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Geschrieben von Monika72 am 13.02.2003, 10:45 Uhr

Prozesskostenhilfe/Unterhaltsprozess - Kostenübernahme?

Hallo,
vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen?
Befinde mich grade in der Trennungsphase, war bereits beim Anwalt (mit diesem Schein für eine kostenlose Beratung).
Wenn die räumliche Trennung vollzogen ist, und mein Noch-Mann mir und meinem Kind freiwillig Unterhalt zahlt, also ohne das ein Unterhaltsprozess geführt werden muß, steht mir dann trotzdem (für das Scheidungsverfahren selbst) Prozesskostenhilfe zu oder nicht?
Ich bin momentan noch im EU, ohne eigenes Einkommen, kann nach der Trennung max. auf Teilzeitbasis (400 Euro) arbeiten.

Danke für hilfreiche Antworten :-)
LG, MOnika

 
2 Antworten:

Re: Prozesskostenhilfe/Unterhaltsprozess - Kostenübernahme?

Antwort von Adaeze am 13.02.2003, 10:55 Uhr

hallo monika,

also ich glaube nicht, dass prozesskostenhilfe im scheidungsverfahren abhängig davon ist, ob vorher ein unterhaltsverfahren stattgefunden hat. prozesskostenhilfe wird für einen prozess gewährt, wenn derjenige halt selbst nicht die mittel hat.

davon mal abgesehen hab ich die erfahrung gemacht, dass meine anwältin den unterhalt viel zu hoch angesetzt hat und im gerichtsverfahren nachher viel weniger dabei rausgekommen ist. die streiten sich wohl gern um den unterhalt :o).
ausserdem wird in der scheidung (zumindest war das bei uns so) ein neuer unterhalt festgelegt und ich bekomme jetzt nach der scheidung mehr als das fünfache an unterhalt nur für mich. der kindesunterhalt ändert sich ja nicht. warum das so ist, versteh ich auch nicht, da sein gehalt sich ja eigentlich nicht geändert hat........aber ok.

wünsche dir viel glück :o)

LG stephanie

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Re: Prozesskostenhilfe/Unterhaltsprozess - Kostenübernahme?

Antwort von Patti_D am 13.02.2003, 21:01 Uhr

"...davon mal abgesehen hab ich die erfahrung gemacht, dass meine anwältin den unterhalt viel zu hoch angesetzt hat und im gerichtsverfahren nachher viel weniger dabei rausgekommen ist. die streiten sich wohl gern um den unterhalt :o)."

Hmm, vor allem aber erhöht diese Praxis den Streitwert (und somit das Honorar Deines Anwaltes!).

LG Petra

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