Alleinerziehend, na und?

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Mu-Ki-Kur und Hartz 4

Thema: Mu-Ki-Kur und Hartz 4

Hallo, ist es immer noch so, dass vom Regelsatz gekürzt wird, wenn man zur Kur fährt? Es gab da doch malein Gerichsurteil, wo eine Mutter Recht bekam und das Geld nicht gekürzt werden durfte. War das ein Einzelfall? Danke.n.

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 22:34



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Hallo, ich war letztes Jahr im Mai mit meinem Sohn in Kur. Ich habe hinterher nen Schreiben bekommen,das ich ne Überzahlung bekommen hätte. Ich habe dann Widerspruch eingelegt und habe einen Brief geschrieben,in den ich schrieb,das ich zwar kein Geld fürs Essen zahlen musste,jedoch mit meinem Kind auch an den Unternehmungen des Hauses teilnehmen wollte und das auch Geld kostete. Ich könne ja meinem Sohn schlecht sagen:"Nein,das können wir nicht machen!" Und dann habe ich noch das Urteil ausgedruckt von der Frau und habe es auch noch dazu gelegt. Ich habe nie wieder was über diese angebliche Überbezahlung gehört:o) lg Carina

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 22:43



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Hallo, danke für deine schnelle Rückantwort. Da hast du sicherlich Glück gehabt, denn so einfach gibt das Amt doch sonst nicht auf,oder? Ich denke, ich werde mit der Veränderungsmitteilung gleich darauf hinweisen, dass andere Kosten anfallen, wie auch der Eigenanteil. Auf das Urteil würde ich vielleicht erst im Widerspruch verweisen. Gruß n.

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 22:48



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Ich drücke dir die Daumen...lol wann gehts denn los? Und wohin?

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 22:54



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mein vorschlag wäre, dass du dich direkt an dein favorisiertes kurhaus wendest und dort um hilfe bittest. ich komme gerade erst von mukikur wieder, ich war von ende august bis mitte september im miramar in großenbrode - was ich dir im übrigen nur empfehlen kann. wenn du ein gutes kurhaus erwischst, beraten die dich auch in der sache sehr gut ! wir hatten auf der kur auch viele mütter, die "bedürftig" waren und hartz4-empfänger. ich denke, sie wären nicht dagewesen, wenn es finanziell irgendwie ein prob gewesen wäre. lg sue

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 23:09



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Hallo, also bei uns wird es gehandhabt, dass der Regelsatz der Personen, die an der Kur teilnehmen, um 35% gekürzt wird. Fallen für Dich Kosten an - wie z.B. die Zuzahlung Eigenanteil, Fahrkosten etc. kannst Du die angeben, das wird dann gegengerechnet. Den Rest müßtest Du dann rückzahlen. Der Weg über den Widerspruch steht Dir dann natürlich frei, wenn der Änderungsbescheid bzw. die Rückforderung im Briefkasten liegt. Ich hatte die Woche erst einen solchen Widerspruch auf dem Tisch, dem stattgegeben wurde. Allerdings war das ein Kuraufenthalt aus dem Jahr 2007 - dazu gibt es ja mittlerweile ein BSG-Urteil - welches aber NICHT für das Jahr 2007 greift. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 01.10.2008, 17:29