Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von yola am 31.05.2005, 9:27 Uhr

Nochmal gemeinsames Sorgerecht usw...

Also, ich bin mit Einverstaendnis des KV weggezogen als die Zwillinge 5 Monate alt waren. Es sollte eine Trennung auf Zeit sein. Ich habe vor jeder anstehenden groesseren Entscheidung (Wohnung mieten, Kinder für die Kita anmelden, Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nebenbei gesagt, unabdingbar um finanziell über die Runden zu kommen etc)den KV gefragt, wie es denn mit uns weitergehen soll, wie er sich die Zukunft vorstelle usw. ihm angeboten, auf Probe mit den Kindern in die ursprüngliche gemeinsame Wohnung zurückzukehren, ihm Mediation angeboten, alles wurde von ihm rundweg abgelehnt mit der Bemerkung, wenn er eine Entscheidung getroffen habe, würde er es mich wissen lassen. Was aber auch nach einem Jahr nicht der Fall ist, er beantwortet oft wochen- und monatelang weder Telefonanrufe noch Mails noch jede andere Form der versuchten Kontaktaufnahme, wenn es z.B. gilt, anstehende Entscheidungen bezüglich der Kinder zu treffen, schreibt aber jetzt in der Klage, er würde nicht einbezogen. Ich habe ihm zu jeder Zeit den Umgang mit den Kindern ermöglicht, ihm sogar die gesamte Infrastruktur (meine Wohnung, wo er auch übernachten kann, ich geh ins Hotel, Auto usw) zur Verfügung gestellt und Babysitter, damit es nicht zuviel für ihn wird. Wurde rundweg abgelehnt. Habe ihm angeboten auf einen erheblichen Teil des Unterhaltes zu verzichten, damit er mit dem ersparten Geld die Flüge finanzieren kann, damit die lange Autofahrt nicht zu belastend ist. Kein Kommentar seinerseits. Und nun hängt er mir die Klage an den Hals und seine Anwältin ruft meine an und sagt, es sei ja alles nicht so gemeint, er wolle sich ja gütlich einigen, worauf aber weder von ihm noch von seiner Anwältin ein Piepse kam und er jede Kontaktaufnahme mit mir wieder seit Wochen verweigert. Das alles von jemandem der sich oft monatelang weigert, seine Kinder zu sehen, oder sie für die Ferien mal zu nehmen. Dafür stehe ich dann gestern vor Gericht und werde von der Oberstaatsanwaltschaft angeklagt, die dann aber glücklicherweise selbst eingesehen hat, dass es wohl keine Kindesentführung sonder höchstens eine verweigerte Rückführung sein könnte. Der KV hat es nicht für nötig gefunden, bei den bis jetzt stattgefundenen Gerichtsterminen zu erscheinen? auch seine Anwältin nicht und dadurch zieht sich jetzt alles ewig in die Länge


Na ja eine unerquickliche Geschichte, ums mal höflich zu sagen

LG
Yola

 
9 Antworten:

Re: Nochmal gemeinsames Sorgerecht usw...

Antwort von RainerM am 31.05.2005, 9:42 Uhr

hi,
also wie du es schon andeutest, war es wohl eine Strategie der Anwältin, dich unter druck zu setzen, acuh denn die Zielsetzung dabei etwas verworren ist.

Anwälte schiessen gerne mit Kanonen auf Spatzen, um die Gegenseite einzuschüchtern.

Und darum solltest du dich möglichst nicht einschüchtern lassen.
Und deine Position scheint ja auch gut zu sein:

-Er stimmte dem Umzug zu
-er verhält sich unkooperativ

Letztendlich kann die Sache so nur daruf hinlaufen, dass er das Sorgerecht verliert.

Habt ihr Antrag auf Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsreecht für das Kind gestellt?

Möglicherweise wollte die Anwältin das verhinder, bzw behindern?

Ich würde dir raten, mit deinem Anwalt zu klären, ob ein solcher Antrag sinvoll wäre.

Gruss

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

an Rainer.Re: Nochmal gemeinsames Sorgerecht usw...

