Guten Morgen ! The neverending story ... Wir (KV und ich) diskutieren mal wieder die Unterhaltsfrage. Hauptverfahren ist inzwischen beantragt, aber es gibt noch keinen Termin und irgendwie hoffe ich immer noch auf eine friedliche Lösung. Bislang sieht es so aus, dass er deutlich überdurchschnittlich verdient, aber bislang nur den gesetzlichen Mindestunterhalt für seine Kinder gezahlt hat. Er hat immerhin nun kapiert, dass das keine Dauerlösung ist. Ein Fortschritt ... Ich habe nur ein paar grundsätzliche Fragen: 1. Es geht um vier Kinder. Ist es richtig, dass dann wegen überdurchschnittlich hoher Kinderzahl nicht für jedes Kind der Regelprozentsatz der DDT zum Tragen kommt ? 2. Er arbeitet und wohnt im Ausland. ER ist dorthin gezogen. Stimmt es, dass er für die Besuchswochenenden (an denen er herkommt), seine Übernachtungskosten hier anrechnen darf ? In welcher Höhe ? 3. Stimmt es, dass er für die Zeiten, die die Kinder bei ihm verbringen (Ferien) seine Kosten berechnen und vom Unterhalt abziehen darf ? (Dass dies bislang genau einmal vorgekommen ist, nämlich letzten Sommer direkt nach der Trennung, lassen wir mal außen vor ...) Ich bin wirklich kein Pfennigfuchser aber so langsam treibt er mich in den Wahnsinn. Fakt ist: Er konnte noch nie mit Geld umgehen und wird IMMER zu wenig für sich und "seine Träume" haben - ganz egal, was wir hier tun oder nicht tun. Selbst wenn wir komplett verzichten würden, wäre er vermutlich dauernd pleite. Gerade eben hat er das letzte Wochenende abgesagt, weil ihm leider wieder mal das Geld ausgegangen ist - das war definitiv nicht unsere Schuld ... Es nervt ... Also falls jemand was weiß, wäre ich grad dankbar für die Infos - auch wenn ich stark vermute, dass wir um die gerichtliche Festlegung nicht herum kommen werden. Danke und VG !
von Ikmam am 01.05.2012, 11:43