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Geschrieben von Tachpost am 05.01.2010, 9:25 Uhr

Mangelfallberechnung

guten morgen,

Frage zur Mangelfallberechnung,falls sich jemand auskennt.
diese hat dazumal das Jugendamt vorgenommen,mir aber trotzdem UV gezahlt,während der KV an das JA abgestottert hat.
Das JA hat nun vor einigen Monaten entschieden,das der KV,da offensichtlich zahlungswillig und fähig,an mich direkt zahlen muss,aber nicht den vollen Unterhalt,sondern wegen Mangelfallberechnung deutlich weniger.

Kann man das eigentlich auch hin und wieder mal überprüfen lassen ?
Die berechnung ist nun doch schon einige Jährchen her,und es ändert sich ja ständig was. sei es Kindergeld oder Unterhaltserhöhungen,und meine Kosten werden seit der weiterführenden schule nicht gerade weniger

UND : Wer berechnet denn dann neu ?
Gehe ich zur UHV Stelle,die alle Unterlagen schon vorliegen haben ?
Muss ich Beistandschaft beantragen ?
Oder der Anwalt.....den würde ich mir gerne sparen,im gegensatz zum KV bekomm ich keine PKH.

Etwas ratlos
birgit

 
43 Antworten:

Re: Mangelfallberechnung

Antwort von SAKURA77 am 05.01.2010, 9:32 Uhr

wenn du zum Anwalt gehst, wird es keine Mandgelfallberechnung geben, da der MINDESTunterhalt IMMER gezahlt werden muss. Sei es durch mehrere Jobs finanziert. Die Jugendämter rechnen nach wie vor mit einer MFB ( was ich persönlich auch befürworte ). Anwalt bringt dir persönlich allerdings bedeutend mehr.
LG sakura

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von cke04 am 05.01.2010, 9:35 Uhr

das ist quatsch, auch ein anwalt berechnet einen mangelfall, wenn er vollzeitarbeitet und wenig verdient! vielleicht hat er ja auch noch andere zahlungen zu leiten z.b. an andere kinder.
normalerweise kontrolliert das das jugendamt ab und zu.

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von Tachpost am 05.01.2010, 9:35 Uhr

Der Anwalt sagte mir vor ca. 3 jahren ich solle stillschweigend den UV nehmen,und nichts anleihern,da der KV inzwischen verheiratet mit 2 Kindern und Alleinverdiener,ohnehin nicht in der Lage sei,den vollen Satz zu zahlen .

Nun bin ich noch ratloser

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von cke04 am 05.01.2010, 9:38 Uhr

genau und daher kommt so eine berechnung, er hat zwei weiter kinder für die er aufkommen muss.

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von SAKURA77 am 05.01.2010, 9:44 Uhr

mein Bruder kommt gerade vom vierten Anwalt, der ihm das gleiche erzählt. Nämlich dass er MINDESTUNTERHALT von 245 € zahlen muss obwohl er nur 900 € verdient und in der jetzigen Beziehung ( unverheiratet) auch eine Tochter hat. Alle sagten ihm, dass es keine MFB mehr gibt. Ich hatte noch mit ihm gestritten, dass es ja nicht sein kann, dass ihm nichtmal der h4- satz bleibt. Begründung war immer, das minderjährige Kinder Vorrang haben und der MINDESTUNTERHALT IMMER zu zahlen ist egal wie der Selbstbehalt wäre.

Nun weiß ich gar nichts mehr. ????? Es waren wirklich 4 voneinander unabhängige Anwälte ( 2 davon gute Bekannte )

LG sakura

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von cke04 am 05.01.2010, 9:45 Uhr

arbeitet er vollzeit?

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von SAKURA77 am 05.01.2010, 9:47 Uhr

ja, und davon gehen noch 100 € Fahrtkosten ab :(

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von cke04 am 05.01.2010, 9:51 Uhr

er hat noch eine tochter oder, wie soll das gehen?
bekommt er noch geld vom staat für miete usw.?