Antwort von yola am 31.05.2005, 10:32 Uhr

Danke Rainer,
ja, ich habe Antrag auf alleiniges Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht, der KV ebenfalls. Die Sache kann aber vor dem Familiengericht nicht entschieden werden, bis die Rückführungsgeschichte nach Haager Abkommen (binationale Partnerschaft) geklärt ist.
Der KV will mich zwingen, mit den Kindern in seine unmittelbare Nähe zurückzukehren, selbst will er die Kinder gar nicht, hat er selbst gesagt, beim letzten Mal, wo er zu einem Gespräch bereit war. Der Umzug würde für mich aufgrund der Spezifiziaet meines Berufes das professionelle und in der Folge das finanzielle Aus bedeuten. Und wer nimmt in Deutschland bei 5 Millionen Arbeitslosen eine über 40jährige mit 2 anderthalbjährigen Kindern ohne Kitaplatz? Da krieg ich doch nicht mal mehr eine Aushilfsstelle bei Lidl, sogar wenn ich mein Unidiplom verschweige. Ganz abgesehen davon, dass selbst mit Ganztagskitaplatz mit so kleinen Kindern eine Berufstätigkeit nur möglich ist, weil meine Mutter zu jeder Zeit einspringen kann, wenn ein Kind krank ist. Dieses soziale Netz habe ich in der Stadt des KV nicht; da ich erst ein paar Monate vor der Entbindung dorthin geZogen bin und dort keinen Menschen kenne.
Meine grösste Belastung ist die Ungewissheit. Ich lebe in einem kleinen Land wo es bis jetzt nur sehr wenige Streitsachen nach dem Haager Uebereinkommen gegeben hat und ich habe bis jetzt noch keinen Anwalt gefunden; der sich auskennt.
Der KV behauptet immer, er könne mich gerichtlich zwingen, mit den Kindern innerhalb eines bestimmten Kilometerradius von ihm zu leben (30 oder 50 km) weil die Kinder in Deutschland geboren wurden. Und das würde ja bedeuten, dass ich in den nächsten 16 Jahren keinerlei Selbstbestimmung mehr habe, weil er ja schon deutlich unter Beweis gestellt hat, dass er sein Moeglichstes tut, um mir das Leben schwer zu machen und das ohne Rücksicht auf Verluste. Denn auch die Kinder spüren, wenn ich unter diesem wahnsinnigen Druck stehe. Aber danke für den Tipp, mit dem nicht Einschüchternlassen. Es ist zwar schwer, weil für mich wirklich dqs Herzblut und die Existenz dranhängt, aber es beruhigt schon ein bisschen

LG

Yola

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re

Antwort von RainerM am 31.05.2005, 10:49 Uhr

hi,
also mit den Haager Konventionen kenne ich mich weiter nicht aus.

Zum Thema Umzug:

Wenn Eltern sich trennen und Kinder betroffen sind, gibt es immer diese rechtliche "Grauzone" dass Kinder oft von einem Elternteil "mitgenommen" werden.

Generell wäre es eine Entscheidung, die von beiden Eltern zu treffen ist.
Von daher kann der andere Elternteil verlangen, bzw darauf klagen, dass die Kinder in das alte Umfeld zurückgebracht werden.

Beim Verbringen der Kinder ins Ausland wirds dann noch stärker zum Problem.

Er kann natürlich nicht verlangen, dass du innerhalt eines bestimmten Abstandes zum alten Wohnort ziehst.

Aber generell müsst ihr in Bezigh auf die Kinder eine Regelung finden, die alle Seiten befriedigt.

Da er die Kinderbetreuung nicht selber machen will, wirds natürlich schwer für ihn, die Kinder zurück zu holen.... jedenfalls auf Dauer.
Und von daher erwarte ich schon, dass er wegen der Kindeswohlinteressen (Zukunftssicherung etc) keinen Erfolg hat.

Trotzdem.... habt ihr über andere Lösungen nachgedacht?
Gruss

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

an Rainer.Re: Nochmal gemeinsames Sorgerecht usw...

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 31.05.2005, 11:40 Uhr

Hallo Yola,

ist die Verhandlung über das Haager Abkommen bei Dir im Land oder in Deutschland? Die deutschen Gerichte haben die deutliche Tendenz, zugunsten ihrer Landsleute zu entscheiden - leider. Andererseits hat der Vater ja schon deutlich gemacht, daß er die Kinder im Grunde nicht haben möchte. Er kann natürlich nicht Dich zwingen, Dir einen bestimmten Wohnort zu suchen. Im Haager Abkommen geht es um die Kinder, nicht um den Ex-Partner. Insofern kann er evtl. die Rückführung der Kinder erzwingen, aber nicht, daß Du mit den Kindern zurückkommst. Wäre ja noch schöner :-). Wenn er also auch vor Gericht den Ansatz fährt, daß Du gefälligst mit den Kindern zurückzukommen hast (wahrscheinlich damit er eine kostenlose Kindesbetreuung hat), würde ich seine Chancen nicht sehr groß bewerten. Auch sehen deutsche Gerichte es nicht gerne, wenn ein Klageführer mehrfach nicht aufkreuzt - macht Arbeit und kostet Geld.

