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Geschrieben von Adaeze am 18.05.2003, 15:55 Uhr

nun bin ich auch mal ausgerastet :o(

hallo ihr lieben,

vielleicht erinnern sich einige noch an mich..... mein ex hat mir des öfteren gedroht mit meiner tochter abzuhauen.

naja, nun haben wir seit einigen wochen (oder sind es schon monate?) das problem, dass er hier kommt und geht wann er will........von den drohungen mal abgesehen.

das gericht hatte mal festgelegt, dass er die kleine samstag von 15.00 - max.19.30 uhr holen kann. wobei ich 19.30 h für ein damals 2jähriges kind schon einen hammer finde .......aber nun gut. jetzt ist es aber so, dass sich das schlafverhalten geändert hat, d.h. sie schläft mittags nicht mehr und geht dafür um 19.00 h ins bett. ich hab ihm dies mitgeteilt, mit der bitte, sie abends um 18.00 h wieder zu bringen. selbstverständlich habe ich ihm angeboten, sie morgens um 10 h schon zu holen, damit ihm an seiner zeit nichts verloren geht.

tja, und seit dem macht er nun, was er will. wir hatten von 10.00 h bis 15.30 h jetzt alles an abholzeiten dabei. und pünktlich wiederbringen tut er sie auch nicht. naja und alle paar wochen hier ausflippen ist natürlich auch noch mit im programm. gestern kam er dann mal wieder um 15.30 h und da bin ich (leider) auch mal ausgerastet.

irgendwann sind auch meine nerven mal am ende. zum glück war meine mutter grade hier und dadurch hat er sich wohl ein bisschen zurück gehalten. naja, ich bin dann einen heulkrampf verfallen und das ende vom lied war, dass er doch noch mit tochter (die natürlich erst überhaupt nicht wollte) rausgefahren ist und um 17.30 h (oh wunder) wieder hier war.

muss ich mir das wirklich gefallen lassen, dass er hier kommt wann er will ??? ich war schon beim jugendamt, aber wirkliches interesse schien da nicht zu sein. er meint, das gericht hat 15.00-19.30 h festgelegt und das wäre seine zeit, innerhalb der er kommen kann, wann er will. am liebsten hätte er es wohl,wenn ein richter ihm befiehlt, dass ich wieder bei ihm einziehe, weil natürlich alles meine schuld ist. ausserdem zahlt er dieser sch**ss frau ja auch unterhalt (seine worte gestern).

so langsam bin ich mit den nerven echt am ende..

LG stephanie

 
6 Antworten:

Re: nun bin ich auch mal ausgerastet :o(

Antwort von Madesta am 20.05.2003, 13:03 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass das Gericht festgelegt hat, dass der Vater sein Kind in der Zeit von 15.00 - 19.30 Uhr sehen kann!
Das heißt im Klartext, dass er es um 15.00 Uhr abholt und bis spätestens 19.30 Uhr wieder nach Hause bringt.
Alles andere ist absoluter Nonsens!!!

Egal, welche Regelungen getroffen werden, leider ist es oftmals so, dass Väter sich nicht exakt daran halten und dann auch noch laut werden, wenn etwas nicht nach ihrem Geschmack läuft.

Wenn das Jugendamt nicht zwischen dir und dem Vater vermitteln will oder kann, dann kannst du dich auch an sog. Mentoren wenden. Die machen auch nichts anderes, als sich mit euch an einen Tisch setzen und darüber reden, wie es zukünftig laufen soll.

Da das aber keine Lösung ist, die sofort greift, würde ich an Besuchstagen bis 15.30 Uhr warten und bei Nichterscheinen des Vaters meinen Tag so verplanen, dass ihr zwei auf jeden Fall Spaß zusammen habt!

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hallo madesta

Antwort von Adaeze am 20.05.2003, 14:29 Uhr

das mit der regelung stimmt schon, nur habe ich das jetzt versucht zu ändern, weil sich eben das schlafverhalten meiner tochter geändert hat und sie um 19 h im bett ist.........leider merke ich auch ganz massiv, wenn dies so nicht geschieht, weil sie dann über den punkt hinweg ist und um 23 h hier noch rumturnt.......so geht das also nicht. hab ihm aber ja angeboten, sie schon morgens zu holen, damit er genug zeit mit ihr hat.

naja, sieht wohl so aus, als müsste das jetzt wieder gerichtlich geregelt werden. sonst kapiert er es scheinbar nicht.

habe aber montag beim jugendamt angerufen und besonders den letzten samstag geschildert und dass meine nerven auch irgendwann am ende sind und sie will sich jetzt zusammen mit uns hinsetzen.......schreibt ihn also an.

vielleicht kapiert er dann ja irgendwann mal, dass diese ehe nunmal vorbei ist und er mir gar nichts mehr vorzuschreiben hat.

