....

von angry.me am 29.03.2011, 11:21