Was vor Gericht immer wieder gerne gesehen wird, sind Kompromißvorschläge. Ich weiß ja nicht, in welchem Land Du wohnst, aber wenn es eine gemeinsame Grenze gibt, könnt Ihr ja beide in Grenznähe ziehen. Oder Ihr zieht beide in Städte mit internationalem Flughafen. Ich habe z.B. gesehen, daß ein Umgang zwischen Hamburg und München streckenweise leichter durchzuführen ist als zwischen Rosenheim und Augsburg.

Wer sich gut mit solchen Sachen auskennt, ist der iaf (www.verband-binationaler.de). die haben (leider) öfter mit dem Haager Abkommen zu tun.

Ich wünsche Dir alles Gute. Ich weiß, daß die Zeit hart ist und man selber immer wieder an seinen Chancen zweifelt. Ich hoffe, Du hast eine gute Anwältin.

Liebe Grüße,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

an Rainer und Elisabeth

Antwort von yola am 31.05.2005, 12:11 Uhr

Danke für Eure Antworten. Im Moment laufen die Verhandlungen noch in Luxemburg, die deutsche Anwältin möchte natürlich alles nach Deutschland verlagern. Die Richterin hat sich gestern in keinster Weise geäussert, sah mir aber nicht sehr gewogen aus, da sie den Ausführungen meiner Anwältin wohl wenig Glauben schenkte, angesichts der Entführungsklage (Ist ja auch widersinnig, aberwitzig, wenn der KV ansonsten den Kontakt verweigert und sich sogar weigert, die Kinder zu sehen, aber mir andererseits eine Entführungs/Rückführungsklage anhängt), ich gehe davon aus, dass das Urteil erstmal so ausfallen wird, dass der KV auch nochmal geladen wird um seine Version darwustellen und nicht davon, dass die Klage abgewiesen wird.Internationale Anbindung (Flughafen) ist vorhanden, wir leben beide in der jeweiligen Hauptstadt. Wenn alle Stricke reissen ziehe ich grad hinter die Grenze, dann habe ich zwar keine Kita mehr und auch meine Mutter muss lange Wege machen um die Kinder notfalls zu betreuen und ich habe jeden Morgen anderthalb Stunden bis zur Arbeit aber wenigstens ist unsere Existenz gesichert. Meine grösste Angst ist einfach, dass er mich irgendwie zwingen kann, nach Berlin zurückzukommen indem er Z.B das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt, denn ich werde die Kinder nicht alleine lassen, um für sie einen seelischen Schaden zu verhindern. Ihr Vater ist für sie ja nur ein netter Bekannter, sie freuen sich, ihn zu sehen, aber richtig gekümmert, d.h. einen Teil der Schufterei übernommen, die kleine Zwillinge eindeutig sind, hat er sich nie, hat daran auch kein Interesse , würde wahrscheinlich eine Haushälterin/Kinderfrau einstellen, um sie zu betreuen, da er beruflich ja so eingespannt ist. Wie Du sagst Elisabeth, er will mich als unbeZahltes Kindermädchen und mich möglichst klein halten, da in Berlin jobmässig für mich nichts zu holen ist und ich froh sein kann, wenn ich überhaupt noch irgendetwas finde: Dann ist er natürlich der grosse Zampano, der den Kindern jeden erdenklichen Luxus bieten kann und ich muss jeden Cent dreimal umdrehen.

Na ja, eine unerquickliche Geschichte und meine Nerven liegen blank: Ich war noch nie vor Gericht und da sozusagen als Angeklagte vorsprechen zu müssen... ich musste meine letzte Kraft aufbringen, um nicht die Haltung zu verlieren...

LG

Yola

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

an Yola

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 31.05.2005, 13:59 Uhr

Hallo Yola,

ich kenne das Gefühl. Ich kann es gar nicht beschreiben, weil es mit rationaler Überlegung nichts zu tun hat.

Mein Ex behauptet, ich sei psychisch nicht in der Lage, für meine Kinder zu sorgen. Obwohl ich genau weiß, daß dem nicht so ist - ich fühle einen Rechtfertigungsdruck, ich versuche, alles 200%ig zu machen und stelle mich selber ständig in Frage. Und vor dem Richter bekomme ich dann so eine Mega-Panik, weil - meine Güte, wenn der auch nur die Hälfte von den Sachen glaubt, die mein Ex so vorträgt, müßte ich eine Totalversagerin sein.

Also steht man da vor dem Richter, fühlt sich wie auf der Anklagebank, und das Selbstvertrauen rutscht unter dem Teppich still und leise zur Tür hinaus.

