Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Einstein-Mama am 26.01.2015, 12:24 Uhr

Mal wieder Unterhaltsfrage

Die Düsseldorfer Tabelle ist ja für den Fall, dass es um zwei unterhaltsberechtigte Kinder geht, ausgelegt.
Der RA des KV schreibt, dass der KV ja nun mehr zwei unterhaltsberechtigte Kinder, nämlich genau drei hat und somit automatisch eine einkommensstufe niedriger liegt.
Laut google sagt da jeder was anderes.
Ist es nicht eigentlich so, dass man nur dann eine Einkommensstufe herabsetzen kann, wenn nach Abzug aller unterhaltsberechtigter, der Selbstbehalt unterschritten wäre ?
Hab erst Mittwoch einen Termin bei der RÄ und bin langsam am verzweifeln...

Kann der KV auch seine Bausparverträge vom Nettogehalt abziehen? Unfallversicherung auch?

 
8 Antworten:

Re: Mal wieder Unterhaltsfrage

Antwort von lilly1211 am 26.01.2015, 12:47 Uhr

Das ist anscheinend Auslegungssache.

In meiner Familie gibt es einen Fall wo der unterhaltspflichtige Vater mittlerweile 4 Kinder und eine Ehefrau ohne Einkommen unterhalten muss, die Mutter des unehelichen ersten Kindes konnte trotzdem durchsetzen dass sie weiterhin die 450 EUR für das Kind bekommt, obwohl es eben nun 5 Unterhaltsberechtigte sind. Begründung: Selbstbehalt noch lange nicht erreicht.

Ich selber empfinde das als sehr ungerecht, in einer normalen Rama Familie ist es ja auch ganz normal dass man für das einzelne von 4 Kindern weniger Geld hat wenn die Familie Zuwachs bekommt und die Frau nicht arbeitet weil drei Kleinkinder da sind.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mal wieder Unterhaltsfrage

Antwort von shinead am 26.01.2015, 13:00 Uhr

Normalerweise wird wirklich abgestuft. Kommt aber auch tatsächlich auf den Einzelfall an. Die Tabelle hat ja keine Gesetzeskraft sondern ist "nur eine Orientierungshilfe".

>>Kann der KV auch seine Bausparverträge vom Nettogehalt abziehen? Unfallversicherung auch?
NEIN! Kann er nicht! Was er spart ist seine Sache, nicht die der Kinder.

Ich finde es übrigens nicht ungerecht, wenn der KV auch dann den vorherigen Unterhalt zahlt. Unterhalt vergleiche da tatsächlich mit einer bestehenden Zahlungsverpflichtung (z.B. Kredit). Wenn ich mir mit meinen laufenden Kosten kein Kind mehr leisten kann / möchte, dann kann ich eben keines mehr zeugen/bekommen. Die vorhanden Kinder haben schlichtweg auch Rechte. In einer Rama-Familie würde man den älteren Kindern wohl kaum Musikunterricht, Sportverein oder sonstige Hobbies streichen, nur weil man noch ein weiteres Kind möchte.
Der Unterhaltspflichtige tut aber genau das, wenn er den Unterhalt wegen eines weiteren Kindes senkt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mal wieder Unterhaltsfrage

Antwort von Einstein-Mama am 26.01.2015, 13:20 Uhr

Also nach Abzug des ( in dem Fall fiktiven) Unterhalts aller drei Kinder hätte er nach meinen Berechnungen bis zum Selbsterhalt in der eigentlichen Lohnstufe 500€ Luft !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mal wieder Unterhaltsfrage

Antwort von lilly1211 am 26.01.2015, 14:10 Uhr

Shinead, das ist ein sehr interessanter Ansatz den ich so noch gar nie bedacht habe.

Wenn ich diesen Gedanken zu Ende denke komme ich aber auch drauf dass zu all diesen Dingen wie Sport, Musikschule etc. ja grundsätzlich auch die Mutter etwas beisteuern müsste, ich sehe nirgends ein Argument dafür dass der KV das Kind komplett unterhalten soll. Und 450 EUR plus 186 EUR Kindergeld sind 636 EUR, wenn man dazu noch einen fiktiven Unterhaltsanspruch des Kindes an seine Mutter rechnet dann kommt man auf eine Summe die wohl in keiner normalen Familie für jedes von 4 Kindern zur Verfügung steht. Zumindest nicht für Grundschüler.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mal wieder Unterhaltsfrage

Antwort von lilly1211 am 26.01.2015, 14:18 Uhr

Dann könntest du evtl. Glück haben, wie gesagt, das gibt es.

Hast du bedacht dass die Mutter dieses neuen Kindes auch einen Unterhaltsanspruch hat wenn sie Gehaltseinbußen durch die Betreuung hat? Zb die Differenz früheres Netto-Elternegeld. Dann werden nämlich deine 500 EUR Luft dünn.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Kindesunterhalt hat Vorrang vor Betreuungsunterhalt

Antwort von shinead am 26.01.2015, 15:19 Uhr

Zwar ist der Ex-Ehegatte neu verbandelt und auch Betreuungsunterhaltspflichtig - aber erst wird die Masse an die Kinder verteilt und dann vielleicht - wenn also noch etwas übrig bleibt - an die Mutter.

Ich habe da echt wenig Mitleid - Sowohl Ex als auch Next wussten um die bestehenden finanziellen Mittel. M.E. hat sie ja auch noch Anspruch auf Elterngeld.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mal wieder Unterhaltsfrage

Antwort von shinead am 26.01.2015, 15:32 Uhr

Bei getrennten Eltern geht das Gesetz bei der Berechnung von Unterhalt davon aus, dass der Unterhalt von einem über die Betreuung geleistet wird, vom anderen sämtliche Kosten getragen werden.
Dabei wird der Lebensstandard des Vaters zugrunde legt.

