Geschrieben von ghostrider am 31.08.2005, 11:13 Uhr |
Nach Scheidung zum Einwohnermeldeamt???
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob das tatsächlich so ist:
Mir wurde erzählt, man muss nach der Scheidung mit dem Scheidungsurteil zum Einwohnermeldeamt gehen und sich dort als geschieden melden?? Ist dem so??????
Re: Nach Scheidung zum Einwohnermeldeamt???
Antwort von mamafürvier am 31.08.2005, 20:46 Uhr
Ich bin schon seit über 10 Jahhren geschieden und ich denke es ist so. Du mußt die Kinderfreibeträge teilen und gegebenenfalls die Steuerklasse ändern lassen. da das bei mir aber ewig her ist könnte es auch anders sein. Also ohne Gewähr.
Kerstin
Re: Nach Scheidung zum Einwohnermeldeamt???
Antwort von Ramona&Pascal am 31.08.2005, 21:06 Uhr
Das brauchte ich nicht, ich habe während des Getrenntlebens schon die Steuerklasse ändern lassen, mehr aber auch nicht.
LG Ramona