Thema:
Nachname nach der Scheidung
Hallo!
So nach dem mein Beitrag weg ist versuche ich jetzt nochmal mein Glück!
Ich lese schon länger still mit aber heute habe ich auch mal eine Frage bzw. brauche ein paar Denkanstöße!
Bei uns steht die Scheidung an und ich weiß ich nicht wie ich es mit dem Nachnamen nach der Scheidung machen soll. Im Moment habe ich einen Doppelnamen, meinen Mädchennamen und dann der Name meines fast Exmannes. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (3 Jahre) er trägt den Nachnamen meines Ex.
Auf der einen Seite würde ich den Namen meines Ex gerne ablegen aber dann hätte ich keine namentliche Verbindung mehr zu meinem Sohn.
Ich habe das alleinige Sorgerecht und regelmäßigen Umgang gibt es auch nicht, aber der KV müsste wenn ich das richtig gelesen habe einer Namensänderung für das Kind doch trotzdem zustimmen oder?
Ich hoffe ich habe nicht zu wirr geschrieben. Wie habt ihr euch bei eurer Scheidung entschieden? Wäre über ein paar Meinungen dankbar.
Gruß Mia
von
MiaH81
am 05.03.2013, 19:57
Wurde dir das sorgerecht nach der tennung zugsprpdochen oder warum hast di das alleinige?
von
CKEL0410
am 05.03.2013, 20:02
Ohne Zustimmung des Vaters keine Cance auf Änderung des Namen des Kindes.
Wenn er zustimmt auch nur bedingt, da es keine Seltenheit mehr ist dass man verschiedene Namen hat.
Es muss nachweislich dem Kindeswohl dienen und eigentlich hängt alles davon ab, welch Sachbearbeiter das auf den Tisch bekommt.
von
Sternenschnuppe
am 05.03.2013, 20:04
Das mit dem Sorgerecht verstehe ich auch nicht.
Selbst wenn das Kind nicht ehelich geboren ist, so hat er das Sorgerecht ab der Hochzeit automatisch.
Und nach der neuen Gesetzeslage muss schon sehr sehr viel passieren, dass er es verlieren sollte.
Aber davon unabhängig, das Kind hat seinen Namen, von daher muss er zustimmen !
von
Sternenschnuppe
am 05.03.2013, 20:06
Ohne die Zustimmung des KV geht es nicht.
Und unterschiedliche Nachnamen sind m.E. kein Problem.
von
Pamo
am 05.03.2013, 20:09
Hallo,
ich bin morgen seit einer Woxxhe geschieden und werde ständig gefragt, ob ich denn meinen Mädchennamen wider annehme.
Nein !!! Ich behalte meinen Namen, denn 1. möchte ich nicht anders heißen, wie mein Sohn, 2. möchte ich nicht von allen Leuten gefragt werden (trage im Beruf ein Namenschild), ob ich geheiratet habe, weil ich einen "neuen" Namen habe.
Ich hab keine Probleme mit meinen Ex-Mann und seiner Familie, von daher alles kein Problem.
Wenn ich allerdings den totalen Rosenkrieg mit meinem Ex hätte, dann würde ich schon überlegen den Namen abzulegen.
Du hast da aber noch eine gute Variante, die mich gar nicht erst zum Grübeln bringen würde... du hast ja so gesehen noch deinen Mädchennamen (wenn auch als Doppelname), also sei froh ;-) Ich würde es an deiner Stelle so lassen.
LG
von
LittleRoo
am 05.03.2013, 20:10
erstmal danke für eure Antworten.
Um die Frage nach dem Sorgerecht zu beantworten, unser Sohn ist ehelich geboren. Das Sorgerecht wurde meinem EX gut ein Jahr nach der Trennung entzogen.
von
MiaH81
am 05.03.2013, 20:29
Meines wissens nach muss er dann nicht zustimmen... Nur wenn ihr geteiltes sorgerecht habt.. Da er damit aber auch seine rechte abgegeben hätte macht das fast keiner... Aber da er keine hat kann ihm ja nix geommen werden ;-)
von
Babybär2013
am 05.03.2013, 20:32
Das Kind trägt seinen Namen, damit muss er zustimmen !
Anders geht es nicht.
Das Kind ist 3, da ist nicht davon auszugehen, dass es das Kindeswohl gefärdet, wenn es weiterhin den Namen des Vaters trägt.
von
Sternenschnuppe
am 05.03.2013, 20:34
Da irrst du. Wenn der Name des KV an das Kind vergeben wurde ODER der KV Sorgerecht hat, dann ist seine Zustimmung erforderlich. Also auch ohne Sorgerecht, wenn das Kind den väterlichen Namen trägt.
von
Pamo
am 05.03.2013, 20:34
Ich habe nach Scheidung meinen Ehenamen behalten. Mich störte er nicht und da ihn die Kinder trugen war es okay.
Ich legte ihn dann fast 10Jahre später aber ab, weil ich noch ein Kind bekam, was dann den Namen des ExGatten getragen hätten.
Es war für die Kinder (sie waren allerdings schon Teenies) kein Problem nicht den gleichen Nachnamen zu haben... ich trage nun seit 10 Jahren meinen Mädchennamen.
Du kannst deinen Namen ändern, den es Kindes nicht ohne seine Zustimmung.
von
mf4
am 05.03.2013, 22:18
Wenn ihm die gesamte elterliche Sorge und nicht nur Teilbereiche entzogen wurden, brauchst du seine Zustimmung zur Namensänderung nicht.
von
Catmu
am 06.03.2013, 08:24
Egal ob mit oder ohne Sorgerecht.
von
Sternenschnuppe
am 06.03.2013, 11:01