Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Bea&Mia am 25.10.2004, 23:03 Uhr

Lohnsteuerkarte

Hallo erst mal!

Hab heut meine Lohnsteuerkarte für 05 bekommen. Steuerklasse eins, Kind 0,5.
Stimmt das für eine AE? Was hat der KV drauf auch 0,5? Wir waren/sind nicht verheiratet gewesen. Ich möchte ab Oktober 05 wieder arbeiten gehen.
Danke schonmal für euere Antworten.

LG
Bea

 
7 Antworten:

Re: Lohnsteuerkarte

Antwort von Prinz am 26.10.2004, 5:54 Uhr

Hallo,

naja, eigentlich bekommen AE´s einen Fragebogen zugeschickt, auf dem sie angeben müssen, ob sie alleine mit Kind/ern leben, kein anderer Mensch (über 18) im Haushalt lebt usw.
Und dann bekommen sie Steuerklasse II.
Und was den Kinderfreibetrag angeht, also das halbe Kind wenn Du so willst, das bekommt jeder elternteil. Die andere Hälfte Deines Kinderfreibetrages bekommt der Vater.
Das allerdings nur, so vermute ich jetzt ganz stark, wenn er auch angegeben ist, bzw. eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Bei meiner Tochter liegt vom Vater eben noch keine Vaterschaftsanerkennung vor und ich haber auf der Lohnsteuerkarte nun 1,5 Kinder (habe noch "einen halben" Sohn ;-))

LG, Prinz

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Re: Lohnsteuerkarte

Antwort von Sandr@1974 am 26.10.2004, 9:14 Uhr

Hallo,

ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, die von unterschiedlichen Vätern sind. Ich war mit den Vätern nie verheiratet. Es ist aber so, wie meine Vorrednerin schon sagte, dass jeder Elternteil einen halben Kinderfreibetrag pro Kind erhält. Es sei denn, der Vater erfüllt seine Unterhaltsverpflichtungen nicht zu mind. 75%. Das ist bei meinem Grossen so. Der Vater hat nie Unterhalt gezahlt (inzwischen schon 8 Jahre!). Aber wenn ich die Lohnsteuerkarte bekomme, stehen trotzdem nur 1,0 Kinderfreibeträge drauf. Ich muss dann jedes Jahr neu einen Antrag stellen beim Finanzamt und erklären, dass der Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Dann wird meine Steuerkarte auf 1,5 geändert.
Ich bin zwar arbeitslos, und der Kinderfreibetrag ist da nicht so wichtig. Aber mir gehts um das Prinzip. Wenn der Vater nicht zahlt, braucht er auch nicht den Freibetrag. Zumal sein Sohn für ihn auch gar nicht existiert (seine Worte!!!).

Liebe Grüsse Sandra

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Re: Lohnsteuerkarte

Antwort von ruufus am 26.10.2004, 9:20 Uhr

hallo,

das mit dem fragebogen stimmt. allerdings mußt du den selbst besorgen oder downloaden (z.b. beim zuständigen finanzministerium).

erst wenn dieser ausgefüllt ist bekommst du lohnsteuerklasse II mit 0,5. der kv hat dann auch 0,5. erkundige dich doch mal auf dem finanzamt ob du den vollen kinderfreibetrag bekommst wenn ihr beide euch darauf einigt.

lg

ruufus

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Geht nicht mehr...

Antwort von RainerM am 26.10.2004, 11:17 Uhr

Hi rufuus,
die Übertragung des Kinderfreibetraganteiles auf den anderen Elternetil ist eigentlich schon länger (seit '96?) nicht mehr möglich.

Zahlt der unterhaltspflichtige elternteil KEINEN oder nur sehr geringen (weniger als Regelbetrag) Kindesunterhalt, so kann der Kinderfreibetrag ganz auf den betreuenden Elternteil übertragen werden... der wird jedoch mit dem Kindergeld verrechnet ud die ganze Auf´wand lohnt nur bei höheren Einkommen, also im Normalfall deckt das (heute ja relativ hohe) Kindergeld alle Steuermöglichkeiten ab.

Der betreuende Elternteil erhält ja immer das ganze Kindergeld ausgezahlt, also auch den Anteil des unterhaltszahlenden Elternteiles, weil es eine Verienfachung darstellt UND weil damit wenigstens sichergestellt ist, dass über die Kindergeldzahlung ein Teil des Unterhalts beim Kind ankommt.

Es ist keinesfalls so, dass der betreuende elternteil von SEINEM Kindergeld etwas an den anderen abgeben muss (wie es hier an anderer Stelle ausgedrückt wurde), sondern es ist so dass der Staat nur EINE Zahlung leisten will und die Verrechnung auf die Eltern über den Unterhalt abschiebt.

Als unterhaltspflichtiger elternteil hat man ansonsten ja keine anderen steuerlichen Möglichkeiten... zB sehr hohe Umgangskosten etc können steuerlich nicht geltend gemacht werden, hier wird man auf den Kindergeldanteil vertröstet, auch wenn man den ganricht erhält.

cu

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Re: Geht nicht mehr...

Antwort von ruufus am 26.10.2004, 11:47 Uhr

danke für deine ausführliche darlegung.

sicher wird jeder unterhaltspflichtige den errechneten kigeldanteil vom tabellenwert abziehen (ist ja nicht immer die hälfte). im übrigen wird jeder rechtsberater bzw. das familiengericht dies berücksichtigen.

einen tipp noch für unterhaltspflichtige: "anlage u" für freibetrag auf lohnsteuerkarte vom unterhaltsempfänger unterschreiben lassen und beim finanzamt einreichen.

lg

ruufus

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Doch , KInderfreibetrag kann immer noch überwechseln!

Antwort von britta + stacy am 27.10.2004, 9:11 Uhr

Hallo Rainer!

Doch das geht immer noch, den hier gehts ohne Probleme!
Habe dieses auch gemacht weil der KV weniger als ein Drittel des Unterhaltes zahlt!!

Muß es für nächstes Jahr aber auch noch beantragen, denke aber das es ohne Probleme geht!

Viele Grüße

P.S. Warum mußte es am WE in HH regnen wie blöd??

:-)

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Missverständnis

Antwort von RainerM am 27.10.2004, 10:05 Uhr

Hi Britta,
wart ihr in HH? Habt euich ja garnicht gemeldet ;o)

Also dass bei zu geringer Unterhaltszahlung der Freibetrag übertragen werden kann, habe ich auch erwähnt.

ABER ich meinte etwas anderes.
zB wenn ein elternteil ein geringes oder KEIN Einkommen hat, dann würde der freibetrag bei ihm ja wirkungslos verfallen.

Darum wurde früher oft der Freibetrag auf den anderen übertragen, damit die Steuervorteile nicht verfallen.
Man hat sich dann ja entsprechend einigen können... mehr KU, etc

Diese Möglichkeit wurde verbaut.

Hat also zB die Mutter kein eigenes Einkommen, dann könnte sie dem Avter ihre Hälfte nicht übertragen... und damit ist 0,5Kind steuerlich verloren.

Gruss nach Dui... hoffe bei euch ist alles gesund&munter...

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