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von SAKURA77 am 05.01.2010, 9:55 Uhr

nein, seine Partnerin ( sie sind schon ca. 7 oder 8 Jahre zusammen ) verdient recht gut und füttert ihn und die gemeinsame Tochter allein durch. Es geht, manchmal mehr schlecht als recht und manchmal besser aber das emotionale, nicht für seine derzeite Familie sorgen zu können, macht ihn sehr fertig. Er will ja Unterhalt zahlen, aber er will auch für sein zweites Kind (6) finanziell sorgen. Er tut mir wirklich leid. Das ist eben die Kehrseite.
Ich hoffe die Beziehung ist stabil......


lg

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von Tachpost am 05.01.2010, 10:01 Uhr

Der Selbstbehalt liegt aber doch bei ca. 900 €,da kann man ihm doch nicht noch Unterhalt fürs Kind abzwacken

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von cke04 am 05.01.2010, 10:02 Uhr

ja da muss aber echt was schiefgelaufen sein,gerade wenn er für 2 kinder zuständig ist!!!

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von SAKURA77 am 05.01.2010, 10:06 Uhr

laut den 4 (!) Anwälten gibts es keinen SELBSBEHALT in diesem Fall. ??????

Jetzt komme ich wieder ins zweifeln,
danke für eure Antworten

lg

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gibt es eine Beratungsstelle oder ähnliches für ihn ?

Antwort von SAKURA77 am 05.01.2010, 10:07 Uhr

lg

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von Tachpost am 05.01.2010, 10:08 Uhr

Dann war er bei gleich 4 falschen Anwälten.
Wozu denn sonst einen Selbstbehalt ?
Der Mann muss doch auch von irgendwas leben,den kann man nicht komplett nackisch machen.

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von +emfut+ am 05.01.2010, 10:10 Uhr

Ich vermute, es liegt daran, daß seine Neue gut verdient. Sie schuldet ihm einen virtuellen "Unterhalt", der mit eingerechnet wird - und schwups liegt er über der Mangelfallberechnung.

Ich finde es auch etwas schräg, daß er sich einen Kopf macht, weil er sein 2. Kind nicht finanzieren kann. Millionen von nichtarbeitenden Hausfrauen können kein Geld zur Finanzierung ihrer Kinder zuschießen und tun sich damit gar nicht schwer. Das hat schon was von Obermacho *find*.

Nichtdestotrotz hindert ihn ja keiner daran, zum Jugendamt zu gehen. Die machen die Berechnung kostenlos. Und - um zur UP zurückzukommen - wenn man eine Beistandschaft hat ohne Aufforderung alle zwei Jahre neu.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Mangelfallberechnung

Antwort von cke04 am 05.01.2010, 10:11 Uhr

na vielleicht sollte er mal zum jugendamt und es dort berechnen lassen

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@ emfut

Antwort von SAKURA77 am 05.01.2010, 10:17 Uhr

das " Kopf machen" Bezog sich eher darauf, dass er monatlich 245 € ( für ihn sehr viel Geld) überweist. An seine EX, die zusammen mit neuem Partner sehr gut verdient, 245 € Unterhalt + Kindergeld bekommt. Die Mutter seines zweiten Kindes bekommt 0 € von ihm. Und das zweite Kind vieles nicht kann, weil das gemeinsame Geld eben nicht reicht. Es bleibt kein Geld für Urlaube, Musikschule,..... übrig. ( Mir ist klar, dass dies nicht lebensnotwendig ist aber es sollte den Konflikt verdeutlichen. )

Und Macho oder nicht, unter Partnerschaft verstehe ich auch etwas anderes. ....
lg sakura

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Re: @ emfut

Antwort von SAKURA77 am 05.01.2010, 10:19 Uhr

der Unterhaltsvorschuss ist meines Wissens nach vorbei und da es einen gerichtlichen Vergleich aus dem letzten Verfahren ( als er eben auch ei diesen Anwälten war ) gibt ist das Jugendamt nicht zuständig. Verstehen kann DAS auch das Jugendamt nicht.

lg

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Re: @ emfut

Antwort von +emfut+ am 05.01.2010, 10:26 Uhr

Ahaaaaa, kaum erfährt man die Details, schon wird es etwas klarer.

