Der KV arbeitet im EU-Ausland, verdient ein Fixum plus nicht grade geringer Umsatzbeteiligung. Dies im Angestelltenverhältnis. Die Umsatzbeteiligung läßt sich noch nicht zuverlässig im Mittel berechnen, da er die Stelle erst vor kurzem angetreten hat. Wie berechnet sich der Unterhalt für die Kinder ? Zahlen kann ich per PN nachliefern - ich möchte hier nur ungern "nachweislich" auffliegen ... Nächste Frage: Dem FG liegt inzwischen der Arbeitsvertrag vor. Allerdings nicht in Deutsch. Das Gericht besteht darauf, daß Deutsch die Gerichtssprache ist (stimmt ja auch), aber der KV weigert sich, den Vertrag übersetzen zu lassen. Ich selber habe den Vertrag nicht und werde ihn auch nicht in die Hand bekommen. Und nun ? Kennt sich da jemand aus ? Danke und VG, S.
von Ikmam am 13.07.2011, 22:56