Alleinerziehend, na und?

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Neu hier und gleich ne frage

Thema: Neu hier und gleich ne frage

Nun zähle ich leider auch den Alleinerziehenden! Ich bin Sabine 23 jahre alt und habe 2 Kinder, die große ist 2 und die kleine 9 Monate. Mit dem vater der großen gibts nur übern anwalt kontakt und der vater der kleinen wird bald ausziehen! Nun möchte er aber das gemeinsame Sorgerecht beanragen was ich ehrlich gesagt nicht möchte! Er kümmert sich ja jetzt schon kaum um sein kind und schleppt es abends 21 uhr zu irgendwelchen nachbarn von denen ich schon bedroht worden bin und die mir mein kind nicht rausgegeben haben! Wie stehen da die chancen das er es bekommt?

von Mausi09 am 27.08.2011, 15:50



Antwort auf Beitrag von Mausi09

ich würde sagen bei einem normalen richter sehr gute chancen...

von engelchen_lpz am 27.08.2011, 16:19



Antwort auf Beitrag von Mausi09

Hi, ich denke auch, dass die Probleme, die du schilderst, viel zu "läppisch" sind, um einem Vater das GSR vorzuenthalten. Da müssen schon gaaanz andere Dinge passieren und selbst dann wird's noch schwierig. Traurig, aber wahr. Was hältst du davon, eine Beratungsstelle aufzusuchen, vielleicht sogar mit dem Vater des Kindes, um dort solche Schwierigkeiten zu besprechen? Außerdem, selbst wenn du das ASR hättest, Recht auf Umgang hat er trotzdem. Das würde also die Probleme eh nicht lösen. LG Holly

von Holly Friday am 27.08.2011, 16:49



Antwort auf Beitrag von Holly Friday

mich stört ja eher das ich ihn dann wegen jedem mist fragen muss und er die kleine mit hin nehmen kann wo er will und ich nix sagen kann auch zu den besagten nachbarn

von Mausi09 am 27.08.2011, 19:38



Antwort auf Beitrag von Mausi09

Du mußt ihn auch bei GSR nicht wegen jedem Mist fragen, er kann auch ohne GSR das Kind mitnehmen wohin er will (im Rahmen seines Umgangs - bei GSR und bei ASR), und auch Deine Rechte gegenüber den Nachbarn ändern sich nicht bei GSR.

von Strudelteigteilchen am 27.08.2011, 19:43



Antwort auf Beitrag von Mausi09

Es ist genauso sein Kind wie Deines. Er hat also nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.

von Nurit am 27.08.2011, 19:44



Antwort auf Beitrag von Mausi09

mach dich doch nicht so fertig! sicherlich sind seine chancen nicht die schlechtesten, aber ich denk nicht das das ein grund is aus der fassung zu geraten!! vom JA weiß ich das er erstmal zur beurteilung muss, wie er sich dem kind gegenüber u umgekehrt verhält! wenn er sich eh nicht regelmäßig kümmert.....hm!! vielleicht ist es ja auch im sinne eures kindes das ihr das GSR habt

von Giuli09 am 27.08.2011, 19:45



Antwort auf Beitrag von Mausi09

Moment mal, jetzt habe ich aber mal ne Frage... Bei Mausi, willkommen übrigens, ist es anscheinend so, dass sie das alleinige SR hat und er das gemeinsame SR beantragen möchte. Bisher hatten wir ja hier immer den Fall, dass man bei gemeinsamen SR versucht hat, das alleinige SR durchzusetzen, hier ist es andersrum. IST es denn tatsächlich so einfach, das gemeinsame SR einzuklagen? Kann ich mir kaum vorstellen.

Mitglied inaktiv - 27.08.2011, 21:25



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das glaube ich aber für dich mit... ein kv der zeigt dass er sich kümemrt und wo die mutter keine wirklich guten gründe dagegen hat wird in den meißten fällen das gsr bekommen. warum auch nicht?? das ist der schritt dahin dass väter die unverheiratet sind direkt bei anerkennung der vaterschaft automatisch das sr bekommen werden. lg

von Savanna2 am 27.08.2011, 22:31