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Geschrieben von Selina75 am 22.11.2008, 16:57 Uhr

Muss ich ihn reinlassen?

Hallo,

ich hab heute mal eine Frage an euch. Ich bin vom KV seit der Schwangerschaft getrennt. Er kommt seit der Kleine auf der Welt ist jedes WE zu besuch. Ich hatte da bis jetzt auch nichts dagegen - er geht mit dem Kleinen lieb um und wenn er kontakt zu seinen Sohn haben möchte werde ich ihn auch lassen, im Interesse des Kindes. Leider kann er es nicht lassen die Stunde die er zu besuch ist mich blöd anzureden. Wir hatten das heute auch wieder, er betitelt mich dann als Schlampe usw....

Letztes Wochenende hatten wir auch Streit, der Kleine hatte Probleme mit dem Bäuchlein er ist erst 5 Wochen alt. Ich sagte ihm am Samstag ich möchte nicht das er kommt da es den Kleinen nicht gut geht, ich melde mich Sonntag nochmal und es dann besser ist kann er kommen, da ist er voll ausgerastet und hat mich am Tel angeschrien ich würde den Kontakt zu seinen Sohn unterbinden und er kommt jetzt, er kommt wann er will und er sieht seinen Sohn wenn er will und es ist ihm egal ob der Kleine krank ist oder nicht er kommt jetzt und ich muss ihn rein lassen und wenn ich das nicht mache dann sagt er wo wir uns treffen dann muss ich mit den Kleinen halt zu ihm in die Wohnung - das möchte ich aber nicht.

Nach dieser Aktion heute wieder habe ich keine Lust darauf ihn morgen wieder zu sehen. Wie sieht das denn rechtlich aus? Muss ich ihn reinlassen oder nicht?

 
11 Antworten:

Re: Muss ich ihn reinlassen?

Antwort von groschi am 22.11.2008, 17:47 Uhr

NÖ...ist ja deine wohnung und du kannst hereinlassen,wen du möchtest.

allerdings: du willst ja den kontakt zwischen kind und kv erhalten. und mit einem 5-wochen-alten baby willst du doch sicher net durch die stadt tingeln, es beim kv abliefern und wieder abholen,oder?

seit ihr verheiratet;hast du das alleinige sorgerecht? stell du die regeln auf: besuche sind absolut ok,wenn KEINE beleidigungen erfolgen. warum lädst du dir in der stunde,in der er da ist,keine freundin ein. er kann mit dem kind spielen und ihr beiden trinkt in ruhe nen kaffee oder tee.

wenn er nochmal sagt,dass er das kind besuchen kann wann und wo er will,schlag ihm doch eine regelung durchs JA vor. das ist gar net böse gemeint oder als angriff gegen ihn:nur bringen klare abmachungen vielleicht ein bisserl ruhe rein.

und meine persönliche meinung: es sagt schon ein bisserl was aus,wenn es dem KV egal ist,dass sein kind krank ist und keine rücksicht auf dich ( die noch im wochenbett ist und eh hormonell angeschlagen ist) und das kranken kind nimmt....

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Re: Muss ich ihn reinlassen?

Antwort von Chiara8304 am 22.11.2008, 20:00 Uhr

Wir haben das gleiche Problem. ist das gerichtlich festgelegt, dass er am we kommen darf oder habt ihr das außergerichtl. geregelt?

lg

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Re: Muss ich ihn reinlassen?

Antwort von susafi am 22.11.2008, 21:03 Uhr

also ich würde ihn sowieso nur unter der Bedingung das Kind sehen lassen, wenn er seine Ausdrücke und Beleidigungen dir Gegenüber lässt... meine sind schon Älter und der Vater meint ebenfalls mich als Schlampe beschimpfen zu müssen... so dann wird er halt der Wohnung verwiesen... notfalls auch durch Polizei...

ansonsten wenn du meinst der Kleine ist krank, dann lass ihn einfach draußen stehen...

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Re: Muss ich ihn reinlassen?

Antwort von Selina75 am 22.11.2008, 21:10 Uhr

Danke euch beiden für die Antwort.

Zu den Fragen: wir waren nicht verheiratet, ich habe das alleinige Sorgerecht, er hat die Vaterschaft bis jetzt auch noch nicht anerkannt, ich habe vor 2 Tagen eine Beistandschaft beim JA gemacht, damit er mal eine Aufforderung dazu erhält mir gegenüber schiebt er nämlich immer hinaus so nach dem Motto er würde ja gerne bekommt aber leider nicht frei und hat daher keine Zeit um das zu regeln usw..... Das er zu mir kommt haben wir selber geregelt, allerdings wird mir momentan SA und SO zuviel. Ein Tag am WE wäre o.k, wenn ich dann aber sage nein heute nicht dann kommen so Sätzte wie oben schon geschrieben.

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Re: Muss ich ihn reinlassen?

Antwort von susafi am 22.11.2008, 21:34 Uhr

na wenn er sich schon vor den Pflichten der Vaterschaft drückt, dann würde ich ihm auch mal klar machen, dass er dann auch keine Rechte hat... solange noch nichts geklärt ist durchs JA, kannst du doch selber entscheiden wie oft er den Kleinen sehen darf...

