Alleinerziehend, na und?

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Pfändung/in welchen Räumlichkeiten kann (darf) gepfändet werden?

Thema: Pfändung/in welchen Räumlichkeiten kann (darf) gepfändet werden?

nun will ich demnächst einen Gerichtsvollzieher bei meinem Ex vorbei schauen lassen (Unterhaltsschulden). Habe gelesen das der Gerichtsvollzieher sein Besuch schriftlich ankündigt. Somit hat mein Ex aber eine Möglichkeit die Sachen die gepfändet werden können wo anderes zu unterbringen, konkret bei seiner Freundin. Gibt es eine Möglichkeit dies zu verhindern bzw. angeben das der Schuldner womöglich pfändbare Sachen da und da verstecken kann?

von Marianna81 am 06.05.2016, 14:04



Antwort auf Beitrag von Marianna81

darf ich fragen, auf welche wertvollen Gegenstände Du anspielst?

von Holzkohle am 06.05.2016, 15:00



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

...

von Marianna81 am 06.05.2016, 15:14



Antwort auf Beitrag von Marianna81

kosten auch einiges

von Marianna81 am 06.05.2016, 15:15



Antwort auf Beitrag von Marianna81

bei dem Bargeld kann ich Dir jegliche Illusionen nehmen. Auch, was den Technik-Kram angeht. Ich hatte selbst schon mehrfach den Gerichtsvollzieher daheim und bangte um meinen nichtgeradepreiswerten PC und meinen (von meinen Eltern geschenkt bekommenen!) Plasma-Fernseher. Hat den oder die Gerichtsvollzieher null interessiert. Sofern es sich jetzt nicht um eine vergoldete Heimkino-Anlage mit diamentenbesetzter Fernbedienung handelt, wird keiner was pfänden. Auch den PC nicht (braucht man zum Arbeiten - hat man keine Arbeit, braucht man den für Bewerbungen....) Auch hier von wegen die Räume betreten, geschlossene Gefäße öffnen - nie erlebt. In all den Jahren nicht. Ich musste einen Nachweis über meinen Kontostand erbringen und einen Wisch unterschreiben, dass ich keinerlei Bargeld in der Wohnung habe. Eine Möglichkeit wäre, den KV eine eV abgeben zu lassen (aber das hast ja nicht Du zu entscheiden), wo er dann unter Eid versichern muss, dass er keinerlei Vermögen hat. Nur selbst in dem Fall müsstest Du ihm dann noch nachweisen, DASS er sie eben hat. Da trägst Du dann die Beweispflicht mehr oder weniger. Wobei ich glaube mich zu erinnern, dass sie bei Unterhaltsschulden sehr zackig bei der Pfändung von Gehalt sind. Geht der KV arbeiten?

von Holzkohle am 06.05.2016, 15:22



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

andere Zimmer. Also kein GeVo war jemals in meinem Schlafzimmer oder Kinderzimmer oder sonstwo.

von Holzkohle am 06.05.2016, 15:23



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von Marianna81 am 06.05.2016, 15:38



Antwort auf Beitrag von Marianna81

der (inzwischen verstorbene) KV meines Sohnes war freiberuflicher Kameramann. Jetzt, nachdem ich all die Abgründe seines Lebens kenne, weiß ich, wie gut man Kohle verstecken kann. Der arme Mann hatte faktisch nichts. Gar nichts. Fast hätte ich geweint! Ich habe damals sogar der Stundung des Kindesunterhalts zugestimmt, weil der Arme ja nichts hatte... ZVs verliefen ins Leere. Er hatte drei Autos, zwei Motorräder, ein Haus und eine Angetraute (mit Kind aber nicht seins) und seinen Wohnsitz in USA. Möbel im Wert von 20.000 Euro. Münzsammlungen, Schmuck. Alles Gute :(

von Holzkohle am 06.05.2016, 15:46



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

versteckt weiss ich. ein Versuch ist es trotzdem Wert.

von Marianna81 am 06.05.2016, 19:18



Antwort auf Beitrag von Marianna81

Ich bin früher ein paar Mal mit den Kollegen von der Vollstreckungsstelle des Finanzamts im Außendienst gewesen - da kündigen wir uns in der Regel nicht an. Und WIE es dann abläuft, hängt auch sehr von der Kooperationsbereitschaft des Schuldners bei uns ab - ich habe sowohl im Schlafzimmer schon Unterwäsche durchsucht (und dabei mehrere Sparbücher gefunden) als auch wirklich nur im Wohnzimmer gesessen oder im Ladenlokal die 1000-€-Scheine überreicht bekommen. Das Spektrum ist wirklich sehr weit. Pfändungen oder Austauschpfändungen sind bei Privatleuten eher nicht die Regel. Und wenn man Besitztümer in der Wohnung der Freundin unterstellt... dann gerichtsfest zu beweisen, dass das Zeug mit Schuldner gehört, wird oft mühsam.

von Leena am 06.05.2016, 16:48



Antwort auf Beitrag von Leena

ohne worte

von Graefin am 09.05.2016, 13:03



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ohne worte

von Graefin am 09.05.2016, 13:03



Antwort auf Beitrag von Graefin

Ähm - ich bin schon älter. Und gehe nach. 1.000 - DM-Scheine meinte ich tatsächlich.

von Leena am 09.05.2016, 17:28



Antwort auf Beitrag von Marianna81

Jemand in der Verwandtschaft ist ebenso wie von Leena beschrieben im Außendienst tätig und stattet säumigen "Kunden" Hausgesuche ab. Da wird nichts angekündigt und je nach Verlauf wird eben was mitgenommen. Das kann eine Soundanlage oder eine Spielekonsole sein. Rechner und TV nicht. Es kann in allen Zimmern geschaut werden. LG terkey

von Terkey235 am 06.05.2016, 19:16



Antwort auf Beitrag von Marianna81

Kostet etwas extra. Aber es gibt Menschen die Wert darauf legen diese nicht abgeben zu müssen. Das ist jedoch dann von Mensch zu Mensch unterschiedlich.

von DannaM am 07.05.2016, 06:01



Antwort auf Beitrag von DannaM

trotzdem pfänden?

von Marianna81 am 07.05.2016, 08:47



Antwort auf Beitrag von Marianna81

Normal geht es ja immer erstmal um das pfänden. Sollte der Gläubiger sagen er hat nichts kann dann die eidesstattliche Versicherung verlangt werden. Wird die abgeben ist offiziell erstmal nix zu holen.

von DannaM am 07.05.2016, 23:16



Antwort auf Beitrag von Marianna81

Das ist offenbar sehr verschieden... bei mir war der GV 1 mal und es ging um einen kleinen Betrag. Er kam unangemeldet und schaute in alle Zimmer. Viele Jahre Unterhalt nicht zahlen ist offenbar nicht schwerwiegend genug, denn hier passierte nichts (der unterschriebenen Titel kann ich eigentlich als Klopapier benutzen).

von mf4 am 07.05.2016, 08:42



Antwort auf Beitrag von mf4

mf4, hast du den Titel denn mal versucht zu vollstrecken bzw war der Gerivhtsvollzieher mal in deinem Auftrag beim KV2?

von Pamo am 07.05.2016, 10:44



Antwort auf Beitrag von Pamo

PN

von mf4 am 07.05.2016, 13:53



Antwort auf Beitrag von Pamo

okay, keine PN... also guggst du FB

von mf4 am 07.05.2016, 13:54