Alleinerziehend, na und?

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Probleme mit Ex-Mann und dessen Freunding

Thema: Probleme mit Ex-Mann und dessen Freunding

Hallo, ich habe mich vor über 2 Jahren von meinem Mann getrennt, weil er eine andere hatte. Nun habe ich folgendes Problem: Er kümmert sich um seine 5-jährige Tochter überhaupt nicht mehr und hat sogar Geld von einem Gemeinschaftskonto abgehoben, welches ich von meinem Geld für meine Tochter angespart hatte. Dann habe ich ihn wegen Unterschlagung angezeigt. Das Verfahren ist noch am Laufen. Nachdem sich nun der Unterhalt erhöht hat, habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht. Dann hat sich seine Freundin eingemischt und mir beleidigende Mails geschrieben. Ich bin zum Jugendamt, um mir einen Unterhatlstitel zu holen, und seine Freundin droht mir nun auch noch. Sie ist noch sehr jung (23 Jahre) und ist wohl psychisch angeschlagen. Ich habe nun meine Handy-Nr. gewechselt. Gibt es denn keine Möglichkeit, meinem Ex aufgrund solcher Aktionen das Sorgerecht zu entziehen??? Er bringt es nicht mal fertig, eine Unterschrift für eine Sparbuch für unsere Tochter zu leisten. Es ist echt zum verrückt werden. Bitte gebt mir ein paar Tipps, wie ich damit umgehen soll. DANKE.

Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 09:25



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Hast Du die Mails der Freundin noch?

Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 09:38



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hallo, dem ex wird aufgrund der aktionen seiner freundin wohl kaum das sorgerecht entzogen. warum auch? er kümmert sich ja eh nicht. aber um die anderen probleme zu vermeiden: 1. kein geld für's kind auf ein gemeinschaftskonto. wieso ist das denn noch nicht aufgelöst? nach der scheidung hätte ich ganz sicher kein gemeinsames konto mehr mit meinem ex. sparbeiträge für's kind kann man ganz easy auf einem sparbuch ansparen, das im idealfall auf den namen des kindes läuft. abheben kann derjenige, der das sparbuch bei der bank vorlegt, es sei denn, es ist ein sperrvermerk drin. und überweisen kann man jederzeit und bargeldlos, auch wenn man das sparbuch nicht hat. die sparbuchnummer und bankleitzahl reichen. (der betrag wird dann automatisch bei der nächsten vorlage des sparbuchs nachgetragen)... sollte dein beweggrund gewesen sein, ein gemeinschaftskonto einzurichten, dass der vater dann auch einzahlen kann, dann warst du da wohl schlecht beraten. gleiches gilt für das einrichten des sparbuches an sich. wenn du das nicht kannst, weil gemeinsames sorgerecht und der vater verweigert seine unterschrift, dann könntest du immer noch das sparbuch auf deinen namen ausstellen lassen mit dem vermerk "für xxx (name des kindes)" - es gibt verschiedene möglichkeiten so etwas zu regeln, lass dich einfach mal bei deiner bank beraten. 2. unterhalt über das jugendamt regeln zu lassen ist eine feine sache, erspart viel stress. und sämtliche gemeinheiten der anderen seite ignorieren, böse mails und sms aber bitte abspeichern. wer weiss, wann man die mal braucht. lg, martina.

Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 09:51



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Wenn er die Unterschrift für das Sparbuch verweigert: Ab zum Jugendamt und die Unterschrift durch einen Richter ersetzen lassen. Das geht normalerweise recht schnell, das JA hilft Dir dabei. Das macht ein "normaler" Richter drei bis vier Mal und dann fragt er Dich von selber, ob Du nicht das ASR beantragen möchtest. Alternativ kommt Dein Ex zur Besinnung und unterschreibt demnächst solche Sachen ohne richterliche Anhörung - ist für ihn auch billiger. Die bösen Mails würde ich gepflegt ignorieren. Die Frau kann Dir gestohlen bleiben. Dein Verhandlungspartner ist Dein Ex - und wenn er seine neue Trulla nicht im Griff hat, dann ist das sein Problem. (Vielleicht kann man ihn mal darauf aufmerksam machen, daß es schon recht unerwachsen wirkt, wenn er seine Freundin zum Beschimpfen vorschickt.) Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 12:12



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Hi, überlese die Mails und ärgere dich nicht drüber - sie hat doch da so rein garnix zu melden. Du kannst die Mails zwar mal aufheben - man weiß ja nie für was sie gut sind - aber ärgern? Das schadet nur deinen nerven ;-) Also einfach drüberwegsehen - wer weiß was die Frau für ein Problem hat (Neid das du ein Kind mit ihm hast und er vielleicht mit ihr keins will oder oder oder). Für ein Sparbuch dachte ich braucht man die unterschrift des anderen Sorgeberechtigten nicht.... aber auch wenn - legs einfach auf deinen Namen an - wer das Buch hat dem gehört das Geld. Wenn du auf den Namen deiner tochter anlegen willst - wende dich ans Jugendamt - soweit ich weiß geht dass dann auch irgendwie. Aber wie da der Weg ist weiß ich nicht. Ach ja - war das ein gemeinsames Konto auf dem Namen eurer Tochter? Dann darf er das eigentlich nicht und die Bank hätte ohne gemeinsame Unterschrift auch nichts herausrücken dürfen ;-) LG Carmen

Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 12:17



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Du hast die Möglichkeit, bestimmte "Punkte" aus dem Sorgerecht rausnehmen zu lassen und auf Dich allein zu übertragen, habe ich nach der Scheidung auch gemacht, z.b. die Finanzen komplett (Ex ist spielsüchtig) d.h. ich brauche keine Unterschrift mehr von meinem Ex und er kann auch an kein Geld ran, daß für unseren gemeinsamen Sohn angelegt ist. Im Scheidungsverfahren gab es nur ein Gutachten vom Jugendamt dazu. Ich bekam dann noch andere Punkte zugesprochen, aber da war mein Ex auch sofort einverstanden Schule, Artzbesuche usw. daß ich alles allein entscheiden darf, da er weit weg wohnt

Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 13:21



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Hallo ihr Lieben, mein PC war bis jetzt kaputt, deshalb meine späte Reaktion.....,. Ich danke euch alle ganz herzlich. Ihr habt mir sehr geholfen mit euren Tipps. Ich werde jetzt auf jeden Fall die Einwilligung vom Jugendamt holen und dort die Sache nochmals ansprechen. Nochmal VIELEN DANK und die SMS von der Freundin hab ich schon abgespeichert. Liebe Grüße an alle Anette

Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 10:38