von Madleen74 am 11.09.2013, 18:43 Uhr |
Muß der neue Partner mit in den Unterhalt einbezogen werden
Huhu,
ich hab mal eine Frage , vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Es betrifft nicht mich , sondern einer Bekannten.
Meine bekannte ist mit Ihren Freund zusammen gekommen,er hat ein Kind und bezahlt Unterhalt. Meine Bekannte und er haben ein Haus gekauft.
Von Ihren Freund seine Ex woher das Kind kommt hat das mitbekommen und möchte eine neue Berrechnung für den Unterhalt.
Wo er seine neue Freundin mit angeben muß.Einkommen......
Muß er mehr bezahlen nur weil er mit seiner Freundin zusammen gezogen ist?
ich wäre sehr dankbar für Antworten
GlG
Ja, das kann sein
Antwort von Sternenschnuppe am 11.09.2013, 18:47 Uhr
Denn er führt keinen Haushalt mehr alleine.
Und er schafft Eigentum , daher ist seine Mietbelastung nicht mehr so hoch, da die Tilgung rausfällt, das spart er ja sozusagen an.
Wieviel zahlt er denn Unterhalt ? Laut Tabelle oder weniger ?
Das Einkommen der neuen Freundin geht die allerdings nichts an.
Re: Ja, das kann sein
Antwort von Madleen74 am 11.09.2013, 19:27 Uhr
Hey, also er bezahlt Unterhalt 135 und bezahlt das Milchgeld und was Schule angeht.
Re: Ja, das kann sein
Antwort von Sternenschnuppe am 11.09.2013, 19:39 Uhr
Naja, 135€ ist sehr sehr wenig.
Wie alt ist dann das Kind ?
Re: Ja, das kann sein
Antwort von ungewohnt am 11.09.2013, 19:49 Uhr
135 € ist sicher ein Mangelfall berechnet.
Ich würde einen Anwalt einschalten und den Unterhalt genau berechnen lassen.
Selbst wenn er jetzt weniger Kosten hat, als in der Mietwohnung, steht ihm sein Selbstbehalt zu. Die Freundin bleibt außen vor.
Re: Ja, das kann sein
Antwort von Madleen74 am 11.09.2013, 19:51 Uhr
Das Kind ist glaub ich 6 oder 7.
Sie denkt drüber nach wieder auszuziehen.
Weil Ihre Saisonarbeit wieder vorbei ist.
Re: Muß der neue Partner mit in den Unterhalt einbezogen werden
Antwort von shinead am 11.09.2013, 21:11 Uhr
Das Gehalt der Freundin ist für die Unterhaltsberechnung irrelevant.
Der Selbstbehalt kann gekürzt werden, da er jetzt diverse Kosten nicht mehr alleine tragen muss.
Wenn er ein Haus kaufen kann, dann sollte auch der Mindestunterhalt drin sein! Da wäre ich als Mutter eines Kindes, dass weniger Unterhalt als in der DDT festgelegt erhält, auch hellhörig geworden!
Warum will sie wieder ausziehen, wenn es auch ihr Haus ist?
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