Geschrieben von Aprilscherz2000 am 09.05.2014, 10:10 Uhr |
Prozesskostenhilfe
Kann es sein das diese Begrenzt ist?Ich meine Zeitmäßig - also man wird später nochmal kontrolliert und muß dann gegebenfalls zurückzahlen?
Mir wurde vor 2 Jahren PKH bewilligt und gerade kam ein Schreiben, das ich meine Konten und Einkommen offen legen soll.Allerdings ist das natürlich nicht mehr so wie halt vor 2 Jahren.Versteh ich nicht oder muß ich die Sachen von vor 2 Jahren einreichen ;-)?
Komisch
ach wer lesen kann
Antwort von Aprilscherz2000 am 09.05.2014, 10:13 Uhr
.......da steht ja 4 Jahre nach Ablauf - dann werden sie in 2 Jahren wohl nochmal alles wollen.
LG Chrissie
Re: Prozesskostenhilfe
Antwort von Babyblouse am 09.05.2014, 11:54 Uhr
Hallo,
Ich hab das auch grad durch und seit April gibt es ein neues Gesetz das besagt, das jeder der PKB bezieht, 4 Jahre oder gar 5(?) Jahre danach noch zur Rückzahlung herrangezogen werden kann, wenn dies die neuen Einkommensverhältnisse zulassen.
LG
Re: Prozesskostenhilfe
Antwort von CKEL0410 am 09.05.2014, 17:06 Uhr
Hallo
vier jahre können sie nochmal prüfen. Das war aber vor vier fünf jahren auch schon so. Bei mir kam keine Prüfung die vier jahre sind schon um.
Re: Prozesskostenhilfe
Antwort von Helena83 am 09.05.2014, 18:48 Uhr
Habe ich auch gestern bekommen, meine Scheidung ist jetzt auch 2 Jahre her. In 2 Jahren kommts wohl nochmal.