Es gibt einen gerichtlichen Vergleich. Der gilt natürlich erstmal - und ist schwer zu ändern, wenn sich nichts Wesentliches an den Umständen geändert hat. Weil sich sonst die Frage stellt: Warum ging es damals, und warum soll es heute nicht mehr gehen?

Hat der Vergleich denn ein "Enddatum"?

Die Aussage des JA verwundert mich etwas: Die sind nicht nur dann zuständig, wenn es UHV gibt. Sonst wären sie ja bei allen Kindern über 12 raus aus der Nummer - und es heißt ja nicht "Kinderamt" sondern "Jugendamt".

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Unterhaltspflichten

Antwort von sophieno am 05.01.2010, 10:26 Uhr

Der neue Mann der Ex ist aber nicht unterhaltspflichtig für ihr Kind. Für das Kind sind Mutter und Vater zuständig. Ich finde, wenn man Kinder in die Welt setzt, sollte man sich darüber im klaren sein, dass diese Kinder finanziert werden müssen. Wenn Eltern dazu von vornherein nicht in der Lage sind, sollten sie sich das mit dem Kinderkriegen gut überlegen. Wer soll die Kinder denn sonst finanzieren?

Vielleicht kann dein Bruder ja noch einen Nebenjob annehmen, das wird von den Behörden üblicherweise auch erwartet, wenn jemand den Unterhalt nicht bezahlen kann oder will.
Lg sophieno

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Re: @ emfut - Vergleich

Antwort von SAKURA77 am 05.01.2010, 10:33 Uhr

ja es ist ein Vergleich ( warum auch immer ) und wegen eines Datums habe ich keine Ahnung, befürchte aber es gibt kein Ende.

Vielleicht sollte seine Freundin mal zum JA im Interesse IHRES gemeinsamen Kindes.

Kennst du dich aus ? Ist ein Vergleich aussichtslos ? Und ja, dieser Vergleich "läuft" seit Anfang letzten Jahres und es hat sich nichts geändert.

lg sakura

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Re: Unterhaltspflichten

Antwort von SAKURA77 am 05.01.2010, 10:39 Uhr

das macht er, wann immer es eine Möglichkeit gibt. Er hat im Sommer selbst Feldarbeit gemacht. Anders geht es bei den dreien gar nicht. Leider sind die Nebenjobs nur immer zeitlich begrenzt und in Phasen ohne Nebenjob wird es sehr eng.

Deine Aussage bzgl Finanzierung der Kinder unterstreiche ich absolut aber es geht hier nicht um nicht wollen. Und hätte, könnte, sollte,..... hilft ihm jetzt auch nicht mehr. Er hat übrigens IMMER angemessen seines Einkommens bezahlt. Selbst als er noch studiert hat und nur 200 - 300 (?) € BAFÖG bekommen hat, hat er 150 € abgegeben. Da hatte er allerdings noch keine Familie. Wenn er jetzt allein wäre und für das zweite Kind auch noch Unterhaltsansprüche

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und genau DAS ist ungerecht

Antwort von c am 05.01.2010, 11:14 Uhr

Ihr neuer Partner braucht sich offiziell nicht am Unterhalt des Kindes beteiligen.
Das ist auch OK.

Aber ungerecht wird es dann, wenn der neue Partner des Unterhaltspflichtigen ET somit indirekt für ein fremdes Kind zahlen muß!