Ein Vater mit einem entsprechenden Einkommen (Wir reden hier immerhin von 450 Euro Unterhalt!) würde vermutlich seinem Kind wesentlich mehr als 450+Kindergeld Euro im Monat zukommen lassen.
Mit einkalkuliert werden müssen auch Kosten für Wohnen, Rücklagen für Urlaube, Schule, Zahnspangen, Reisen, Auslüge, Taschengeld, Geschenke, etc.
Vom Gedanken der DDT her, steuert hier die Mutter keinen Cent bei.
In der DDT sind übrigens schon ein Tag jede Woche, zwei Tage zusätzlich alle zwei Wochen und die hälftigen Ferien für den Vater mit einberechnet. Es wird also schon monatlich abgezogen, was er an seinen Umgangstagen für die Kinder ausgibt.

Das die Ehefrau in Deinem Beispiel nicht arbeitet ist eine Entscheidung des Ehepaars, die sie wahrscheinlich auch unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten gefällt haben.
Eine Rückstufung würde ca. 30 Euro bringen. Bei den finanziellen Verhältnissen, wohl eher zu vernachlässigen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindesunterhalt hat Vorrang vor Betreuungsunterhalt

Antwort von Einstein-Mama am 26.01.2015, 17:26 Uhr

Ja, erhält die volle Gage Elterngeld !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Unterhaltsfrage

Mein Ex müsste für unser Kind ( wird im Feb. geboren) lt. Düsseld. Tabelle ja 317 Euro Unterhalt zahlen. Er hat ein Nettoeinkommen von 1300 Euro,so das er warscheinlich nicht zahlen muss. Ich bekäme dann Unterhaltsvorschuss von 133 Euro.Soweit ist mir alles klar, aber was wenn ...

von T@b@lug@ 08.11.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltsfrage

Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Für eines von drei Kindern gibt es einen Titel (Mindestsatz DDT), vom Beistand erstellt. Die anderen beiden beziehen noch einige Monate bzw. Jahre UHV. Der UH wird komplett gestundet, gezahlt wurde noch kein Cent! Der Vater ist immer noch (gähn ...) mit seiner Fortbildung ...

von shortie 13.10.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltsfrage

Unterhaltsfrage, Scwanger vom Neuen Partner innerhalb des Trennungsjahres

Hab da mal ne Frage, Eckdaten: 4 Jahre verheiratet, gemeinsames Kind wird im Mai 3 Trennungsjahr ist fast rum und noch Ehefrau ist schwanger vom neuen Partner. Der neue Partner erkennt das ungeborene an. Wer ist nun Unterhaltspflichtig für die Frau? Theoretisch hätte ...

von peekaboo 02.04.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltsfrage

Unterhaltsfrage

Vielleicht weiß jemand bescheid, es geht hier um eine Freundin Tocher 17 ist zum Vater gezogen, er hat regelmäßig den Unterhalt bezahlt. Tochter 12 wohnt bei der Mutter, hier wurde auch der Unterhalt bezahlt und ist der gleiche Papa wie bei Tochter 17. Dann gibt es ...

von lilliblue 17.09.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltsfrage

Unterhaltsfrage

Hallo! Der leibliche Vater meines Sohnes ist seit über einem Jahr arbeitslos (wurde in der Probezeit gekündigt, hat davor studiert) und es zeichnet sich nicht ab, dass er demnächst Arbeit finden wird. Ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss, weil ich verheiratet bin, also ...

von februar2007 25.02.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltsfrage

ncohmal unterhaltsfrage: dd-tabelle? wie wird bereinigt?

kann mir das jemand sagen? eine freundin erzählte mir dass sie, als das unterhaltsthema mal zur debatte stand, damals 1600 netto zur verfügung hatte, vater alg2 kind bei ihm, der unterhalt fürs kind ausgerechnet wurde und bei ca. 180 euro lag, weil ihr einkommen bereinigt ...

von mama.frosch 17.10.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltsfrage

kurze unterhaltsfrage..

hallo ihr lieben (: ich wuerde gerne bald mit meinem Zwerg ausziehen (wohn zur Zeit noch zuhause) und jetzt ist die frage, ob der kindsvater dann mir gegenueber auch unterhaltsverpflichtet ist? (sind zusammen, aber er ist unter der Woche bei der bundeswehr und wuerde auch ...

von Lili3011 30.04.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltsfrage

Unterhaltsfrage

Hallo, der Kindsvater lebt von Hartz4, zahlt somit kein Unterhalt aber er Arbeitet Schwarz, hat dadurch in Monat mehr Geld als ich mit Kind, drückt kein cent ab & ich steh da wie doof. Würdet ihr den Kindsvater melden? Ist ja schon ne schweinerei das Hartz4 Geld einzusacken & ...

von Lanyi 13.01.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltsfrage

spezielle Unterhaltsfrage

schaue gleich auch mal ob es ein Expertenforum gibt für meine Frage, stelle sie aber erst mal hier. Meine Tochter ist 12 Jahre alt und wir leben schon seit der SS getrennt. ich habe bisher noch nie einen Pfennig Unterhalt von ihm erhalten. Mittlerweile lebe ich in einer Ehe und ...

von Wonny-ist-daaa! 30.12.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltsfrage

Unterhaltsfrage oder eher Umfrage

Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Bei der damaligen Trennung wurde der Unterhalt mit einem Vergleich zwischen den Anwälten geklärt (musste über den Anwalt gehen weil Ex nicht zahlen wollte usw). Es wurde vereinbart, dass er laut Düsseldorfer Tabelle zahlt weil er ja als ...

von Speedy78 10.08.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhaltsfrage

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.