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Re: Muss ich ihn reinlassen?

Antwort von Selina75 am 22.11.2008, 22:12 Uhr

o.k, danke nochmal für die Antworten.

dann werd ich ihm morgen also sagen das ich nicht möchte das er kommt. Begründung: ICH will es einfach nicht und fertig.

Grüße Selina

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Re: Muss ich ihn reinlassen?

Antwort von Suka73 am 23.11.2008, 10:00 Uhr

"ich will es nicht und fertig" klingt ein wenig kindisch, findest du nicht auch? und ich glaube auch nicht, dass er sich davon abhalten läßt.

wenn du das alleinige sorgerecht hast, hast du eigentlich fast alles in der hand. den umgang würde ich über das jugendamt festlegen lassen. dass du die beistandschaft beantragt hast, finde ich sehr gut. wir haben die auch. und das hat uns bisher super geholfen ! zahlt er denn unterhalt?
habe ich das richtig verstanden, er hat die vaterschaft NOCH NICHT anerkannt? also wir gehen jetzt mal davon aus, dass er der vater ist... nur WO STEHT DAS? :o) ich hoffe, du verstehst, was ich meine. im grunde genommen bist du momentan nicht mal verpflichtet, das kind ÜBERHAUPT mit ihm in kontakt zu lassen !!!

und noch was zu dem einen posting hier, nur, weil ein vater seine pflichten nicht wahrnimmt heißt das nicht, dass er keine rechte hat. zahlt ein kindsvater keinen unterhalt, so darf er z.b. trotzdem sein kind sehen ! also damit bitte nicht so salopp umgehen...

ich weiß nicht, unter welchem umständen ihr euch getrennt habt. der kindsvater von meinem sohn hat sich im ersten halbjahr genau zweimal blicken lassen, danach NIE WIEDER. ich wäre froh gewesen,w enn er mal da gewesen wäre, auch im falle, wo simon krank war (und er war oft krank) allerdings würde (und müßte!) ich ihm den umgang gewähren, wenn er heute auftauchen wrüde - mein sohn ist jetzt fünf...

also, lass dich bitte vom jugendamt beraten !

lg sue

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Re: Muss ich ihn reinlassen?

Antwort von susafi am 23.11.2008, 10:59 Uhr

klar darf er... wenn er die Vaterschaft anerkennt... aber er scheint sich ja jedesmal rauszureden... und sich davor zu drücken... dann würde ich ihm auch sagen wer sich vor den Pflichten drückt, hat auch keine Rechte... ist nun mal so... finde es nämlich auch unfähr dem Kind gegenüber...

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Re: Muss ich ihn reinlassen?

Antwort von Suka73 am 23.11.2008, 11:17 Uhr

und das, susafi, meinte ich eben: so EINFACH ist es eben NICHT !!!! selbst wenn ein kindsvater sich hat 10 jahre nicht sehen lassen, so darf er trotzdem sein kind sehen, wenn er von heute auf morgen auf den trichter kommt... das mag unfair klingen - ist aber so.
genauso wie der punkt, dass kinder von der polizei geholt werden können, wenn die mutter am besuchswochenende des kindsvaters das kind nicht rausrückt. aber mit sicherheit keine polizei kommt und den kindsvater abholt, wenn der sich am besuchswochenende nicht blicken läßt.

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Re: Muss ich ihn reinlassen?

Antwort von susafi am 23.11.2008, 12:09 Uhr

in Ihrem Fall schon... dein rein rechtlich gesehen hat er die Vaterschaft nicht anerkannt und hat somit keine Pflichten und auch keine Rechte... wenn die Vaterschaft anerkannt ist, dann hast du sicherlich recht... habe mich aber nur auf ihren Fall bezogen...

und von heute auf morgen darf er es nicht sehen... da müsste er sich schon nen Besuchsrecht einklagen und selbst dann entscheiden Gerichte so, das sich das Kind erstmal langsam an den Vater gewöhnen kann...

in meinem Fall kann der Vater seine Kinder eh nicht sehen, da das Familiengericht im sowieso Kontaktverbot ausgesprochen hat...

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@susafi.. ich zitiere mich gern selbst

Antwort von Suka73 am 23.11.2008, 12:52 Uhr

wenn du das alleinige sorgerecht hast, hast du eigentlich fast alles in der hand. den umgang würde ich über das jugendamt festlegen lassen. dass du die beistandschaft beantragt hast, finde ich sehr gut. wir haben die auch. und das hat uns bisher super geholfen ! zahlt er denn unterhalt?
habe ich das richtig verstanden, er hat die vaterschaft NOCH NICHT anerkannt? also wir gehen jetzt mal davon aus, dass er der vater ist... nur WO STEHT DAS? :o) ich hoffe, du verstehst, was ich meine. im grunde genommen bist du momentan nicht mal verpflichtet, das kind ÜBERHAUPT mit ihm in kontakt zu lassen !!!

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