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Privatschule, wer trägt die Kosten?

Thema: Privatschule, wer trägt die Kosten?

Hallo, immer her mit euren Erfahrungen Folgender Ausgangspunkt... Der kindsvater zahlt keinen vollen Unterhalt, wir haben uns so geeinigt. Leider immer mit Stress verbunden dieses Thema.. Er möchte einfach nicht so viel Geld zahlen... Nun ja.. Jetzt sagte er mir, ich solle mir Gedanken machen... Er will unseren Sohn an einer Privatschule anmelden, die kosten würde er übernehmen, zieht es mir dann aber vom monatlichen Unterhalt ab. Sodass ich nur 120 € Unterhalt bekommen würde. Habt ihr Erfahrungen, ob das überhaupt so geht? Aus google werde ich nicht wirklich schlau. Zu einer Beratung zum JA gehe ich noch. Lieben Dank schon vorab

von Lisa20212 am 01.04.2022, 20:18



Antwort auf Beitrag von Lisa20212

Ich frage mich ja vorallem, warum du auf Geld verzichtet, was deinem Kind zusteht. Unterhalt ist kein Wunschkonzert sondern eine Verpflichtung der der Vater nachzukommen hat

von bettina_7 am 01.04.2022, 20:50



Antwort auf Beitrag von bettina_7

Danke für die Antwort. Das war aber nicht die Frage.

von Lisa20212 am 01.04.2022, 20:55



Antwort auf Beitrag von Lisa20212

Wenn er das Schulgeld vom Unterhalt abzieht, dann zahlst du das volle Schulgeld. Bist du mit der Schulwahl einverstanden? Willst auch du, dass euer Kind dahin geht? Dann mach es doch ordentlich und korrekt und zwar so: Fordere schriftlich und nachweisbar von ihm ab sofort Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Biete an, dass ihr das Schulgeld hälftig zahlt, beide jeweils 50%. Lass dir vom Jugendamt helfen, einen flexiblen, vollstreckbaren Unterhaltstitel zu erhalten. Du siehst ja, dass dein Verzicht und Nachgeben nur zu weiteren Geiz seinerseits führt.

von Pamo am 01.04.2022, 21:23



Antwort auf Beitrag von Pamo

Lieben Dank für deine Antwort. Ja, da hast du Recht. Er wird immer geiziger und frecher, was das Geld angeht. Ich war leider zu lange zu nett. Das mit dem Jugendamt werde ich definitiv angehen. Ich mag nicht mehr diskutieren deshalb. Mit der Schulwahl wäre ich prinzipiell einverstanden, wenn alles ordentlich geregelt wird. Aber so nicht.

von Lisa20212 am 01.04.2022, 21:27



Antwort auf Beitrag von Lisa20212

Zu deiner Frage: Klar geht das so, wenn du dich nicht wehrst. Wo kein Kläger, da kein Richter. Er kann sogar verlangen, dass du seine Wäsche machst und seine Miete zahlst. Ein Recht hat er natürlich nicht darauf.

von Pamo am 01.04.2022, 21:26



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich wehre mich definitiv. Bzw stimme dem überhaupt erst gar nicht ein. Ich kann gar nicht nachvollziehen, wie man überhaupt auf sowas kommt

von Lisa20212 am 01.04.2022, 21:29



Antwort auf Beitrag von Lisa20212

wenn du dich wehren würdest, hättest du länst von anfang an einen titel und das kind würde das bekommen, was ihm zusteht...er möchte nicht so viel zahlen? warum lässt du das zu? das MUSS er...

von mellomania am 03.04.2022, 07:47



Antwort auf Beitrag von Lisa20212

Ich habe folgende Antwort für dich: Meine Freundin wollte die Hälfte der Privatschule vom KV (es waren 40€ im Monat). Das Jugendamt meinte: da sie den Schulvertrag alleine unterschrieben hat, schuldet sie den Schulbetrag auch alleine. Er zahle unterste Tabellenstufe aber es war noch Luft zum Selbstbehalt VG D Ja, ich würde ihm ganz gehörig auf die Füße steigen oder anders: Lass doch eine unparteiische Stelle entscheiden was ein angemessener Unterhalt für das Kind ist: = geh zum Unterhalt sie sollen den Unterhalt ausrechnen und ihn auch gleich einen Titel unterschreiben lassen. Da has Du fast nix damit zu tun, außer denen auf die Finger zu schauen und dahinter leiben dass nix verschleppt wird.

von desireekk am 02.04.2022, 03:38



Antwort auf Beitrag von Lisa20212

Der ist ja niedlich, er übernimmt netterweise die Kosten und zieht sie dann vom Unterhalt ab. Sehr geschickt formuliert

von Sternspinne am 02.04.2022, 22:15



Antwort auf Beitrag von Sternspinne

Ja genau, am Ende zahlst du ja doch das volle Schulgeld, nur dass er es schön durch die Blume formuliert hat. Wie ist denn deine Meinung dazu? Möchtest du auch, dass das Kind an die Privatschule geht? Wärst du auch bereit die Kosten mitzutragen? könnte man sich dann zB auf die Hälfte einigen? Eine Beratung beim Jugendamt ist auf jeden Fall ratsam. Und übrigens bist du nicht alleine was den Unterhalt angeht, ich kann dich da verstehen. Mein Mann zahlt ihn auch nicht komplett, da er mir die halben Fahrtkosten in Rechnung stellt. Mit der Begründung er sieht unseren Sohn ja nicht klassischerweise nur alle 14 Tage, sondern wöchentlich. Sobald es mit der Scheidung und der Umgangsregelung konkret vor Gericht geht, werde ich das Thema dann ansprechen, so habe ich auch irgendwie keinen Bock mich für die paar Euros krumm zu machen, die habe ich selbst gerade noch für mein Kind über. Sowas kann echt einfach nur nerven.

von heli89 am 04.04.2022, 14:17



Antwort auf Beitrag von Lisa20212

Wow, der Mann hat es echt raus, dich zu verarschen. Mein lieber Scholli! Alleine für den Versuch, sich derart aus der Affäre zu ziehen, würde ich mir einen Titel holen, ihn den kompletten Unterhalt (welcher deinem KIND *zusteht*) und dann prüfen, wie die Schulkosten zu teilen sind. Sowas wie Zahnarztkosten und Klassenfahrten werden nämlich auch 50:50 geteilt, das ist gesetzlich geregelt.

von Rote_Nelke am 08.04.2022, 10:14