Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 25.08.2011, 13:55 Uhr

oT aber wie weise ich sowas nach?

Für die Zulassung zu dieser kaufmännischen Aufstiegsqualifikation ist unabdingbare Voraussetzung, dass Sie als Nachweis operative kaufmännisch-verwaltende Berufspraxis im Sozial- und Gesundheitswesen nachweisen können.

Zeugnisse, etc. liegen schon vor. Evtl. vom Ag Zeugniss?

 
2 Antworten:

Re: oT aber wie weise ich sowas nach?

Antwort von shinead am 25.08.2011, 14:18 Uhr

Ich würde auch mal von Arbeitgeberzeugnissen ausgehen...

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Re: oT aber wie weise ich sowas nach?

Antwort von Savanna2 am 25.08.2011, 14:20 Uhr

Das dachte ich mir, aber da steht ja auch nur verallgemeienernd drin.
Oder evtl. eine Fobi zur QM-Beratung!?!?
Würde ja anrufen aber Momentan niemand da.

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