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nachteile von Scheidung ?

Thema: nachteile von Scheidung ?

Hallo Ihr , ich weiss nicht ob ich die Scheidung schon einreichen soll oder nicht. Zeitmässig kann ich das nun im Januar tun. Habe nun schon gehört dass man sie eher so lange wie möglich rausschieben sollte, hätte da wohl sonst Nachteile wg. der Rente oder so. Kennt sich jemand besser aus ? Was habe ich für Vorteile/nachteile ?? lg vera

Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 10:45



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Hallo Vera, waa die Rente anbetrifft, ist eine Scheidung sicher ein nachteil für die frau, weil sie in der Regel weniger verdient und als Ehefrau Anwartschaften auf die Rente des mannes hat, anteilsmäßig halt. finanziell steht man nach der scheidung immer schlechter da, das gilt für beide parteien. der mann kommt wieder in die steuerklasse eins, die frau, wenn sie arbeitet, in zwei und trotzdem bleibt weniger netto übrig als bei verheirateten, das wirkt sich auch auf den Unterhalt auf. ich hab aber trotzdem die scheidung eingereicht, allerdings auch erst nach zwei jahren, weil ich das nun auf offziell beendet haben möchte, geld hin oder her. aber das ist eine persönliche einstellungssache, ich kenne auch paare, die schon jahrelang getrennt sind und sich aus finanziellen gründen nicht scheiden lassen. lg TotalRatlos

Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 12:47



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Kommt man nicht schon nach der Trennung wieder in die Steuerklasse 1 bzw. 2? Ich dachte das wäre so, gleich im nächsten Jahr nach der Trennung, also wenn man auseinanderzieht, und nicht erst bei der Scheidung?! LG; Pyra

Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 12:52



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Doch, das stimmt. Bei mir wars nur so, dass die offzielle Trennung (auf der lohnsteuerkarte und beim finanzamt) und die scheidungseinreichung auf einen tag fielen, so dass ich da für mich keine unterschied mache. aber of getrennt lebend gemeldet oder geschieden, spielt für die steuerklasse wirklich keine rolle. lg TotalRatlos

Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 12:56



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Hallo, anderer Nachteil ist, dass du nach der Scheidung nicht mehr familienversichert bist. Der Selbsterhalt des Mannes ist auch höher wenn ihr geschieden seit. Ich habe die Scheidung trotzdem eingereicht. So lange man verheiratet ist, kann man z.B. den Ehemann vom Erbe nicht ausschließen. Je nach Ehevertrag hätte er auch Anspruch auf den Zugewinn, falls du während der Trennungszeit etwas erbst. Liebe Grüße Doris

Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 14:10



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Hallo, wir vermissen Dich ein bißchen. Hat zwar jetzt gerade nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber bitte schau mal rein. Liebe Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 16:16