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Geschrieben von an+ja am 30.09.2010, 10:06 Uhr

muß man für eine adoption verheiratet sein ? weiß das jemand

kan mein lg meine tochter adoptieren obwohl wir nicht verheitet sind ?

weiß das jemand??

 
7 Antworten:

Re: muß man für eine adoption verheiratet sein ? weiß das jemand

Antwort von Fridoline am 30.09.2010, 10:11 Uhr

So weit ich weiß, muß man verheiratet sein..Ich glaub sogar 2 Jahre, bevor man eine Stiefkindadoption beantragen kann...

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Re:schau mal hier...

Antwort von Fridoline am 30.09.2010, 10:15 Uhr

Stiefkindadoption [Bearbeiten]

Sie ist die häufigste Art der Adoption. Dabei ist der Annehmende mit einem Elternteil des Angenommenen verheiratet oder verpartnert. Nach Einwilligung in die Adoption durch den anderen leiblichen Elternteil, dem Antrag des Stiefelternteils auf Annahme des Stiefkindes und der Zustimmung des mit dem Antragsteller verheirateten bzw. verpartnerten Elternteils beim Notar spricht das Vormundschaftsgericht die Adoption aus, wenn das Jugendamt keine Einwände erhebt und der Vormundschaftsrichter in der persönlichen Anhörung des Antragstellers und des Kindes keine Bedenken gegen die Adoption bekommen hat. Ab einem Alter von 14 Jahren ist auch die Einwilligung des Kindes beim Notar notwendig. Hat das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, ist die Einwilligung evtl. schon ab 10 oder 12 Jahren notwendig. Sind weitere Kinder des Stiefelternteils vorhanden, werden diese zur Adoption befragt. Rein erbrechtliche Gründe können gegen eine Adoption nicht erfolgreich vorgebracht werden. Das Besondere an der Stiefkindadoption ist, dass – anders als bei anderen Adoptionen – das rechtliche Abstammungsverhältnis zu dem mit dem Annehmenden verheirateten bzw. verpartnerten Elternteil aufrechterhalten und nur das Abstammungsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil beendet wird. Dadurch wird das Kind dann ein gemeinsames Kind der Eheleute bzw. Lebenspartner, was ja gerade mit dieser Art der Adoption bezweckt wird. [1]

Willigt der andere leibliche Elternteil nicht in die Stiefkindadoption ein, kann dessen Einwilligung in bestimmten Fällen unter strengen Voraussetzungen durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes 2005 kann eine solche Adoption nur noch erfolgen, „wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde“. Das Ziel, das Umgangsrecht eines leiblichen Elternteils durch Adoption zu vereiteln, wurde dabei ausdrücklich für unzureichend erklärt.[2]

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Re:schau mal hier...

Antwort von an+ja am 30.09.2010, 10:27 Uhr

also würde es rein rechtlich gehen wen wir nicht verheiratet sind

mh aber wäre das ne lösung für unser problem ?

wie wirk es sich den dan auf den unterhalt der kids meines lg aus?
ändert sich dan da was?

ach ich weiß einfach nicht was ich machen soll leider

mein kind wird im dez 14 wird vom richter gezwungen bzw überredet ihren erzeuger zu sehen der sich13 jahre nicht gemeldet hat bzw sie ihn garnicht kennt.
und sie will es nicht
mein anwalt sagte wir sollen die anhörung am 19 abwarten und wen der richter das dan immer noch so sieht will es zum oberlandesgericht
mein kind hat totale angst das sie gezwungen wird

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Re:schau mal hier...

Antwort von Fridoline am 30.09.2010, 10:45 Uhr

Hm...Schwierig...
Der KV muß zur Adoption seine Zustimmung geben...
Am Unterhalt für die Kinder Deines LG würde sich nichts ändern..Aber, im Falle einer Trennung zwischen Euch, wäre er auch Deiner Tochter zu Unterhalt verpflichtet...
Will der KV sie denn überhaupt sehen, oder wurde es einfach so angeordnet?

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Re:schau mal hier...

Antwort von an+ja am 30.09.2010, 10:48 Uhr

ja er will seit januar mit der begründung er will sie aufwachsen sehen

ich verstehe nicht das er nicht einsehen will das sie nicht will

er quält sie doch nur
so melde mich morgen wieder muß gleich arbeiten

lg

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Re:schau mal hier...

Antwort von vallie am 30.09.2010, 11:51 Uhr

meinst du, er stimmt der adoption dann zu???
ich habe ja ähnliches erlebt, meine tochter war knapp 12, man wollte sie auch zwingen, der erzeuger zu sehen, begleiteterweise von einer psychologin.
aufgrund verfahrensfehler des gerichtes hat er seinen antrag auf umgang zurückgezogen.#
es lohnt sich zu kämpfen. eine adoption halte ich für keine gute idee, wenn der erzeuger ärgern will, dann verweigert er die zustimmung.

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*Verpartnert* gilt nich für Dich!

Antwort von desireekk am 30.09.2010, 12:22 Uhr

Hallo,

*Verpartnert* gilt nich für Dich!
Das gilt nur für gleichgeschlechtliche, die ja nicht "heiraten" können sondern eben eine Lebenspartnerschaft schließen.

Viele Grüße

Désirée

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