Alleinerziehend, na und?

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Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen?

Thema: Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen?

Guten Abend, ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern ( 9 Monate und 3 Jahre alt ) und bekomme Hartz 4. Meine 4 älteren Kinder 5 bis 10 jahre alt leben bei meinem Expartner und ich habe regelmäßigen Umgang mit ihnen. Meine jetztige Wohnung hat nur 1 1/2 Zimmer, ist 55 qm groß und die Warmiete beträgt 444 warm die vom Jobcenter übernommen wird. Ich befinde mich noch in Elternzeit und habe einen Antrag auf Umzug einer größeren Wohnung gestellt. Vom Jobcenter habe ich aber nur einen Brief bekommen worin steht das ich erst ein Mietangebot mit den Unterlagen einreichen soll. Ich weiß aber garnicht wieviel die Miete betragen soll und von der Alleinerziehungsberatunsgstelle haben etwas vom neuen WSV gesagt und das sie da aber auch nicht zurecht kommen. Werden meine Kinder die nicht bei mir leben berücksichtigt und was für eine Wohnung ist angemessen. Wie soll ich jetzt beim Jobcenter reagieren. Würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen können.

von Nita_6_2012 am 12.02.2013, 22:50



Antwort auf Beitrag von Nita_6_2012

normal sagt man 45 qm + 15 je weitere person, aber auch mietabhängig je nach gemeinde. ich glaube nicht dass umgangskinder berücksichtigt werden in grösse und miethöhe, warum auch, in der regel ist das alle 2 wochen, wer soll das zahlen. aber alles nur spekulation, und vermutung

von Milia80 am 12.02.2013, 23:10



Antwort auf Beitrag von Milia80

>>wer soll das zahlen. Wir - die Steuerzahler. Der Umgang muss ermöglicht werden. Dazu gehört einfach Platz. M.E. ist eine 1,5 Zimmer Wohnung mit zwei Kindern schon eine Zumutung. Das muss mindestens eine 3-Zimmer Wohnung sein. Dazu muss dann noch mindestens ein Zimmer für die Besuchskinder, also Minimum eine 4-Zimmer Wohnung.

von shinead am 13.02.2013, 08:39



Antwort auf Beitrag von shinead

aber jemand wie ich zB und viele andere auch denen soll eine 2 zimmer wohnung reichen ? (wenn ich vom amt abhängig wäre) aber wenn ein kind/2 als besuchskind kommt dafür sollte ein zimmer mehr her?? wer sorgt dennd afür dass kidner die dauernd bei den eltern leben ein eigenes zimmer haben?!?!

von Milia80 am 13.02.2013, 15:10



Antwort auf Beitrag von Nita_6_2012

Was machst Du denn momentan mit Deinen anderen 4 Kindern??? Auf 55qm zu siebt - evtl. sogar zu acht (!) geht das ja gar nicht - auch nicht zum Besuchswochenende (zumindest über Nacht). Es hört sich aber leider so an, als ob Du momentan keinen Kontakt (über Nacht) zu den ersten 4 Kindern hast und momentan nur deswegen einen Grund für eine größere Wohnung suchst. "Ich habe regelmäßig Umgang mit ihnen..." sagt ja gar nicht aus, ob sie bei Dir übernachten! Entschuldige, wenn ich das falsch verstanden habe, aber aus den wenigen Sätzen liest es sich für mich so heraus. Wie oft siehst Du denn Deine anderen 4 Kinder und wenn ja, wo? LG, Leonessa

von leonessa am 12.02.2013, 23:16



Antwort auf Beitrag von Nita_6_2012

Bei regelmäßigem Umgang steht Dir mehr Platz zu. Außerdem kannst Du Geld für die Umgangstage beantragen beim Jobcenter. Geh am besten Mal zu einer Beratungsstelle, Diakonie, Caritas oder direkt zum Jobcenter und lass Dich beraten. Die Mietgrenzen sind überall anders, das wird Dir hier keiner sagen können.

von Sternenschnuppe am 13.02.2013, 07:51



Antwort auf Beitrag von Nita_6_2012

55m² und wenn alle Kinder da sind wohnst du dann da mit 6 Kindern (+Partner?). Vielleicht ist ja wenigstens eine 4-Raum-Wohnung drin, dass die 4 "Gast-Kinder" ein eigenes Zimmer haben und die 2 Kleinen ein Zimmer zusammen. Ich denke aber nicht, dass du als "nur" Umgangs-Elternteil ein Recht auf Wohnraum für alle hast.

von mf4 am 13.02.2013, 10:38



Antwort auf Beitrag von Nita_6_2012

http://www.jurablogs.com/de/sozialgericht-dortmund-groessere-wohnung-regelmaessiger-wahrnehmung-umgangsrechts

von Sternenschnuppe am 13.02.2013, 10:45



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

1. Urteil eines Sozialgerichts, deshalb absolut nicht bindend. 2. Auf den Fall der APin nicht anwendbar. Im Urteil geht es um den 0815-Fall, nämlich Umgang mit EINEM Kind und daraus resultierender erhöhter Wohnraumbedarf. Daraus läßt sich auf den vorliegenden Fall absolut nichts Konkretes ziehen. Im AP geht es darum, daß nur eine 1 1/2-Zi.-Wohnung vorhanden ist, für 3 Personen definitiv zu klein. Ein Umzug ist schon allein deshalb erforderlich. Hinsichtlich des Umganges mit den weiteren vier Kindern kann nur das zuständige Amt Auskunft geben. Für realistisch halte ich eine 3-4 Zimmer-Wohnung, aber nicht mehr/größer. Ralph

von Ralph am 13.02.2013, 11:04



Antwort auf Beitrag von Ralph

Das es auf den Fall nicht passt war mir klar . Ging mir nur generell darum dass es richtig ist dass man auch als UET mehr Wohnraum bekommen kann. Und dies auch schon so von Gerichten entschieden worden ist. Für ihren Fall sollte sie sich wie oben schon genannt individuell beraten lassen und sich Hilfe holen von Leuten, die sich da auskennen.

von Sternenschnuppe am 13.02.2013, 11:15



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

In Hamburg gibt es ggf., wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, 10% Aufschlag auf den Höchstssatz der Miete, nicht automatisch mehr qm. Und nochmal, ein Sozialgerichtsurteil ist immer eine Einzelfallentscheidung. Darauf gibt kein Sachbearbeiter in Deutschland etwas. Wenn es ein grundlegendes BUNDESsozialgerichtsurteil gäbe, wäre das etwas anderes, denn solche Entscheidungen spielen sofort in einer ganz anderen Liga (kommen Gesetzeskraft gleich). Aber mich in Hamburg interessiert ein Urteil aus Freiburg z.B. nicht die Bohne, aus Hamburg schon eher, aber auch nicht wirklich. Es ist gut, wenn man solch ein Urteil kennt, aber bindend ist es eben nicht. LG Ralph

von Ralph am 13.02.2013, 13:41



Antwort auf Beitrag von Nita_6_2012

oh sins ja 4 andere kinder noch da, dachte irgendwie 4 gesamt und 2 zum umgang. das ist natürlich bisschen sehr eng

von Milia80 am 13.02.2013, 15:12