Alleinerziehend, na und?

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Nochmal hochhole btzl Umzug

Thema: Nochmal hochhole btzl Umzug

Habe mit meinem ExMann gesprochen wegen dem Umzug. Am Telefon zeigte er sich noch einverstanden, zumal mir dadurch auch einiges an Unabhängigkeit geschenkt würde, nun aber als er mir meine Kids widerbrachte zeigte er sich nicht mehr einverstanden. Seine Begründung ist numal Kindergarten, weil die Kids dann daraus müssen und die Frage besteht ob mein Sohn in der anderen Stadt auch einen Integrativen Platz bekommen würde (den er hier in der KiTa hat). Nun kommt für mich aber noch hinzu, das mein Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit gekündigt wurde und es hier in der Stadt nicht wirklich Chancen gibt etwas zu finden das mit den KiTa Zeiten vereinbar ist. In der neuen Stadt sieht das dann allerdings ganz anders aus. Er will nun am Mittwoch wenn wir einen Termin im Kindergarten meiner Tochter haben mit mir nochmal darüber reden. Meine Frage jetzt: Wenn ich umziehen möchte mit den Kids weil ich in der anderen Stadt wesentlich höhere Chancen habe Arbeit zu finden, kann er mir das dann noch immer verbieten? Ist ja nicht nur wegen Arbeit vorteilhaft, sondern auch weil ich bzgl. SPZ und Therapien nicht mehr auf Familie angewiesen bin, ich erreiche alles fussläufig oder mit der Straßenbahn, könnte den Kindern mehr bieten (Zimmermäßig aber auch finanziell da dort die Chancen auf Arbeit höher sind ( hier sind die ja fast bei Null). Wenn er die Kinder zu sich nehmen wollen würde, würde das ja mit seiner Begründung warum er dem nicht zustimmen will, aufs gleiche hinauslaufen. Die Kids müssten dann auch in einen anderen Kindergarten, er müsste dann vielleicht seine Arbeit aufgeben(40std/Woche) damit er sie nach der KiTa betreuen kann (wobei das nicht zur Wahl steht da ich lieber hierbleibe als das ich die Kids abgebe.), und er müsste in eine größere Wohnung umziehen da er mit seiner Freundin, ihren 2 Kids und einem bald gemeinsamen Kind in einer 3 oder 4 Zimmer Wohnung lebt. Danke schonmal für eure Antworten :D

von Glücksbärchi89 am 05.08.2012, 15:17



Antwort auf Beitrag von Glücksbärchi89

warst das nicht du wo du sogar noch näher zu ihm ziehst? oder verwechsele ich dich jetzt? ich würde dann vorab einen i-platz zu finden versuchen, dann ist der grund schonmal weg

von Milia80 am 05.08.2012, 15:20



Antwort auf Beitrag von Milia80

Ja genau sind zwar nur 3km näher aber es ist näher. Er wohnt ja zur Zeit ca 27km weit weg, muss um Umgang wahrnehmen zu können 1x mit Bus 2x mit Zug und ca 30min Fusweg aus sich nehmen. In der anderen Stadt müsste er 1x mit dem Bus 1x mit dem Zug und dann max 10min mit der Straßenbahn fahren (je nachdem wo ich in der Stadt ne Wohnung hätte). Also wöre das für ihn ja auch eine Vereinfachung um den Umgang wahrzunehmen. Zudem muss ich nicht immer schauen das mich jemand fährt um Therapien oder Termine im SPZ wahrnehmen zu können. Dann werd ich mich mal schlau machen. Danke :D

von Glücksbärchi89 am 05.08.2012, 15:44



Antwort auf Beitrag von Glücksbärchi89

Ein vorhandener Arbeitsvertrag wäre natürlich besser, aber insgesamt sehe ich seine Chancen gen 0, da was zu verhindern, Der Umgang ist nicht gefährdet, das soziale Netz, und somit auch das Kindeswohl, ist nach dem Umzug stabiler und gestützter. Redet zusammen und sage ihm klar, dass Du innerhalb der nächsten zwei Wochen seine schriftliche Zustimmung für Stadt X erwartest, ansonsten die Einverständnis kostspielig für ihn ersetzen lassen wirst. Und gebe ihm Sicherheit, dass er natürlich in Kindergartenwahl etc. eingebunden wird. Sorry, aber ich halte nichts von ewiger Bittstellerei und Nachgerenne. Entweder er ist dafür oder dagegen, wenn dagegen, dann muss man andere Wege gehen. In all Deinen genannten Punkten geht es den Kindern nach dem Umzug wesentlich besser.

von Sternenschnuppe am 05.08.2012, 16:07



Antwort auf Beitrag von Glücksbärchi89

kann der kv allgemein darüber entscheiden ob man umziehen darf oder nicht? danke

von JanineAlina am 06.08.2012, 20:12



Antwort auf Beitrag von JanineAlina

Wenn er gemeinsames Sorgerecht hat muss er mit unterschreiben wenn das Kind umgemeldet wird. Die Mutter selbst darf hinziehen wo sie will, auch 900km, ob das Kind mitgehen darf entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. Aber auch ein vater ohne Sorgerecht und gutem Umgang kann vor Gericht erwirken dass das Kind nicht umziehen darf, und würde heutzutage vermutlich das GSR gleich mitbekommen. Wie weit willst du denn wegziehen ?

von Sternenschnuppe am 06.08.2012, 20:43