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Öhm ... grundsätzliche Fragen zur Unterhaltsberechnung

Thema: Öhm ... grundsätzliche Fragen zur Unterhaltsberechnung

Guten Morgen ! The neverending story ... Wir (KV und ich) diskutieren mal wieder die Unterhaltsfrage. Hauptverfahren ist inzwischen beantragt, aber es gibt noch keinen Termin und irgendwie hoffe ich immer noch auf eine friedliche Lösung. Bislang sieht es so aus, dass er deutlich überdurchschnittlich verdient, aber bislang nur den gesetzlichen Mindestunterhalt für seine Kinder gezahlt hat. Er hat immerhin nun kapiert, dass das keine Dauerlösung ist. Ein Fortschritt ... Ich habe nur ein paar grundsätzliche Fragen: 1. Es geht um vier Kinder. Ist es richtig, dass dann wegen überdurchschnittlich hoher Kinderzahl nicht für jedes Kind der Regelprozentsatz der DDT zum Tragen kommt ? 2. Er arbeitet und wohnt im Ausland. ER ist dorthin gezogen. Stimmt es, dass er für die Besuchswochenenden (an denen er herkommt), seine Übernachtungskosten hier anrechnen darf ? In welcher Höhe ? 3. Stimmt es, dass er für die Zeiten, die die Kinder bei ihm verbringen (Ferien) seine Kosten berechnen und vom Unterhalt abziehen darf ? (Dass dies bislang genau einmal vorgekommen ist, nämlich letzten Sommer direkt nach der Trennung, lassen wir mal außen vor ...) Ich bin wirklich kein Pfennigfuchser aber so langsam treibt er mich in den Wahnsinn. Fakt ist: Er konnte noch nie mit Geld umgehen und wird IMMER zu wenig für sich und "seine Träume" haben - ganz egal, was wir hier tun oder nicht tun. Selbst wenn wir komplett verzichten würden, wäre er vermutlich dauernd pleite. Gerade eben hat er das letzte Wochenende abgesagt, weil ihm leider wieder mal das Geld ausgegangen ist - das war definitiv nicht unsere Schuld ... Es nervt ... Also falls jemand was weiß, wäre ich grad dankbar für die Infos - auch wenn ich stark vermute, dass wir um die gerichtliche Festlegung nicht herum kommen werden. Danke und VG !

von Ikmam am 01.05.2012, 11:43



Antwort auf Beitrag von Ikmam

Ich kann Dir nur zu einem Teil eine Antwort geben: Für die Zeit, die er die Kinder hat, darf er den Unterhalt NICHT kürzen, da Deine Fixkosten ja weiter laufen..

von KKM am 01.05.2012, 11:48



Antwort auf Beitrag von Ikmam

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du seine Übernachtungskosten tragen musst oder er sie vom UH abziehen kann. UH kürzen oder gar streichen, wenn er die Kinder bei sich hat? Das darf er definitiv nicht.

von mf4 am 01.05.2012, 11:55



Antwort auf Beitrag von Ikmam

1. Ja, das ist richtig. Die Düsseldorfer Tabelle ist auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt, bei mehr wird entsprechend zurückgestuft. 2. Nein, das darf er m.E. nicht. Unterhalt und Umgang sind zwei verschiedene paar Schuhe. 3. Nein, das darf er auch nicht. Erst wenn sich die Eltern die Betreuung hälftig teilen, wird der Unterhalt gegeneinander aufgehoben.

von Petra28 am 01.05.2012, 13:53



Antwort auf Beitrag von Petra28

Das hilft. Ich will ja nichts unmögliches verlangen. Was heißt: Es wird "entsprechend" zurückgestuft ? Gibt es dazu eine ungefähre Größenordnung ? VG !

von Ikmam am 01.05.2012, 14:25