Geschrieben von Mone76 am 23.10.2015, 8:33 Uhr |
Prozesskostenhilfe
Hallo,
ich bin seit 01.09.2015 von meinem Mann getrennt. Wir haben 2 Kinder (6 und 10 Jahre). Er ist ausgezogen am 01.09. Nun steht ja in unmittelbarer Zukunft die Scheidung an. Finanziell und auch Unterhalt haben wir bisher ohne Anwalt und Co geregelt. Haben auch ganz gutes Verhältnis nach der Trennung. Nun würde ich mich aber gerne mal trotzdem von einem Anwalt beraten lasse. Hatte aber bisher Angst vor den hohen Kosten. Habe aber nun gegoogelt dass ich Prozesskostenhilfe bekommen würde (arbeite zur Zeit nur auf 450 Euro Basis). Wie läuft das ab? Beantrage ich das beim Anwalt? Ist dann gleich das Erstgespräch incl (Prozesskostenhilfe). Ich könnte mir nämlich 150-200 Euro für den Anwalt nicht so einfach leisten.
LG
Mone
Re: Prozesskostenhilfe
Antwort von Limayaya am 23.10.2015, 8:44 Uhr
Also erst mal: so "unmittelbar" steht die Scheidung noch nicht an. Das Trennungsjahr müsst ihr schon einhalten....
Du kannst dir einen Beratungsschein holen, den bekommst du beim Amtsgericht/Familiengericht...am besten dort anrufen, Termin geben lassen (die sagen dir auch, was du an Unterlagen - Kontoauszüge- ect. mitbringen musst)...mit diesem Schein gehst du dann zum Rechtsanwalt, dann ist das Erstgespräch kostenlos.
ggf. aber auch mal bei der Caritas ect. nachfragen, die haben oftmals Beratungsstellen. Gerade wenn es "nur" um so Dinge geht, wie Unterhalt nachrechnen lassen, wer bekommt welche Dinge aus dem Hausrat ect., Anlaufstellen für Gelder usw, können die normalerweise auch super beraten.
Das ist dann i. d.R. auch kostenlos und die können dir -solltest du trotzdem dann noch mal einen Anwalt fragen wollen- auch einen guten empfehlen.
Re: Prozesskostenhilfe
Antwort von taram am 23.10.2015, 9:13 Uhr
Oft gibt es in den Rathäusern auch eine kostenlose Rechtsberatung
Re: Prozesskostenhilfe
Antwort von funny82 am 01.11.2015, 21:31 Uhr
Hallo,
mir geht es genauso, ich arbeite momentan nur stundenweise und bekomme Unterhalt von meinem Mann. Leider lief es bei uns nur die ersten 6 Mon. problemlos ab, dann fing er an "blöd" zu machen und ich musste mir nen eigenen Anwalt nehmen.
Als ich zum ersten Beratungsgespräch beim Anwalt war, hat der mich gleich darauf hingewiesen das mir Prozesskostenbeihilfe zusteht und das er das dann mit mir zusammen beantragt. Er meinte ich bräuchte mir über die hohen Kosten keine Sorgen zu machen. Brauche mich nicht seperat um den Antrag zu kümmern. Also daher . . . Einfach mal beim Anwalt nachfragen, vielleicht stellt er ja den Antrag mit dir zusammen bzw. hilft dir dabei.
LG
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