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Unterhalt

Thema: Unterhalt

Hallo, Seit langem brauche ich mal wieder helfen, Mein ex schrieb mir eine Nachricht ob wir uns mal treffen könnten. Wegen Unterhalt. Seit der Trennung bezahlt mein ex 480 Euro für beide Kinder regelmässig . Mein Sohn ist inzwischen 13 und meine grosse ist 17, wird im Oktober 18. Sie ging bis zur 11.klasse zur Schule und fängt ab 1.8 in die Ausbildung. Ich vermute das er weniger für mein Sohn bezahlen will und für meine Grosse gar nicht mehr. Wird ja 18 und man bekommt dann kein unterhaltsvorschss mehr. Kann man die Differenz sich von Jugendamt holen ? Meine Grosse wohnt nicht mehr zu Hause, sie wohnt mit ihren Freund zusammen, ich hoffe das sie wenigstens bab bekommt . L.g

von Madleen74 am 17.07.2017, 13:02



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Zum Verständnis, bezahlt er die Summe pro Kind oder insgesamt? Wie ist denn sonst euer Kontakt? Möchtest du ihn treffen? Ansonsten soll er doch seine Vorschläge per EMail schicken. Dann kannst du in Ruhe seine Angebote prüfen und dir eine entsprechende Antwort überlegen. Warum sollte er zukünftig für den 13 jährigen weniger zahlen? Die Düsseldorfer Tabelle sieht doch in dem Alter keine Änderung vor und schon gar nicht nach unten.

von jannas am 17.07.2017, 20:49



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Hallo, laut seinen ausgetruckten Unterlagen bräuchte er nachdem meiner Tochter schon gar kein Unterhalt mehr zahlen müssen. Nun ab Ausbildung nichts mehr. Mein Sohn soll statts 240 nur noch 207 bekommen. Weil er ja noch einen Sohn aus neuer Beziehung hat . Der hätte ja weniger Anspruch zwecks Rangfolge. Ich hab gesagt ich setze mich mit dem Jugendamt in Verbindung.. hab ich ihm auch gesagt . Das ich unterhaltsvorschuss beantragen werde.

von Madleen74 am 18.07.2017, 11:16



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Es gibt keine Rangfolge bei Kindern unter 18. Unter 18 Jahren haben alle Kinder den gleichen Anspruch an Unterhalt. Ggf. wird eine Mangelfallberechnung durchgeführt. Aber auch dann bekommen alle Kinder anteilig weniger Unterhalt. Deine Tochter hat doch die Ausbildung noch nicht angefangen, oder? Also ist er verpflichtet unterhalt zu zahlen. 207 Euro ist kein Unterhaltsbetrag gem. Düsseldorfer Tabelle. Lass' das alles auf jeden Fall vom Jugendamt durchrechnen. Es kann m.E. gar nicht sein, dass beim Wegfall einer unterhaltspflichtigen Person (selbst bei Mangelfallberechnung) der Unterhalt für die übrigen minderjährigen Kinder verringert werden kann.

von shinead am 18.07.2017, 17:13



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Hallo, Je nahcem wieviel Vergütung die Große bekommt hat sie keinen Unterhaltsanspruch an Euch mehr. Alles was sie verdient über 90 EUR wird angerechnet, aber gegen euch BEIDE. Wenn er nun einen weiteren Sohn hat, bleint es bei 2 Kindern, die sind beide Minderjährig und damit gleichberechtigt. Zudem darf er sein Einkommennicht schmälern, warum sollte es dann also weniger Unterhalt geben? Die Große bekommt Unterhalt bis sie 18 ist bzw. die Ausbildung beginnt. Gerne mehr per PN wenn Du magst Gruss D Wir haben damals dem Großen übrigens trotzdem noch jeden Monat eine Kleinigkeit gegeben (obwohl er "zuviel" verdient hat) als "Anerkennung" dafür dass er eine Ausbildung macht.

von desireekk am 18.07.2017, 20:09



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Aber auch iuch sage: lass ihn reden, gibs dem Jugendamt, die sollen sich kümmern. Aber schau dem Jugendamt auf die Finger dass auch was vorwärts geht und dass richtig berechnet wird. Gruss D

von desireekk am 18.07.2017, 20:11



Antwort auf Beitrag von desireekk

Das werde ich , so dumm bin ich nicht mehr wie früher... Ich sollte unterschreiben das ich damit einverstanden bin &315;. Sie nichts und der mittlere weniger. Aber ab!!!!!!! Am Abend hat uns ein bekannter erzählt das ein paar sich so einigt haben und niemand mehr was machen kann , wenn es unterschrieben ist. Wenn die Unterschrift drunter ist , ist sie drunter... Hab den gleich den Wind aus den Segeln genommen Ich meine wenn meine älteste bab bekommt dann isses ja egal .aber mein Sohn soll sein Unterhalt bekommen weitet wie bisher...

von Madleen74 am 18.07.2017, 20:35



Antwort auf Beitrag von Madleen74

Für meinen Sohn, meine ich

von Madleen74 am 19.07.2017, 12:29



Antwort auf Beitrag von Madleen74

UVG ist weniger als der Unterhalt nach DDT. Aber eine eventuelle Differenz zwischen tatsächlicher Zahlung und UVG kannst Du erhalten. Grundsätzlich solltest Du aber dem JA auf den Füssen stehen, damit der Vater den korrekten Unterhalt bezahlt und dieser aus vertitelt wird. Verdient er denn jetzt weniger als vorher?

von shinead am 19.07.2017, 16:21



Antwort auf Beitrag von shinead

Also laut seiner Aussage hat er das selbe .. was ich nicht glaube ... aber genau weiss ich es nicht ... Ich fahre morgen zum Jugendamt.. mal wegen was sie sagen .

von Madleen74 am 20.07.2017, 00:28