LG stephanie

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Re: Umgangsregelung

Antwort von Rob am 20.05.2003, 17:23 Uhr

Hallo Stephanie,
obwohl ich dich im Punkto Schalfverhalten verstehe: die Umgangsregelung ist auch für dich bindend! Er kann dir keine Vorschriften machen. Richtig. Aber du kannst ihm also nicht vorschreiben, früher zurückzukommen. Und wenn er sie wie vom Gericht festgelegt, um 15O0 (30 Min später sind kein Grund zur Aufregung) abholt, dann hast du absolut keinen Grund auszurasten! Solltest du deiner Tochter zuliebe auch sein lassen, denn das belastet sie schwer! Das sie dann nicht mit dem Papa gehen möchte, wenn die Mama sich so mit ihn streitet, das ist eine logische Folge! Und die hast dann in diesem Fall DU zu verantworten!
Gruß, Rob

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hallo rob

Antwort von Adaeze am 20.05.2003, 19:46 Uhr

ist ja prima, dass du das siehst.......und das verändertes schlafverhalten der tochter seit der festlegung dieser besuchszeit (15.00-19.30 h) völlig irrelevant scheint......geht ja nicht um das wohl des kindes oder wie ?????

muss ich also für jede änderung des schlafverhaltens oder einfach des alters des kindes wieder ein gericht bemühen ?

schön aber auch, dass er, seit ich versucht habe, ihm mitzuteilen, dass sie mittags nicht mehr schläft und darum früher ins bett geht, jetzt kommt wann er will.........das heisst zwischen 10.00 und 15.30 uhr alles dabei ist. je nach dem, wie es ihm grade passt und wie er grade lust hat, kommt er mal um 13.00 uhr mal um 15.30 uhr und beim nächsten mal schon morgens um 10.00 uhr.......und das findest du OK ?????

mal davon abgesehen, dass er hier seit 2 jahren regelmässig ausflippt, rumschreit und mir droht, mit ihr abzuhauen.......da ist es natürlich wieder alles meine schuld, weil EINMAL in diesen 2 jahren auch meine nerven nicht mehr durchhalten....

prima, immer schön im sinne des armen mannes.......geteiltes sorgerecht, damit ich die sorgen hab und er das recht

sorry, aber mir platzt irgendwann echt der kragen. naja, hoffentlich wird nun endlich das jugendamt ihm mal klarmachen, dass er sich (plus minus einiger minuten) an die zeiten halten sollte.

LG stephanie

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Re: hallo rob

Antwort von Rob am 20.05.2003, 22:04 Uhr

hallo Stephanie,
klar sind die Schlafenszeiten wichtig. Nur, wenn ihr es nicht zusammen geregelt bekommt, dann muss eben eine geringfügig geänderte Umgangsregelung her. Du kannst ihm keine neue Zeiten vorschreiben. Du brauchst allerdings auch nicht auf ihn zu warten: wenn ihr eine Zeit abgemacht habt (sonst die vom Gericht festgelegte Zeit), dann gilt die auch. Um 30 Min braucht man sich nicht zu streiten, aber wenn er dann immer noch nicht da ist und du mit dem Kind jetzt im Park spazieren gehen möchtest, dann mache es. Er kann also beileibe nicht kommen und gehen wie es beliebt, sondern muss abgemachte Zeiten einghalten.
Umd sein ausflippen und herumschreien vor dem Kind verurteile ich genauso! Nur, er schreibt nicht hier im Forum, wie soll ich es ihm sagen?
Ich glaube schon das dein KV nicht der einfachtste Mensch auf Erden ist, aaaabeeerrr.... das scheinst du auch nicht zu sein, denn ich sehe eigentlich nicht warum ich jetzt von dir angegriffen werde....
Gruß, Rob *nachdenklichkopfkratzt*
NB es heisst "gemeinsames Sorgerecht" Und das in meinen Augen sich dann auch beide Eltern die Sorge UND das Recht teilen sollen, darüber sprechen wir gerade weiter oben!

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Re: hallo rob

Antwort von Adaeze am 20.05.2003, 22:53 Uhr

"angegriffen" wirst du wohl nur von mir, weil ich es einfach leid bin, dass ich immer verständnis für alles mögliche aufbringen soll und nachsehen haben soll, wenn er kommt, wann er will. ich hab ihm ja keine zeiten vorgeschrieben, sondern ihn davon in kenntnis gesetzt, dass sie eben nun anders schläft und wir darum die zeiten ein bisschen verschieben sollten. er hat dem ja auch ohne weiteres zugestimmt, kommt nur seit dem eben wann er will.

dazu noch die ständige angst, dass er die drohung mit ihr abzuhauen tatsächlich mal wahr macht.......da liegen halt auch bei mir irgendwann die nerven blank.

aber gut, ich hab mich jetzt an das jugendamt gewandt und die will ein gespräch mit uns zusammen führen. vielleicht kapiert er es ja dann...... und wir bekommen es irgendwann mal hin uns auch ohne gericht absprechen zu können. wenn er mal samstags keine zeit hätte oder so, dann bräuchte er mich ja nur anzurufen und wir verschieben es auf sonntag.........ist ja kein problem. aber scheinbar ist ihm das nicht möglich.......

naja, mal sehen, was bei dem gespräch mit dem jungendamt rauskommt.....kann aber ja noch ein paar wochen dauern.

also nichts für ungut, die nerven liegen halt auch bei mir so langsam blank und ich bin es leid,nach 2 getrennten jahren immer noch angst vor diesem menschen haben zu müssen.

LG stephaníe

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