Geschrieben von elti am 21.10.2009, 14:20 Uhr |
Mal eine Frage zur Beistandschaft
Hallo
wenn ich über das Jugenadamt eine Beistandschaft und einen Titel habe, bekomme ich dann immer den Mindestunterhalt laut Titel, auch wenn der Vater plötzlich arbeitslos ist? Oder dann nur Unterhaltsvorschuss?
Und: Muss der Vater die restl. Summe dann später zurück zahlen?
Wäre froh, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann. Danke
Re: Mal eine Frage zur Beistandschaft
Antwort von faya am 21.10.2009, 14:42 Uhr
Ich habe demnächst auch einen Termin für eine Beistandschaftsbeantragung. Die Formulare bekomme ich morgen mit der Post. Mich würde es auch interessieren, was damit alles abgedeckt ist bzw. ob die Beistandschaft noch mehr beinhaltet als den Unterhalt.
Re: Mal eine Frage zur Beistandschaft
Antwort von vallie am 21.10.2009, 15:01 Uhr
wenn du einen titel hast und der vater zahlungsunfähig oder nur vermindert zahlungsfähig ist/wird, regelt das der beistand.
ggf mußt du unterhaltsvorschuss beantragen, höhe weiß ich nicht, 177€ glaub ich. geht auch nur 6 jahre lang, maximal bis das kind 12 ist.
sollte der vater irgendwann mal zahlungsfähig sein/werden, muß er den geleisteten vorschuss ans jugendamt zurückzahlen.
@faya
beistandschaft kümmert sich nur ums geld!!
Re: Mal eine Frage zur Beistandschaft
Antwort von Heike-füsch am 21.10.2009, 15:11 Uhr
ob durch die Beistandschaft automatisch der Unterhaltsvorschuss ein springt wenn KV nicht zahlungsfähig ist, glaube ich nicht, das, denke ich entscheidet der Elterteil der die Beistandsschaft beantragt hat,
ich habe eine Beistandschaft, der KV hat damals den Mindestunterhalt in Höhe der Unterhaltsvorschusses gezahlt, da er keine Schulden haben wollte, er hätte nicht zahlen müssen, denn er war unter dem Selbstbehlt mit seinem Einkommen, allerdings arbeitete er 20 Std., da der Ärmste ja Zeit benötigt um seine Dr.-arbeit zu schreiben (was er seit 5 Jahren schon tut), Anfang diesen Jahres habe ich die BEistandschaft eingerichtet und siehe da, er arbeitet jetzt mehr (die haben ihn bissel gequält indem ihm gesagt wurde, dass er doch mehr arbeiten kann)....
Ich habe festgestellt, dass die Mitarbeiter des Jugenamtes bei der Beistandschaftsstelle auch unterschiedlich arbeiten, meine Bearbeiterin ist sehr taff.
LG Heike
@heike-füsch
Antwort von vallie am 21.10.2009, 15:14 Uhr
automatisch geht das mit dem uhv nicht, den muß man schon beantragen.
ich kann mich jetzt aber nicht mehr erinnern, ob das eine extrastelle war oder die gleiche, also der beistand...ist bei mir schon 14 jahre her.....kv wollte erst einen vaterschaftstest.
Re: Mal eine Frage zur Beistandschaft
Antwort von Dinaseat am 21.10.2009, 21:09 Uhr
117.- vallie
wärens 177.- hät ich mir seit 1 jahr was auf die seite legen können
Gruss
Re: Mal eine Frage zur Beistandschaft
Antwort von Jana1970 am 22.10.2009, 11:16 Uhr
UHV - 6 Jahre = 117,- €
- 12 Jahre = 158,- €
aber insgesamt höchstens 6 Jahre lang
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