Kenne ich, habe ich hinter mir und dazu sicherlich das ein oder andere Magengeschwür geschenkt bekommen.
Indirekt einfach für fremde Kinder zahlen müßen, weil MEIN Gehalt einfach angerechnet wurde.


btw: NIE in Unterhaltssachen einen Vergleich unterzeichnen. Alternativ könnte man dann auch seine EC-Karte inkl. PIN "zufällig" auf der Straße verlieren.
Da rauszukommen ist mehr als schwer. Sonst gilt das, was oben zum Thema Mangelfall und Selbstbehalt geschrieben wurde

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Verständnisfrage

Antwort von sophieno am 05.01.2010, 11:27 Uhr

Wieso wird das Gehalt des neuen Partners mit angerechnet? Ist das so?

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DANKE ! genau das meinte ich !

Antwort von SAKURA77 am 05.01.2010, 11:28 Uhr

Tja, Vergleich ist geschehen. Mein Bruder konnte bei der Verhandlung nicht dabei sein, da er arbeiten war (!) und die RA´` in hat ihm deutlich zu verstehen gegeben, dass er nichts zu fürchten hat und in Ruhe arbeiten gehen soll. ( Er hatte gerade 5 tage vorher eine neue Stelle begonnen )

lg

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Re: und genau DAS ist ungerecht

Antwort von Ani_k am 05.01.2010, 11:30 Uhr

Genau das ist es. Mein Mann hat auch noch einen Sohn aus der vorherigen Beziehung. Da wir verheiratet sind, wird der Unterhalt nach dem Lohn (Steuerklasse 3) berechnet, was ich auch nicht richtig finde. Die interessiert es nicht, dass ich durch die Steuerklasse 5 mehr Abzüge habe.

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Re: Verständnisfrage

Antwort von SAKURA77 am 05.01.2010, 11:30 Uhr

indirekt ja, da er dann einen verminderten Selbstbehalt hat. Wobei man "uns" erklärt hat in der ersten Stufe ( bis 1500 € netto-Einkommen) gibt es keinen Selbstbehalt sondern nur einen MINDESTunterhalt

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Re: Verständnisfrage

Antwort von c am 05.01.2010, 11:32 Uhr

gerne bei einer Mangelfallberechnung, weil der Unterhaltspflichtige ja eine Haushaltsersparnis zumindest theoretisch mit dem neuen Partner haben könnte.
Also fiktiv etwas dazurechnen und somit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen erhöhen. Und das schon ohne Trauschein

oder über den Unterhaltsanspruch gegenüber dem neuen Partner, wenn der gut verdient/Taschengeldanspruch

z.B. hier
http://www.anwaltonline.com/familienrecht/show.asp?x=tips/unterhalt/ehegattenunterhalt/taschengeld.html

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Ihr hättet ja auch nach der 1 berechnen lassen können

Antwort von c am 05.01.2010, 11:35 Uhr

nur eben nicht er die 5 und Du die 3. Wählen schon, aber nicht beim Unterhalt ausschlaggebend :-)

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Re: Ihr hättet ja auch nach der 1 berechnen lassen können

Antwort von Ani_k am 05.01.2010, 11:38 Uhr

Die haben nicht mit sich reden lassen. Das hatte mein Mann versucht.

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Re: Ihr hättet ja auch nach der 1 berechnen lassen können

Antwort von c am 05.01.2010, 11:45 Uhr

wer?
Anwalt oder Jugendamt?

Bin zwar ledig, aber meine Ratschläge zogen bislang

1. man wird dadurch anderen verheirateten Paaren schlechtergestellt
2. beim Arbeitslosengeld etc. ist die 5 nicht gut

Deine Steuererstattungen haben in der Berechnung nix zu suchen! Genauso, wie dem JA ja auch Dein Gehalt nichts angeht

Kenne etliche, bei denen das dann doch funktionierte. Doppelter Auwand ist das dann wohl eher fürs FA, weil die die Berechnung für die Steuerklasse 1 nochmal machen "müßen".

Zweitfrauenforum war mir damals sehr hilfreich

:-)

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Re: und genau DAS ist ungerecht

Antwort von +emfut+ am 05.01.2010, 12:18 Uhr

Nun ja....

