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Mitspracherecht der Kinder?

Thema: Mitspracherecht der Kinder?

Hallo, wg diverser Probleme denke ich ernsthaft über eine Trennung nach. Die Kinder würden bei mir im Haus bleiben, mein Mann wohl ausziehen. Da wäre es ja grds so, daß er die Kinder regelmäßig holt. Was ist, wenn sie nicht wollen? Ab welchem Alter haben sie ein Mitspracherecht? Wer entscheidet letztendlich über den Umgang und wie weit wird das doch leider sehr schlechte Vater-Kind-Verhältnis ( durch sein Desinteresse abgewechselt mit seiner Aggressivität) berücksichtigt? Es ist nicht so, daß ich grds den Kontakt nicht möchte, nur passiert hier jeden zu Fall, daß das mit der Hauptgrund für meine Trennungsabsicht ist. Bin für eure Erfahrungen echt dankbar! Judith

Mitglied inaktiv - 20.01.2012, 09:57



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Neulich wurde bei uns in der Familie ein 8jähriges Kind vor Gericht befragt,bei wem es sein möchte.Ab welchem Alter man sich da sicher sein kann,ob die Kindermeinung zählt,weiß ich leider auch nicht.Interessiert mich auch mal.

von fsw am 20.01.2012, 10:28



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Bezüglich des Umgangs haben die Kinder so gut wie kein Mitspracherecht. Einfach nur sagen: Ich will (heute) nicht zu Papa oder Mama läuft nicht. Wenn der Umgangsberechtigte Elternteil zur vereinbarten Zeit vor der Tür steht, hat er auch das Recht, das Kind mitzunehmen. Sonst könnte ein Bußgeld gegen Dich kommen. Wenn der KV jetzt aber durch Desinteresse auffällt, würde ich nicht drauf wetten, dass er regelmäßig vorbei kommt um nach den Kindern zu sehen.

von shinead am 20.01.2012, 10:44



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Es gibt kein Gesetz oder so, in dem z.B. steht: "Ab 12 dürfen Kinder über den Umgang selber entscheiden!" oder so. Wäre ja auch komisch, denn grundsätzlich sind Kinder Kinder und dürfen zum Beispiel auch nicht entscheiden, ob sie jetzt mit ihren (Rama-)Eltern umziehen oder nicht. Erst ab 18 dürfen Kinder ihren Aufenthalt komplett selber bestimmen - feddich. Aber mit zunehmendem Alter - und zunehmender Eloquenz - wird das, was die Kinder sagen, im Streitfall immer ernster genommen. Wenn es einen Streit gibt - also Vater will Umgang, Kind will (oder darf) aber nicht mitgehen - geht das Ganze über diverse "Eskalationsstufen". Zunächst wird mal durch das Jugendamt vermittelt, danach geht es - wenn die Vermittlung nichts bringt und der Vater auf Umgang klagt - vor Gericht. Was vor Gericht passiert, hängt sehr stark vom Richter ab. Evtl. wird einfach entscheiden, oder es gibt einen Gutachter-Marathon, oder was auch immer. Rein rechtlich muß nachgewiesen werden, daß der Umgang mit dem Vater SCHADET. Ein Nutzen muß nicht nachgewiesen werden. Und ebenfalls rechtlich hat der betreuende Elternteil den Umgang zu fördern., Es reicht nicht, wenn man ihn nur nicht behindert. Aber wenn der Vater doch so desinteressiert ist: Was läßt Dich glauben, daß er das Kind im Zweifel zwingen wird?

von Strudelteigteilchen am 20.01.2012, 10:54