Alleinerziehend, na und?

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Partner Einkommen und Arbeitslosengeld**ralph**;-)

Thema: Partner Einkommen und Arbeitslosengeld**ralph**;-)

Hallo zusammen, wie ihr bereits mitbekommen habt, plane ich ja gerne schon mal alles im vorraus ;-) Mein Partner, (meine Tochter) und ich wollen zusammenziehen. Noch habe ich eine befristete Teilzeitbeschäftigung - bis Ende April. Weiß jemand, wie das läuft wenn ich ALG I und später etv. ALG II (was ich nicht hoffe) beziehe, wie das Einkommen meines Freundes berücksichtigt wird?? Das es berücksichtigt wird, ist mir klar, aber wo liegt die Bemessungsgrenze?? Nach allen Abzügen bekommt er ca. 1400 Netto abzgl. noch Unterhalt an seine Tochter von 254 EUR. Allerdings wird ab nächsten Monat bei ihm mit Steuerklasse I gerechnet, da er in Scheidung lebt und seine Noch-Frau bereits ausgezogen ist. Von daher, weiß momentan nicht genau wie dann sein Verdienst aussieht. Steht mir da evt. noch etwas zu oder gar nichts?? Hoffe ihr wisst, wie ich es meine und könnt mir helfen. Vielleicht ist, war ja jemand in der gleichen Situation und hat Erfahrung. LG Bianca

Mitglied inaktiv - 12.02.2008, 12:25



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Na da bin ich ja gespannt. Ich würde mich wundern, wenn er nicht ganz eingerechnet wird. Sogar mein großer Sohn (19) der mit mir und den beiden Kleinen im Haushalt lebt wird mit seinen 211 € voll eingerechnet. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 12.02.2008, 12:31



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Das er ganz eingerechnet wird ist mir auch klar! Aber es gibt doch diese Freibeträge. Mich interessiert, ob nach allen Abzügen, Freibeträgen etc. ein Restanspruch besteht. Oder andersrum gefragt, wie hoch darf das Einkommen sein, das noch ein, wenn auch kleiner Anspruch besteht? Ich weiß nicht, wie ich die Frage stellen soll, ohne das es blöd rüberkommt?! LG Bianca

Mitglied inaktiv - 12.02.2008, 12:41



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Hallo, bei ALG 1 ist es egal was Dein Partner verdient. Das bekommst Du ohne Abzüge. Wieviel er bei ALG 2 verdienen darf, da kann ich Dir leider nicht helfen. LG Sibs1

Mitglied inaktiv - 12.02.2008, 13:25



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Die Frage find ich überhaupt nicht blöd und finde auch nicht, dass sowas merkwürdig klingt. Wenn jemand allein wohnt und seine Dinge so zu bezahlen hat, dann überlegt man sich ja sehr gut, ob man es sich überhaupt "leisten" kann, eine Frau mit Kind bei sich aufzunehmen, die vorher wie auch immer allein zurecht kam und die sich dadurch aber in eine gewisse Abhängigkeit begibt. LEIDER kann ich dir nicht sagen, wie sich das berechnet. Denke mal, dass seine laufenden Kosten wie Miete, Versicherungen und der Unterhalt ja wohl berücksichtigt werden und dann geguckt wird, was und wieviel er da übrig hat. Und das müsste ja mindestens soviel sein, wie der Sozialhilfesatz für 3 Personen betragen würde. Und wenn das nicht der Fall ist, musst du ja irgendwas für dich oder deine Tochter "dazu" bekommen. Denn ist ja mal klar, wenn er jetzt z.B. 400-500 Euro nach sämtlichen Abzügen über hat, dass er davon nicht noch eine Frau und Kind "ernähren" kann. Aber fürs ALG1 spielts ja erst mal ohnehin keine Rolle.

Mitglied inaktiv - 12.02.2008, 16:34



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Viele nennen es gleich Sozialschmarotzer, wenn man mit dem Partner nicht zusammenzieht, weil man finanziell besser dran ist aber mal ehrlich... wer von den AEs kann sich denn leisten anders zu denken. Kerstin

Mitglied inaktiv - 12.02.2008, 17:23



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ich finde es sollte jeder selber wissen wie er es macht. ich geh z.b. arbieten bekomme weniger als wenn ich h4 beantragen würde,das gibts auch. ich beiß lieber in den saueren apfel,hab aber nen job und ich kann doch nicht all meiner vers. ( lebens ,rente etc ) auflösen. ich kann das nicht mit meinem gewissen vereinbaren. jetzt lebe ich mict meinem freund zusammen und mehr haben wir auch nicht als vorher,da er unterhalt zahl und auch lsk 1 hat. aber ich kanns gut verstehen wenn man sich vorher erkundigt. viel glück euch. gruß carina

Mitglied inaktiv - 12.02.2008, 19:43