Ich bin der Ansicht, daß er wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht so gut wie keine Chancen hat. Schlimmstenfalls wirst Du also zunächst verpflichtet, die Kinder nach Deutschland zurückzuführen, bekommst dann aber vor einem deutschen Gericht das ABR. Dann wäre ein Wohnsitz nahe der Grenze eine Zwischenlösung, bis zum absehbaren Ende des Kontaktes zwischen Vater und Kindern. Schade, denn DAS tut den Kindern nicht wirklich gut. Sinnvoller wäre es, sich auf geregelte Besuche z.B. per Flieger zu einigen. In ein paar Jahren fliegen die Kinder ja alleine (meine Große fliegt gerne, oft und mit großer Begeisterung alleine nach Berlin zu ihren Großeltern).

Suche Dir Hilfe, wo es nur geht - auch psychische. So ein Gerichtsstreit kostet viel Kraft - leider kann ich Dir nicht viel Hoffnung machen, daß dem nicht so ist. Wir sind jetzt seit über einem Jahr dabei, ein Ende ist noch nicht wirklich abzusehen. Suche Dir Kraftquellen, Du wirst sie brauchen. Als ich letztes Jahr kurz vorm Zusammenbruch stand, bin ich mit meinen Kindern kurzentschlossen für zwei Wochen nach Fuerteventura gefahren. Danach ging es wieder ein ganze Weile.

Und hier im Forum findet man auch immer jemanden, der auch die fünfhundertdreiundsechzigste Heultirade aushält :-).

Liebe Grüße,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

muß mich mal mit einmischen.........

Antwort von britta + stacy am 31.05.2005, 14:33 Uhr

Hallo!

Hmm, bei internationalen Geschichten ist das natürlich unglücklich.........

was ich aber machen würde ist....... wann, wie, wo hat er zugesagt wegen dem Umzug ( sprich Datum, Ort etc) alles dokumentueren , auch Handyanrufe etc, sind alles Daten ;), Zeugen benennen, die beschreiben wer die Kinder hauptsächlich versorgt hat....... gibbet bestimmt ne Menge was man sammeln kann................

würde ich raten in D dir einen Anwalt zu suchen, der sich damit auskennt! Elisabeth hatte dir ja ein Forum genannt schau mal da.........

wie lange ist es her??
Weil es eine Frist gibt wegen sowas und wenn er sich erst nach einem halben bis Jahr oder noch später erst deswegen meldet........ ist es zu spät , da es eine gebilligte Zustimmung des Umzuges war ( er hätte gleich reagieren müssen , gibbet nen Fachausdruck für )

außerdem hast du einen gesicherte Existenz....... daher schonmal bessere Karten, in D würdest du Geld vom Staat beziehen müssen..... das sehen die auch nicht gerne ;)

Viel Erfolg
:)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: muί mich mal mit einmischen.........

Antwort von yola am 31.05.2005, 14:50 Uhr

Der KV hat den Antrag auf Rückführung ein paar Tage vor Ablauf der Einjahresfrist eingereicht.
Ich muss jetzt einfach abwarten, was die Richterin befindet. Das mit dem Dokumentieren werd ich ab jetzt machen, vorher war ich einfach zu blöd dazu, ich konnte mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es jeh soweit kommen würde. Auch wegen der Ferienregelung mit den Kindern werde ich ihm jetzt ein Einschreiben schicken und ihm sagen, dass wenn innerhalb einer gewissen Frist von ihm keine Rückmeldung kommt (Telefon und Mail beantwortet er eh nicht) gehe ich davon aus, dass er kein Interesse an einer Ferienregelung für diesen Sommer hat.
Habe auch schon einen Termin mit einer Kinderpsychologin gemacht die meine beiden Jungs begutachten soll, denn meiner bescheidenen Meinung nach geht's ihnen hervorragend.

Aber der ganze Zirkus ist so unnötig. Ich habe den KV monatelang bekniet, doch bitte eine Mediation zu machen, aber nein, er muss es mit der Brechstange machen...

LG

Yola

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke für Eure Anteilnahme...

Antwort von Yola am 31.05.2005, 21:52 Uhr

hilft mir, mich ein wenig zu beruhigen und vielen Dank an Elisabeth für ihren so ehrlichen Erfahrungsbericht der Gerichtssituation. Mich hat diese drohende Heulanfall auch deshalb so fertiggemacht, weil ich beruflich oft vor Menschen reden muss und ich habe mir gedacht, Du wirkst total unfähig, unglaubwürdig und psychisch neben der Spur, wenn es Dir nicht gelingt, vor Publikum zu reden. Es hat natürlich nicht gerade geholfen, dass alle anderen Anwälte die noch wegen anderer Eilverfahren anwesend waren und bei diesen ganzen Geschäftsquerelen die vorgetragen wurden, dösten bis ihr Fall endlich an die Reihe kam, sich alle in ihren Stühlen aufgerichtet haben, als meine Anwältin plädiert hat und sich neugierig zu mir umgedreht haben und mich von oben bis unten gemustert haben. Kam mir vor, wie ein Affe im Zoo.

LG
Yola

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.