Geschrieben von zauberpüppi am 10.12.2011, 21:11 Uhr |
nicht ae - ämter!
es geschehen doch noch wunder, viell. liegt's ja an der weihnachtsstimmung?
ich habe am 08.April !!! antrag gestellt und hatte heute endlich den bescheid dazu im briefkasten.
nachdem ich mir die letzten monate geld bei freunden leihen musste, um irgendwie über die runden zu kommen, freut sich das konto auf die nun anstehende nachzahlung
freudige grüße
z
glückwunsch, aber um welches amt handelt es sich denn?
Antwort von Heute_ohne_namen am 11.12.2011, 11:22 Uhr
lg
nachtrag
Antwort von Heute_ohne_namen am 11.12.2011, 11:24 Uhr
wieso hast du nicht nach 6 wochen ne untätigkeitsklage erhoben?
lg
bei mir ähnlich
Antwort von Keksraupe am 11.12.2011, 12:07 Uhr
ich hab den Antrag im Juli gestellt, voraussichtlich für das WiSe 2011/12, das ja im September begann. Eigentlich bekommt man dann sein Geld durchgehend weiter (Bafög) aber nur, wenn alle Unterlagen da sind. Jetzt hat sich die Gruppenleiterin von der bafögabteilung an das Finanzamt gewendet, weil der steuerbescheid meiner mutter gefehlt hatte, und, tadadadaaaaa, am montag war mein September, Oktober, November UND Dezemberbafög da ;-)
jobcenter!
Antwort von zauberpüppi am 12.12.2011, 2:11 Uhr
nee, das wär zu schön gewesen, wenn ich das gekonnt hätte. aber die waren ja "tätig". aber wenn das halt über verschiedenen stellen läuft...
war wohl sehr kompliziert, für meinen sohn den mehrbedarf für ernährung zu berechnen.
wir waren ende mai das erste mal beim gesundheitsamt zur begutachtung und anfang september das zweite mal, diesmal aber noch ne stufe weiter oben.
hatte mich schon drauf eingestellt, dass die den antrag ablehnen und ich das dann einklagen muss, aber siehe da, sie hatten ein einsehen.
Nach 6 Wochen Untätigkeitsklage??? Was ist denn das für ein Quatsch?
Antwort von Ralph am 12.12.2011, 13:33 Uhr
Abgesehen davon, daß die genannte Bearbeitungszeit natürlich überhaupt nicht akzeptabel ist, lacht einen jedes Gericht aus, wenn nach 6 Wochen seit Antragstellung (!!) bereits Untätigkeitsklage erhoben wird.
1. sind in den seltensten Fällen bei Antragstellung die Unterlagen wirklich komplett.
2. braucht es dann einen weiteren Termin, evtl. auch bei der Arbeitsvermittlung
Und schon sind da bereits 10-14 Tage verstrichen. Wenn dann
3. der Sachbearbeiterdie Akte auf den Tisch kriegt, hat er meistens nicht die Möglichkeit und deshalb auch nicht die Pflicht, eine Sofortbearbeitung auf's Parkett zu legen. Da gehen also weitere Tage und Wochen ins Land.
Man kann sich persönlich bemerkbar machen, man kann die Teamleitung konsultieren. Alles das muß erst einmal ausgereizt sein. Auch bei einem Antrag auf einstweilige Anordnung des Gerichts muß die Eilbedürftigkeit gerade dieses Antrages recht gut nachgewiesen werden, Gefahr in Verzug usw.
Man merkt bei manchen Ratschlaggebern ziemlich genau, daß sie die Kosten ihrer Ratschläge nicht zahlen müssen. Die Gerichte sind eh schon überlastet.
Ralph
Ergänzung: Hatte nur das Eröffnungsposting gelesen...
Antwort von Ralph am 12.12.2011, 13:36 Uhr
Wenn man sich alles durchliest, was Zauberpüppi schreibt, ist die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach 6 Wochen ja noch lächerlicher...
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