Zunächst mal soll diese Regelung verhindern, daß man(n) mit Unterhaltsverpflichtungen an ältere Kinder fröhlich Erziehungszeit für ein neueres Kind nimmt und sich so aus den Verpflichtungen "schleicht". Dann stimmt nämlich die Logik: Wenn mein Lebenspartner Erziehungszeit nimmt, um meine (und seine) Kinder zu betreuen, dann bin ich ihm unterhaltsverpflichtet - und übernehme damit indirekt auch die Unterhaltsverpflichtungen an die, denen er unterhaltspflichtig ist.

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Re: und genau DAS ist ungerecht

Antwort von c am 05.01.2010, 12:33 Uhr

Schade nur, daß das vielen Zweitfamilien passiert, in denen der Unterhaltspflichtige NICHT die Betreuung übernimmt.

Zack zahlt man plötzlich für "Fremde".

Der neue Partner des Unterhaltsempfängers ist fein raus (jedenfalls wird da nicht zwingend fiktiv etwas angerechnet), der Partner des Unterhaltspflichtigen hat oft die A*Karte gezogen.

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Zusammenfassung

Antwort von sophieno am 05.01.2010, 12:39 Uhr

Ich fasse mal zusammen: Der Partner/die Partnerin des Unterhaltspflichtigen soll nicht mit in die Berechnung einbezogen werden, der Partner/die Partnerin des Unterhaltsempfängers aber wohl. Ein Kind, das unterhaltsberechtigt ist, ist plötzlich ein "fremdes" Kind und der Unterhaltsempfänger (meist die Mutter) macht sich mit dem Unterhalt, dem fremden Kind und ihrem neuen gut verdienendem Partner ein schönes Leben.
Sagt mal, geht's noch?
Lg sophieno

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Wo genau steht das Bitte?

Antwort von c am 05.01.2010, 12:44 Uhr

"der Partner/die Partnerin des Unterhaltsempfängers aber wohl"

Dieser Partner muß eben NICHT sein Einkommen offenlegen oder damit rechnen, daß das JA oder das Gericht plötzlich sein Einkommen heranzieht und sagt => Pech gehabt, dann hat das Kind ja somit genügend Geld


Der Partner des Unterhaltspflichtigen hingegen kann das Pech haben und plötzlich indirekt für fremde Kinder zahlen.

Das Kind ist NICHT mit diesem Partner verwandt und folglich "fremd".

"und der Unterhaltsempfänger (meist die Mutter) macht sich mit dem Unterhalt, dem fremden Kind und ihrem neuen gut verdienendem Partner ein schönes Leben."

?????????????????????


=> "Sagt mal, geht's noch?"

Sag mal, WAS und WO liest DU eigentlich??????????

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Re: und genau DAS ist ungerecht

Antwort von +emfut+ am 05.01.2010, 12:56 Uhr

Nein, angerechnet wird der neue Partner des Unterhaltsempfängers nicht. Aber in der Realität zahlt er doch, seien wir doch mal ehrlich.

Jeder, der Kinder hat, weiß, daß der Unterhalt hinten und vorne nicht reicht, um ein Kind zu finanzieren - zumindest nicht in den Einkommensklassen, in denen sich 80% der Familien bewegen. Irgendjemand muß da also noch was "zuschießen". Bei ganz vielen partnerlosen AEs macht das der Staat - die bekommen H4 oder eine andere staatliche Ünterstützungsleistung. Sobald sie einen neuen Partner haben, sind sie aus der Nummer raus, die Kosten sinken aber nur minimal - und wer fängt das auf????

Der Staat dividiert sich sogar hochoffiziell aus der Unterhalts-Ersatzleistung raus, wenn Mama einen Neuen hat: UHV fällt weg. Was den Ex dann doch freut - seine Schulden bei Vater Staat wachsen nicht weiter.

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Re: Wo genau steht das Bitte?

