Geschrieben von Savanna2 am 25.08.2011, 13:55 Uhr |
oT aber wie weise ich sowas nach?
Für die Zulassung zu dieser kaufmännischen Aufstiegsqualifikation ist unabdingbare Voraussetzung, dass Sie als Nachweis operative kaufmännisch-verwaltende Berufspraxis im Sozial- und Gesundheitswesen nachweisen können.
Zeugnisse, etc. liegen schon vor. Evtl. vom Ag Zeugniss?
Re: oT aber wie weise ich sowas nach?
Antwort von shinead am 25.08.2011, 14:18 Uhr
Ich würde auch mal von Arbeitgeberzeugnissen ausgehen...
Re: oT aber wie weise ich sowas nach?
Antwort von Savanna2 am 25.08.2011, 14:20 Uhr
Das dachte ich mir, aber da steht ja auch nur verallgemeienernd drin.
Oder evtl. eine Fobi zur QM-Beratung!?!?
Würde ja anrufen aber Momentan niemand da.