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Mietkaution wiederbekommen bei Alg2-Bezug?

Thema: Mietkaution wiederbekommen bei Alg2-Bezug?

Ich glaube zwar nicht, daß ich in den Genuß kommen werde, einen Teil der Mietkaution zu bekommen von dieser Wohnung, aber falls der unglaubliche Fall eintreffen sollte, wie wird das denn bei der Arge gewertet? Die Mietkaution ist auf einem Sparbuch angelegt, welches auf den Namen meines Ex läuft.Ich glaube zwar nicht, daß er mir da was von abgeben wird, aber für den Fall wenn, ist das dann Vermögen (weils ja auf dem Sparbuch war) ? Oder was? Hätte ich da überhaupt nen Anspruch drauf, weil das ganze noch in der Ehe gemacht wurde? (fällt mir da gerade so ein, weil unten das Thema Mietkaution steht)

Mitglied inaktiv - 26.05.2010, 16:18



Antwort auf diesen Beitrag

Die Mietkaution wird Dir nicht auf Dein ALG II angerechnet.

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 11:02