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Nochmal Vaterschaft

Thema: Nochmal Vaterschaft

Ja,wir leben in Deutschland,in NRW. Drei Jahre schrecklichen Umgang gab es ohne Vaterschaftsanerkennung. Das Kind wurde vom KV massiv unter Druck gesetzt. So sehr, dass er drei Jahre Therapie gebraucht hat, um das zu verarbeiten. Er hat in dieser Zeit eine sozial-emotionale Störung entwickelt, macht sich jetzt aber sehr gut. Seit mehr als zwei Jahren findet kein Umgang mehr statt, weil eine massive Kindeswohlgefaehrdung im Raum stand. Personenstandsfaelschung ist das keine, der Staat will lediglich, dass irgend jemand die finanzielle Verantwortung übernimmt. Ob Erzeuger oder nicht spielt dabei keine Rolle. Sein Geld soll der KV ruhig behalten! LG

von carisma21 am 11.08.2012, 10:04



Antwort auf Beitrag von carisma21

Hallo Danke dass Du noch einmal geantwortet hast. Dann wurde Umgang gerichtlich angeordnet ohne dass er je als Vater eingetragen war ? Womit haben sie das Umgangsrecht denn begründet ? Oder ging das nicht übers Gericht ? Wenn ohne Gericht ist das natürlich so machbar. Aber Anerkennung mit Wissen dass er nicht der Vater ist und ohne Adoption ist dennoch nicht legal. Super auf jeden Fall, dass es für Euch und vor allem das Kind nun so harmonisch ist.

von Sternenschnuppe am 11.08.2012, 11:07



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja klar, der Umgang war gerichtlich angeordnet. Sonst hätten wir ja keinen gewähren muessen, es lief ja nicht gut. Und adoptieren geht in diesem fall gar nicht, weil ja gar keine Vaterschaft bestand. Das hat niemals jemanden interessiert. Wenn du ein Kind adoptieren moechtest, musst du Einverständnis von Mutter und Vater haben. Vater gab es ja bei uns gar keinen. Vaterschaftsanerkennungen sind von der Personenstandsfaelschung ausdrücklich ausgenommen, sogar der europäische Gerichtshof hat vor kurzem bestätigt, dass das so rechtens ist. Mittlerweile will der leibliche Vater allerdings doch Vater sein. Dafür scheint es jetzt zu spät zu sein. Er versucht, gerichtlich anzufechten, es sieht aber so aus, dass es nicht gehen wird. Nochmal betont, sollte das Kind ihn sehen wollen, kann Umgang statt finden. Zur zeit haben wir nochmal eine sachverständige, die klären soll, ob Umgang im Interesse des Kindes wäre. LG

von carisma21 am 11.08.2012, 11:15



Antwort auf Beitrag von carisma21

Wow, da haben aber viele viele Stellen geschlafen. Umgangsrecht vom Gericht an einen fremden Mann , der rechtlich mit dem Kind nichts ! zu tun hat. Hast Du einen Link zu dem neuen Urteil, würde mich sehr interessieren.

von Sternenschnuppe am 11.08.2012, 11:22



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja habe ich: www.rechtslupe.de/brennpunkt/39978-339978 Hier ist wohl in dem einen Fall eindeutig klar, dass der rechtliche nicht der leibliche Vater ist, trotzdem wird der Antrag des "Erzeugers" auf Anfechtung und Feststellung, dass er der Vater -auch der rechtliche- ist, abgewiesen mit Verweis auf die familiäre Beziehung. Nochmal an alle, bevor mir wieder so ein Gegenwind ins Gesicht bläst, wie beim letzen Mal als ich dazu etwas gepostet habe : Es geht und ging nicht darum, einen Vater -der offensichtlich "lästig" war, weil ja auch der Umgang nicht lief, zu "entsorgen"! Unser Sohn weiß, dass er zwei Väter hat und wenn er seinen leiblichen Vater sehen möchte und die Psychologin grünes Licht gibt, werden wir dem nicht im Wege stehen! Es ist mir bewußt, dass nicht alle unsere Sichtweise teilen! Übrigens hat der leibliche Vater damals Unterhalt gezahlt aber als neu berechnet werden sollte, er Einkommensauskunft erteilen sollte und es so aussah, dass er einiges hätte mehr zahlen müssen (er ist sehr gut situiert), legte er das Schreiben vor, in dem stand, es bestünde keine rechtliche Vaterschaft. Den Unterhalt haben wir ihm dann zurück gezahlt. LG

von carisma21 am 11.08.2012, 11:36



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

danke auch von mir das du dich noch mal gemeldet hast :) oh man das ist ja ganz schlimm, dein armer kleiner.. zum glück hat der kleine mann sich wieder gefangen.. hoffe doch mal sehr das es ein einzelfall war und nicht oft solche unfähigen richter am werk sind.. hab zum glück noch den voreteil das meine mutter beim LRA arbeitet und eigentlich alle kollegen da kenn, ob es im ernstfall aber ein vorteil ist, weiss ich halt auch nicht..

von saba05 am 11.08.2012, 11:43



Antwort auf Beitrag von carisma21

Wow, danke für den Link. Dennoch ein erheblicher Verfahrensfehler dass sie das mit der Anerkennung nicht geprüft haben bevor sie ihm Umgang zugestanden haben. Da kann ja auch der Postbote auf Umgang klagen. Ihr habt die Anerkennung dann aber auch nicht zur Sprache gebracht oder ? Wie auch immer, wenn das Kind seine Geschichte kennt und Umgang bei Wunsch des Kindes möglich ist, dann habt ihr sozusagen die Stiefkindadoption übersprungen und seid nun eine "normale" Familie. Massive Verfahrensfehler, echt heftig. Alles Güte für Euch und was die Zukunft bringt weiß eh keiner.

von Sternenschnuppe am 11.08.2012, 11:47



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wir haben immer gedacht, es sei alles geklärt. Für jeden wegen Krankheiten abgesagten umgangstermin wurden Unsummen von Zwangsgeldern verhängt und sogar zwanghaft angedroht. Da stellt man ja nicht in frage, ob das rechtens ist!

von carisma21 am 11.08.2012, 12:28