Alleinerziehend, na und?

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Mal Frage wegen Betreuungskosten...

Thema: Mal Frage wegen Betreuungskosten...

Hallo zusammen! Mein Sohn ist ja in der Schulbetreuung seit August 08. Ich habe die ganzen Unterlagen zur Berechnung des Beitrags im Juni abgeschickt, bekam sie zurück, da sie die Schule nicht im System finden konnte und habe sie postwendend mit dem Schulstempel zurückgeschickt. Das war es! Nie wieder was von gehört. Im Oktober habe ich bei der Stadt nachgefragt und bekam die Antwort: Es dauert mit der Bearbeitung ca. noch 1-2 Monate. Ok, hab ich gewartet. (war auch nicht bös drum, zahl ich halt später.... ) Nur, heut kam eine Zahlungsaufforderung mit Mahngebühren. Allerdings hab ich noch keinen Bescheid bekommen. Auf meine telefonischen Versuche dort irgendwo jemanden zu bekommen, sind alle Leitungen belegt (Hörer daneben????) Was mach ich denn nun? Ich konnte ja gar nicht zahlen, da ich keine Aufforderung hatte. Und evtl. kann ich ja auch erst noch Einspruch einlegen, weil ich mit der Höhe auch nicht klar komme?! Ich hab jetzt ein Fax geschickt und drauf geschrieben, ich hätt gern vor der Mahnung einen Feststellungsbescheid Gut, war nicht unbedingt diplomatisch.... aber ich hab ja schon Recht. Aber ich muss innerhalb von 1 Woche zahlen, sonst wird es wieder teurer Liebe Grüße Ursel

Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 17:17



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nur, das schützt Dich auch nicht vor der Zahlung. Du WUSSTES ja, dass Schulgeld aussteht und dass das iiiiirgendwann mal zur Abbuchung kommt. Du hättest Dir in dem Fall das Geld zur Seite legen sollen ! Und ich kann deshalb so schön doof daher reden, weil mir das Gleiche passiert ist - mit den Kindergartengebühren letztes Jahr. Da warens auf einen Schlag mal eben 700 Euro Nachzahlung, weil die vergessen hatten, abzubuchen - und ich habs auch voll verpennt. Oder mal mitbekommen und mir gedacht "na hälst mal lieber die Füße still!" Ratenzahlung vereinbaren ! Ging bei mir damals auch. LG sue

Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 20:55



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Darum geht's auch nicht wirklich. Nur vor der Mahnung hätt ich gern den Bescheid - denn mit der Höhe bin ich nicht einverstanden.... Und Widerspruch geht nur wenn der da ist.... Mal abwarten, die müssen sich ja melden LG

Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 21:11



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ich habe bis heute nicht den Gebührenbescheid für die momentanen Kindergartengebühren, soviel zu unseren Ämtern. Aber zu Hilfe, wenn WIR mal Geld wollen.

Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 21:15