Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Unterhaltsforderung 9 Jahre nach Scheidung

Thema: Unterhaltsforderung 9 Jahre nach Scheidung

Ich koche gerade und hoffe auf Rechtsprofis aus diesem Forum, bevor ich mir morgen einen Rechtsanwalt suche. Ich habe gerade einen Brief reingeholt, dass ich zu Unterhaltszahlungen für meinen geschiedenen Mann aufgefordert werde und meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen soll. Fakt ist, dass wir seit Ende 2002 getrennt sind. Scheidung war Anfang 2004. Mein Ex-Mann war zum Trennungszeitpunkt arbeitslos. 2003 wurde vom Sozialamt damals geprüft, ob ich meinem Ex-Mann Unterhaltspflichtig wäre. Da ich aufgrund der Kinder (2001 und 2003 geboren) nur 50 % gearbeitet habe und natürlich vorrangig den Kindern unterhaltspflichtig war (für die mein Ex noch nie einen Cent gezahlt hat), wurde dieser abgelehnt. Seitdem lebte er zunächst von Sozialhilfe später von Alg 2. Jetzt ist er aufgrund seines Lebenswandels (Alkohol und Drogen) erwerbsunfähig und hat Grundsicherung beantragt. Und damit erfolgt jetzt über 9 Jahre nach der Scheidung eine erneute Unterhaltsforderung an mich. Unser Lebensstandard hat sich mittlerweile deutlich erhöht, da ich beruflich Karriere gemacht habe und wieder Vollzeit arbeite. Zudem habe ich eine größere Erbschaft gemacht. Kann das wirklich sein, dass er nachehelich noch davon profitiert. Unser ganzer Lebensstandard, den ich ohne seine Unterstützung auch für die Kinder aufgebaut habe und auch unser Haus wären in Gefahr, wenn es wirklich so weit kommt. Kann das wirklich so sein? Der Brief wurde mir zumindest mit Zustellungsurkunde zugestellt und die angegebenen Paragraphen helfen mir gerade nicht weiter. Ich bin für jeden Tipp dankbar! Kerstin

von kevome* am 11.04.2013, 19:17



Antwort auf Beitrag von kevome*

Es gibt so etwas wie nachehelichen Unterhalt, der bis zu 10 Jahre nach der Beendigung der Beziehung greift. Hier kann man finanziell noch für den Ex-Partner herangezogen werden. Inwieweit das bei euch greift, weiß ich nicht. Ab zum Anwalt.LG

von Zwerg1511 am 11.04.2013, 19:29



Antwort auf Beitrag von kevome*

wir haben damals auf anraten des anwalts hin eine notarielle verzichtserklärung auf unterhalt in not unterschrieben. wird dir nicht viel helfen, aber ich kann mir das leider gut vorstellen, daß die arge auf dich zurückgreift. allerdings nur auf deine einnahmen, erbe und vermögen excluded.

Mitglied inaktiv - 11.04.2013, 19:49



Antwort auf diesen Beitrag

Hat mein Mann mit seiner Ex-Frau auch gemacht.

von Zwerg1511 am 11.04.2013, 19:55



Antwort auf diesen Beitrag

Die Arge hat ja 9 Jahre lang keine Unterhaltsforderungen gestellt. Erst jetzt, wo das Sozialamt zuständig wird, kommen die damit. Kanntest Du nicht einen guten Familienanwalt im Münchner Raum oder verwechsel ich da etwas?

von kevome* am 11.04.2013, 20:29



Antwort auf Beitrag von kevome*

aber er ist kein fachanwalt für familienrecht. ich kann ihn gerne fragen, ob er sich in diesem bereich auch als rottweiler sieht oder einen echten empfehlen kann.

Mitglied inaktiv - 11.04.2013, 20:34



Antwort auf Beitrag von kevome*

Drück Dir die Daumen

von Zwerg1511 am 11.04.2013, 20:36



Antwort auf diesen Beitrag

Das wäre sehr nett. So etwas brauche ich - glaube ich. Zumindest bin ich nicht bereit auch nur 1 Cent raus zu rücken.

von kevome* am 11.04.2013, 20:42



Antwort auf Beitrag von kevome*

der anwalt heißt ..., ist in der .... wenn du willst, fühle ich mal vor, ob ER das übernehmen will oder sein partner da besser bescheid weiß. ist beruflich echt so ein gegeltes arschloch, das keiner leiden kann, aber sowas braucht man. ich frag morgen nach! viel erfolg schon mal!

Mitglied inaktiv - 11.04.2013, 20:49



Antwort auf diesen Beitrag

das sollte als pn und das posting schrub ich als pn. egal. wollte keine werbung machen!

Mitglied inaktiv - 11.04.2013, 20:51



Antwort auf diesen Beitrag

Danke, schon mal! Das klingt gut. Ich warte dann auf Deine Nachricht.

von kevome* am 11.04.2013, 20:55



Antwort auf Beitrag von kevome*

... Scheiße ... aber Du bist doch noch den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Außerdem hast Du doch gegen den Vater noch einen Unterhaltsanspruch, was die Kinder betrifft. Außerdem ist seine derzeitige Situation doch selbst verschuldet? http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/eu_wann.htm Ach mannomann, laß uns wissen, wie dieser Mist ausgeht.

von chartinael am 11.04.2013, 19:49



Antwort auf Beitrag von kevome*

Zunächst einmal: Von WEM wirst Du aufgefordert, Deine Einkommensverhltnisse offen zu legen? Oder habe ich das überlesen? Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 11.04.2013, 20:20



Antwort auf diesen Beitrag

Vom Sozialamt seines Wohnortes

von kevome* am 11.04.2013, 20:27



Antwort auf Beitrag von kevome*

Na so eine Sch....!!! Ich kann dir leider nicht helfen, wünsch dir aber, dass es nicht so weit kommt, dass du tatsächlich für deinen Ex zahlen musst! LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 11.04.2013, 20:30



Antwort auf Beitrag von kevome*

Habe dies im Netz gefunden: Zum Thema des nachehelichen Unterhalts gibt es keine pauschalen Regelungen, es sind vielmehr unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist in jedem Einzelfall zu klären, ob Ansprüche des eventuell unterhaltsberechtigten Ehepartners vorliegen und falls ja, für welchen Zeitraum dies der Fall ist. Kriterien sind dabei ehebedingte Nachteile und gegebenenfalls die Betreuungssituation der Kinder sowie konkrete Umstände der Gestaltung der Ehe (elternbezogene Gründe). Quelle: http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtstipps/familienrecht-tipps/zehn-haeufige-irrtuemer-ueber-ehe-scheidung-und-unterhalt

von taram am 11.04.2013, 20:43



Antwort auf Beitrag von kevome*

Ach Du Schande Ich hab keine Ahnung aber ich drück Dir die Daumen, dass Du nicht auch noch für seinen Lebenswandel zahlen musst. Erzähl mal, was der Anwalt gesagt hat.

von Sunny76 am 11.04.2013, 21:57