Geschrieben von Lissy2406 am 15.06.2010, 21:10 Uhr |
Muß ich dem Jugendamt den Unterhaltstitel übergeben?
Hallo,
ich bin hier eigentlich nur stille Leserin aber vielleicht möchtet ihr mir heute trotzdem helfen?
Ich habe vor längerer Zeit versucht über das Jugendamt einen Unterhaltstitel für mein Kind zu bekommen. Als nach einem Jahr übers Jugendamt nichts passierte habe ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben.
Jetzt habe ich endlich einen Titel, natürlich nicht über den vollen Mindestunterhalt, da der Kindsvater mittlerweile seinen gutbezahlten Job aufgegeben hat. Diese Sache hat mich weit über 2.000,-- € gekostet.
Heute rief mich das Jugendamt an und verlangt von mir den Originalbeschluss ihnen zu übergeben, sie wollen den auf sich umschreiben lassen.
Es ist mir schon eigentlich klar, daß sie da wahrscheinlich ein Recht darauf haben aber die Arbeit und die Kosten hatte ich und wer weiß ob ich den wirklich wieder nach Ablauf der Unterhaltszahlungen zurückbekomme?
VG,
Lissy
Re: Muß ich dem Jugendamt den Unterhaltstitel übergeben?
Antwort von berita am 15.06.2010, 21:36 Uhr
Hast du die Beistandschaft beendet, bevor du den Rechtsanwalt eingeschaltet hast?
Re: Muß ich dem Jugendamt den Unterhaltstitel übergeben?
Antwort von Lissy2406 am 15.06.2010, 21:41 Uhr
Die Beistandschaft mußte ich ja dann beenden, hat das Jugendamt drauf bestanden.
Re: Muß ich dem Jugendamt den Unterhaltstitel übergeben?
Antwort von ursel66 am 16.06.2010, 6:29 Uhr
Hallo,
ich brauchte den Originaltitel nicht übergeben. Ich habe beim Antrag auf UVG meine Ansprüche abgetreten..... Allerdings bin ich irgendwann zum Notar und es wurde eine Auflistung an das Urteil angehängt, welche Forderungen ich abgetreten habe.
Wenn du jetzt natürlich willst, dass sie tätig werden (und Forderngen gelten machen sollen), brauchen sie den Titel........
Ich würde mal fragen, warum sie ihn wollen.
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