Antwort von Tachpost am 05.01.2010, 12:59 Uhr

Wenn ich mich aber mit einem mann einlasse der kinder hat,denen er gegenüber unterhaltspflichtig ist,weiss ich aber in der regel worauf ich mich da einlasse.
seine eigenen kinder will man ja auch versorgt wissen,und für "fremde" kinder gilt das dann nicht ?
so nach dem motto.....was scheren mich die ?

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Re: und genau DAS ist ungerecht

Antwort von vallie am 05.01.2010, 13:05 Uhr

jeder zahlende mitbewohner erleichtert die finanzielle versorgung eines alleinzuerziehenden kindes.
bei den münchner mietpreisen nicht zu vergessen....
wenn ich das mal einwerfen darf und: elisabeth du hast eine pn.

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Re: Wo genau steht das Bitte?

Antwort von Ani_k am 05.01.2010, 13:07 Uhr

Darum geht es doch nicht. Dann hätten sie den Unterhalt weiter nach Klasse 1 berechnen müssen. Nachdem wir geheiratet haben, ist der Unterhalt deutlich in die Höhe geschossen. Das ich aber weniger Geld habe, interessiert dabei niemanden.
Naja nächstes Jahr nach meinem Lehrgang gehen wir beide in die 4.

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Re: und genau DAS ist ungerecht

Antwort von c am 05.01.2010, 13:07 Uhr

"seien wir doch mal ehrlich."

hat niemand abgestritten.

aber er wird von Amtswegen her nicht einfach mal eingesetzt, weil fiktiv Einkommen angerechnet wird.

Gerade bei Mangelfällen wird plötzlich der neue Partner indirekt in die Pflicht genommen. Somit schmälert sich dort das Einkommen und wenn die Kinder Umgang haben, dann zahlt ja auch hier der neue Part "mit".

Gerecht ist Beides nicht!

"Was den Ex dann doch freut"

Warum sollte das den Ex freuen? Eigentlich freut sich doch oft der Staat, weil er durch die neue Ehe mal eben nicht mehr zahlt.


Ich "freue" mich gerade über ein anderes Zweitfamilienproblem.

KV kommt mit seiner Auskunftspflicht nicht hinterher (obwohl die ungerechtfertig ist, aber das interessiert das JA ja alle paar Monate nicht...wie war das mit den alle 2 Jahre?). Die Erstkinder haben Titel nach dem alten Einkommen, als die Zweitkinder noch nicht da waren. Weil KV jetzt zum xten Mal sein Einkommen nicht ans JA schickt, kommt erneut die Zwangsvollstreckung und die Erstkinder erhalten somit mal eben jeweils knapp 500€ und meine knapp 20€ und das, obwohl da nur 1 Unterhaltsstufe im Alter unterschiedlich ist.
Kinder sind gleichberechtigt im Unterhalt =>
Theorie und Praxis

Ich liebe es

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weißt Du das wirklich? Nein!

Antwort von c am 05.01.2010, 13:10 Uhr

Man weiß nicht, daß man da plötzlich indirekt Unterhalt für "fremde" Kinder zahlen muß und es nachher egal ist, ob DEINE eigenen Kinder überhaupt genügend Essen auf dem Tisch haben!
Interessiert beim JA und Gericht keinen!

Und man weiß auch nicht, daß man bei der Steuerklasse gleich doppelt Pech hat, im Gegensatz zu anderen Verheirateten.

etc..pp...

da gibt es etliche Dinge, gerade finanziell, die man eben NICHT vorher weiß!

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Re: und genau DAS ist ungerecht

Antwort von +emfut+ am 05.01.2010, 14:06 Uhr

Zuerst freut sich der Staat, aber der holt es sich ja beim KV wieder, also freut der sich mit.

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Re: Mangelfallberechnung 900 € netto 2 Kids ???

Antwort von Lena_1977 am 05.01.2010, 16:08 Uhr

Wie auch immer (ich fürchte ich hab nicht alles gelesen) - aber wie will man(n) mit 900 € netto 2 Kinder grossziehen - da hätte ich mir doch vorher mal ein paar Gedanken gemacht ....

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