Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

nichtvorhandenes Einkommen nachweisen? JC

Thema: nichtvorhandenes Einkommen nachweisen? JC

hallo, seit kind 1 keinen uhv mehr erhält, bekomme ich permanent schreiben vom JC. aktuellster brief. ich soll bis xy den eingang von UH nachweisen..auch barzahlung. mache ich das bis xy nicht, werden mir ALLE LEISTUNGEN (extra grossschrift im brief) SOFORT gestrichen. wie soll ich denn bitte eine nichtvorhande barzahlung als nie passiert nachweisen? briefverkehr geht seit monaten hin und her mit dem JC. ich bekomme NIX, teilte ich dem JC mit. das JC will den eingangsnachweeis haben. mir fehlt da das verständnis mit der zeit. kennt das jemand? der kv zahlt nix per überweisung und schon gar nicht bar. wie soll ich denn nachweisen, dass ich bar NIX bekommen habe... habe aktuell mit meinem haus so viele baustellen, die korrespondenz mit dem JC ist unnötig wie ein kropf. verzeihung..bin da langsam so genervt von dank JC, die unrechtmäßig alle zahlungen einstellten, hab ich nun die ZV am hals

von 32+4 am 29.04.2016, 13:35



Antwort auf Beitrag von 32+4

Briefverkehr, ich würde mal persönlich vorstellig werden, dann können sie Dir ja mal erklären wie Du das nachweisen sollst. Ich schätze, bei den Briefen gibt's vorgefertigte Schreiben...

von Fru am 29.04.2016, 15:48



Antwort auf Beitrag von Fru

persönlich ist ja leider nie nachweisbar und bringt hier immer nix obwohl ich seit monaten auf ne nachzahlung warte..kommen die mir nun andersherum und wollen sogar noch geld zurück. beim widerspruchsverfahren (geht seit juli) fällt der SB JETZT im april 2016 auf "auf kontoauszug XY august 2015 ist mir aufgefallen, dass XY geflossen ist. das war bislang nicht bekannt" ach..ICH besitze aber den kontoauszug mit eingangsstempel august 2015! man darf darauf vertrauen, dass die halbwegs ahnung haben und korrekte bescheide erstellen. ich sehe gar nicht ein irgendwas zurückzuzahlen, wenn alles fristgerecht eingereicht wurde. mal davon ab, dass in meinem berechnungsbogen alle einkommenszahlungen vorhanden sind. das kostet so nerven und nun soll ich nachweisen, dass ich keinen BARkindesunterhalt bekommen habe..unfassbar zahlungen für mai sind schon drauf..also kann ich das schreiben vorerst ignorieren.

von 32+4 am 29.04.2016, 16:08



Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich würde die Kontoauszüge eines Monats beilegen, aus welchen hervorgeht, dass keine Überweisung eingetroffen ist und für den Barunterhalt würde ich ein Schreiben aufsetzten: "Hier mit versichere ich, dass ich von dem Vater meiner Kinder X/Y keinen Unterhalt erhalte, weder bar noch unbar (ist wirklich das Wort)." Falls das nicht hilft, würde ich dort hinmaschieren und fragen, wie Du nicht vorhandenen Barunterhalt nachweisen sollst und den Vorgesetzten des Sachbearbeiters verlangen. LG

von Zwerg1511 am 29.04.2016, 15:50



Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich musste ewig nicht-erhaltenen UH nachweisen, in dem ich ewig jeden Kontoauszug abgegeben habe. Lange wurde mir der nicht-erhaltenen UH angerechnet und nach Abgabe der Kontoauszüge wieder neu berechnet und nachgezahlt. Ich habe dann irgendwann gebeten das doch endlich mal zu beenden, denn nach so langer Zeit müsste klar sein, dass es keinen UH gibt und sicher auch nie geben wird. Das war alles ziemlich absurd. Man wollte das nicht beenden aber ich habe dann die SB, die von der Klage des JC gegen meinen Ex weiß gebeten das mal aufzuklären. Danach war Schluss mit dem ganzen Zirkus.

von mf4 am 29.04.2016, 16:01



Antwort auf Beitrag von mf4

kam mir heute wie ein schwerverbrecher vor bekomme ja immer schreiben mit "lag uns nicht vor" und ich bedanke mich dann immer, dass sie mich darüber informiert haben, dass in ihrem hause unterlagen verschwinden. denn ICH besitze eingangsstempel heute hat die dame am empfang sich mal wieder geweigert mir die abgabe zu quittieren. der wachschutz kam immer näher vom zuständigen SG weiß ich aber, dass es im einzugsgebiet aus unserem JC die höchste klagewelle von HE gibt. und so gut wie alle klagen gewonnen werden. es ist mühsam, wenn man sich um all das noch kümmern muss. man muss ja fast studiert haben, damit man denen mit ihren § entgegentreten kann. und immer wieder sage ich, dass ich mit baby zum glück jetzt zeit dafür habe. als aufstocker habe ich keine zeit gehabt mich gegen blödsinn zu wehren. mein widerspruch wegen nichtgezahltem UHV ist ja auch noch nicht abgeschlossen. letzte zahlung im juli 2015...weil das kind 12 ist. das scheint da echt schwierigkeiten im berechnungsprogramm zu geben. die UHV-kasse hat nun schon zigmal selber dem JC geschrieben, daß auch mein kind KEINE ausnahmegenehmigung erhält und schluss ist mit UHV. im übrigen tatsächlich sarkastisch. die von der UHV-kasse hatte im dezember schon keine lust mehr aufs JC. da ich kein einzelfall bin

von 32+4 am 29.04.2016, 16:17